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Neue BITV 2.0 in Kraft

Liebe Bloggemeinde,

am 25. Mai 2019 ist die neue Fassung der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 in Kraft getreten. Sie setzt diejenigen Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2102 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen um, die nicht schon 2018 in das aktualisierte Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aufgenommen wurden. Neu ist: Die BITV 2.0 beschreibt den zur barrierefreien Gestaltung von Informationstechnik zu berücksichtigenden Standard nicht mehr, sondern verweist auf die im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemachten harmonisierten Normen. Außerdem nennt sie Details zur Erklärung zur Barrierefreiheit und macht Vorgaben dazu, welche Inhalte barrierefrei zu gestalten sind und welche nicht. So gilt die BITV 2.0 jetzt auch für elektronische Verwaltungsabläufe (diese sind bis zum 23. Juni 2021 barrierefrei zu gestalten).

Quelle und weitere Informationen: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Themen/EU-Webseitenrichtlinie/BGG-und-BITV-2-0/Die-neue-BITV-2-0/die-neue-bitv-2-0_node.html