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Der Gebrauch des Gendersternchens

Liebe Bloggemeinde!

Das Gendersternchen soll eine diskriminierungsfreie Sprache gewährleisten. Die Gesellschaft für Sprache rät dennoch vom Gebrauch ab.
Leser*in, Besucher*in, Lehrer*in – das sind nur einige Beispiele für die Verwendung des Gendersternchens. Es wird eingesetzt, um eine gendergerechte Sprache zu gewährleisten. Doch die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) rät von der Nutzung des Gendersternchens ab.

Durch das Sternchen innerhalb des Wortes soll typografisch zum Ausdruck gebracht werden, dass bei Personenbezeichnungen sowohl die männliche als auch die weibliche Form mitgedacht werden, ohne dass es nötig ist, beide Formen zu nennen. Bestandteil der amtlichen Rechtschreibung ist der Gebrauch des Sternchens aber nicht.

Gendersternchen laut GfdS nicht mit deutscher Rechtschreibung vereinbar
Die GfdS befürworte zwar grundsätzlich eine diskriminierungsfreie Sprache, das sogenannte Gendersternchen stelle aber aus sprachlicher Sicht kein geeignetes Mittel dar, wie die Einrichtung am Donnerstag mitteilte. Weder das Gendersternchen noch vergleichbare Mittel wie der Unterstrich – auch Gender-Gap genannt – oder der Doppelpunkt seien mit den amtlichen Regeln deutscher Rechtschreibung vereinbar.
Die GfdS bemängelte etwa, dass die Verwendung unterschiedlicher genderneutraler Formen zu einer uneinheitlichen Rechtschreibung führe. Auch sei unklar, wie Worte wie „Leser*in“ ausgesprochen werden sollen. Für die Sprechenden und Zuhörer entstünden Unsicherheiten, hieß es. Auch würden bei der Verwendung grammatisch falsche Formen wie „Ärzt*in“ entstehen.

GfdS: Orthografie, korrekte Grammatik, Lesbarkeit und Verständlichkeit haben Priorität
Zudem betonte die GfdS, orthografische und grammatische Richtigkeit und Einheitlichkeit, Lesbarkeit die Verständlichkeit eines Texts stünden an erster Stelle. „Die GfdS rät daher ausdrücklich davon ab, das Gendersternchen und ähnlich problematische Formen zu verwenden“, erklärte sie.
Die Gesellschaft für deutsche Sprache ist eine vom Bund geförderte Einrichtung. Bekannt ist sie vor allem dadurch, dass sie jährlich im Herbst das „Wort des Jahres“ kürt und ebenfalls einmal im Jahr die beliebtesten Babynamen in Deutschland veröffentlicht. Welche Namen die beliebtesten Babynamen des Jahres 2019 waren, lesen Sie hier. Warum „Respektrente“ zum Wort des Jahres 2019 gekürt wurde, erfahren Sie hier. (jkali/AFP)

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Unterzeichnen Sie die Online-Petition: Knolle statt Knöllchen!

Liebe Bloggemeinde,

bitte unterstützt das mit!
Wie oft erlebt man das auf seinen Wegen, dass Autos soweit in die Kreuzung ragen, dass man es schwer hat ohne von einem Auto nicht erwischt zu werden, sicher auf die andere Straßenseite zu gelangen.
5 Meter müssen an der Kreuzung frei bleiben. Da darf nicht geparkt werden? Oder doch?

(Autofahrer, die vor oder hinter Kreuzungen und Einmündungen parken, müssen einen Abstand bis zu je fünf Metern einhalten. Gemäß § 12 Abs. 3 Ziff. 1 StVO gelten die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten als Kriterium. Fahrbahnkanten, die rechtwinklig aufeinanderstoßen, werden von der Ecke fünf Meter in beide Richtungen gemessen. Bauzäune und andere vorübergehende Einrichtungen verlängern die Fahrbahnkante.)

Oft ist dieser Bereich zugeparkt und das wird sogar von der Polizei viel zu oft ignoriert,
Deinem “Freund und Helfer”!
Die Autos stehen auch noch so eng beieinander, dass Mensch da kaum oder nicht durchkommt. Auf der einen wie auf der anderen Straßenseite.
Nicht sehend 2 x einen Durchgang suchen und zu finden kann wegen dieser Rücklichtlosigkeit durchaus lebensbedrohlich sein!
Macht nix, es sind ja nur Fußgänger die dann überfahren werden?
Unterzeichnet bitte die Petition!
https://www.change.org/p/andischeuer-knollestattkn%C3%B6llchen-bu%C3%9Fgelder-f%C3%BCr-falschparker-anheben