Schlagwort-Archiv: Abrechnungsproblem

IVOM Behandlung

Liebe Bloggemeinde,

Krankenhäuser dürfen Augenspritzen nicht mehr abrechnen.
Hier zu lest bitte die Info, die ich heute über den BBSB erfahren habe.
Das ist absolut herbe!
Für Augenpatienten, die Injektionen in den Augapfel (IVOM) in einem
Krankenhaus erhalten, kann es ab dem 1. Oktober problematisch werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des DBSV hervor:

Die Injektion in den Augapfel ist nach der Katarakt-OP die zweithäufigste Augenoperation in Deutschland. Sie wird mehr als 500.000 Mal jährlich durchgeführt, unter anderem zur Therapie der sogenannten Altersblindheit -der feuchten altersabhängigen Makula-Degeneration.

Jetzt hat die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) vor einem
drohenden “dramatischen Versorgungsengpass” bei der Spritzentherapie
gewarnt. Auf Bitte des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) erläutert Privatdozent Dr. Joachim Wachtlin vom Berliner Sankt Gertrauden Krankenhaus das Problem und die Folgen für die Augenpatienten:
“Bei der Injektion von Medikamenten in den Augapfel, der sogenannten IVOM Behandlung, handelt es sich um die beste und wirkungsvollste Therapiemöglichkeit bei der feuchten altersbedingten (AMD) und anderen Makula-Erkrankungen. Durch wiederholte Injektionen kann bei den allermeisten Patienten gewährleistet werden, dass die Sehkraft erhalten oder bei einem Teil sogar gebessert werden kann. Ab dem 1.10. kann diese IVOM Behandlung über die Krankenkassenkarte direkt abgerechnet werden. Dies ist aber den Krankenhäusern und Kliniken nicht gestattet und so können diese nach dem jetzigen Stand die meisten ihrer Patienten ab dem 1.10. nicht behandeln oder weiter behandeln. Es muss jetzt sehr kurzfristig eine Möglichkeit für die Krankenhäuser geschaffen werden, diese dringend erforderlichen Behandlungen weiter durchzuführen. Sonst muss man davon ausgehen, dass sehr viele Patienten ab dem 1. Oktober ihre notwendige Behandlung nicht erhalten können, was zu starken und unwiderruflichen Sehverschlechterungen führen wird.”

Um die Versorgung der Patienten in ausreichendem Umfang sicherzustellen, fordert DBSV-Präsidentin Renate Reymann eine pragmatische Lösung: “Es ist einfach inakzeptabel, dass hier aufgrund eines Abrechnungsproblems der Verlust von Sehkraft droht. Wir brauchen deshalb eine effektive Sofortmaßnahme, die den Krankenhäusern ermöglicht, die Therapie ab dem 1. Oktober fortzuführen.” Den Augenpatienten, die ab dem 1. Oktober Injektionen in einem Krankenhaus erhalten sollen, rät der DBSV dringend, sich im Krankenhaus und bei ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob vor Ort bereits eine Lösung gefunden wurde.

Nachtrag vom 2.10.2014
“Die Universitätskliniken müssen und werden intravitreale Injektionen jetzt und auch in der Zukunft im Sinne unserer Patienten und der Wissenschaft durchführen”, stellt Prof. Dr. Johann Roider gegenüber dbsv-direkt fest. Dieser Konsens aller deutschen Universitäts-Augenkliniken sei in der vergangenen Woche erreicht worden, so der amtierende DOG-Präsident. Der DBSV rät allen Patienten, die bisher in einem Krankenhaus IVOM-Behandlungen erhalten haben, es zunächst an gewohnter Stelle zu versuchen. Wer an einen anderen Arzt verwiesen wird, muss es nicht hinnehmen, falls dies mit weiten Wegen oder einer Verzögerung der Behandlung verbunden ist. Das gilt insbesondere für die Verschiebung einer Injektion oder Untersuchung um mehr als zwei Wochen. Vor allem Erstinjektionen sind zeitkritisch und dulden keinen Aufschub. Patienten, die ihren gewohnten Arzt wechseln müssen und dabei auf die oben genannten Probleme stoßen, können sich an Blickpunkt Auge wenden, das Beratungsangebot des DBSV für Augenpatienten (per E-Mail an info@blickpunkt-auge.de oder unter Tel. 030/28 53 87-287).