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Neue Einkommens- und Vermögensgrenzen

Liebe Bloggemeinde,

die Senatsverwaltung für Soziales informiert in einem Rundschreiben von vergangener Woche über die neuen Einkommens- und Vermögensgrenzen seit 01. Januar 2017. So können bis auf Weiteres auch Personen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege beziehen, einen Betrag von bis zu 25.000 Euro ansparen, ohne dass dieser für die Pflege/Assistenz angerechnet wird. Allerdings muss dieses Vermögen

ganz oder überwiegend als Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit
der leistungsberechtigten Person
während des Leistungsbezuges
erworben worden sein.

Aus dem Einkommen wird seit Anfang des Jahres bis zu 260 Euro monatlich weniger auf die Hilfe zur Pflege angerechnet. Näheres unter:
https://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rdschr/2016_10.html