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Das Beste, was mir passieren konnte

Landschaftsverband Rheinland (LVR) sucht Erziehungsstellen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen / Voraussetzung: pädagogische oder psychologische Ausbildung / Intensive fachliche Begleitung der Pflegeeltern

Köln/Bonn/Rhein-Sieg. 19. September 2018. „Meine Pflegefamilie ist das Beste, was mir passieren konnte”, erzählt die 15-jährige Romina. Seit fast 9 Jahren lebt Romina nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern, sondern in einer Pflegefamilie. „Wir haben die Entscheidung, sie bei uns aufzunehmen, nie bereut! Wir haben schöne und weniger schöne Zeiten durchlebt, aber ich muss sagen, dass es immer gute Zeiten waren und wir sehr eng zusammengewachsen sind!”, erzählt Rominas Pflege-Mutter.

Die Familie, in der Romina aufwächst, ist eine sogenannte Erziehungsstelle. Die LVR-Jugendhilfe Euskirchen sucht aktuell Familien aus der Region Köln/Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis, die ebenfalls interessiert sind, als Erziehungsstelle langfristig ein oder zwei Kinder aufzunehmen. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens ein Elternteil über eine pädagogische oder psychologische Ausbildung verfügt. Das Verhalten der Kinder und Jugendlichen ist teilweise stark von belastenden Erlebnissen aus ihren Ursprungsfamilien geprägt und die Pflege-Familie soll dies aus einer fachlichen Perspektive einschätzen können.

Die Fachberatung der LVR-Jugendhilfe Euskirchen begleitet und unterstützt die Erziehungsstellen dauerhaft, so auch Rominas Pflege-Mutter. In persönlichen Gesprächen bereitet die Fachberatung Interessierte auf ihre künftige Aufgabe vor und berät die Familien während des gesamten Aufenthalts des Kindes oder Jugendlichen bei pädagogischen oder rechtlichen Fragen und bei Krisen. „Die Zusammenarbeit habe ich immer als sehr bereichernd wahrgenommen. Wir sind ein richtig gutes Team geworden und haben immer gemeinsam für Rominas Wohl entschieden und gehandelt”, berichtet Rominas Pflege-Mutter.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, aus denen Kinder und Jugendliche nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Einige Beispiele hierfür sind Sucht- oder andere psychische Erkrankungen der Kindseltern, Vernachlässigung und Misshandlung sowie andere Faktoren, die eine angemessene Entwicklung der Kinder im elterlichen Zuhause nicht zulassen. Romina kam mit sechs Jahren zu ihren Pflegeeltern, da ihre leibliche Mutter mit ihren vier Kindern überfordert war und sich nicht so um Romina kümmern konnte, wie sie es gerne gemacht hätte. Romina musste sich zunächst in ihrer neuen Familie zurechtfinden und befand sich gegenüber ihrer leiblichen Mutter im Loyalitätskonflikt. „Romina hatte zuvor keine Kontinuität und stabilen Beziehungen kennengelernt und hat unsere Zuverlässigkeit stets in Frage gestellt. Für sie war es ungewohnt, Trost oder Rat bei den Erwachsenen zu suchen und Verständnis für ihr Verhalten entgegengebracht zu bekommen. All das haben wir gemeinsam geschafft und es ist uns gelungen, ihr Vertrauen zu gewinnen”, sagt Rominas Pflegemutter lächelnd.

Wichtig für Romina war in all den Jahren, dass sie ihre leibliche Mutter regelmäßig einmal monatlich treffen konnte. „So wusste ich, dass sie noch da ist und dass ihr auch etwas an mir liegt, weil sie ja fast immer zu den Treffen kam. Am Anfang habe ich mir immer gewünscht, wieder bei meiner Mama leben zu können und dass sie mich nach den Umgangskontakten mit zu sich nach Hause nimmt. Es hat lange gedauert, bis ich begreifen konnte, dass das nicht geht. Und dann habe ich irgendwann verstanden, dass ich ja eine Familie habe, meine Pflegefamilie. Als Bonusfamilie”, erinnert sich Romina.

Interessierte Familien erhalten weitere Informationen bei den Fachberaterinnen der LVR-Jugendhilfe Rheinland Ellen Hebestreit und Christina Link unter 02222-80487411 oder ellen.hebestreit@lvr.de und christina.link@lvr.de

Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Till Döring
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel. 0221 809-7737
Mail till.doering@lvr.de

Neue Broschüren für Menschen mit Behinderung und Arbeitgeber

Liebe Bloggemeinde,

neue Broschüren für Menschen mit Behinderung im Job und deren Arbeitgebende LVR-Integrationsamt informiert zu den Themen Menschen mit seelischer Behinderung im Arbeitsleben, Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen und zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement / Broschüren als PDF und in gedruckter Form kostenlos erhältlich

Rheinland, 21. Oktober 2015. Das LVR-Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat drei seiner Broschüren inhaltlich überarbeitet und neu aufgelegt. In den Publikationen für Menschen mit seelischer Behinderung im Arbeitsleben. Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen sowie Handlungsempfehlungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement sind umfangreiche Informationen und Tipps für Menschen mit Behinderung und deren Arbeitgebende enthalten. Sie richten sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, Personalverantwortliche, Schwerbehindertenvertretungen und Mitglieder der Personalvertretungen und sind im Internet unter www.publikationen.lvr.de als PDF-Datei oder in gedruckter Form kostenlos erhältlich.

Die Broschüre, Menschen mit seelischer Behinderung im Arbeitsleben gibt viele Praxistipps und Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit psychischen Erkrankungen im betrieblichen Umfeld. Damit will das LVR-Integrationsamt den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren mehr Handlungssicherheit und Orientierung im Umgang mit Betroffenen und zur Zusammenarbeit geben. Daneben liefert die Veröffentlichung auch Kontaktdaten, Hinweise zu Ansprechpersonen und Literaturhinweise.

Die Broschüre, der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nach dem SGB erläutert die Vorschriften aus dem SGB IX und das Verfahren als solches. Außerdem gibt das Heft Einblicke in die Entscheidungskriterien des LVR-Integrationsamtes und nimmt die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeits- und Bundesverwaltungsgerichtes auf.

Die Handlungsempfehlungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) enthalten neben den Ausführungen zur gesetzlichen Vorschrift zum BEM im Sozialgesetzbuch (SGB IX) einen ausführlichen Praxisteil und viele Handlungshilfen. Die Broschüre liefert umfangreiche Informationen zum Datenschutz im BEM und berücksichtigt die neusten Urteile und gerichtlichen Entscheidungen. Arbeitgebende sind im Rahmen der Prävention verpflichtet, allen Beschäftigten, die unterbrochen oder am Stück länger als sechs Wochen erkrankt sind, ein BEM anzubieten.

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Rückfragen:
Michael Sturmberg
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel.: 0221 809-70 84
Mail: michael.sturmberg@lvr.de