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Rund ums Auge

Liebe Bloggemeinde,

Augenpatienten, die mit Spritzen in den Augapfel behandelt werden, müssen regelmäßig ihre Netzhaut untersuchen lassen. Für die Fachgesellschaften der Augenärzte steht seit langem fest, dass die optische Kohärenztomografie (OCT) in diesen Fällen die Diagnosemethode der Wahl ist. Das Problem: Bisher muss die Untersuchung oft aus eigener Tasche finanziert werden.

Der Arbeitskreis “Gesundheitspolitik”, in dem Vertreter des DBSV, des DVBS, der PRO RETINA, des BFS und der rbm verbandsübergreifend zusammenarbeiten, hat sich wiederholt mit dem OCT befasst. Dr. Claus Gehrig, Mitglied dieses Arbeitskreises, berichtet in dbsv-direkt, dass Bewegung in die Debatte kommt: “Die OCT ist ein bildgebendes Verfahren, mit dem die Netzhautschichten dargestellt werden können. Es ist vergleichbar etwa mit einer Ultraschalluntersuchung – nur eben nicht mit Ultraschallwellen, sondern mit Laserlicht. Damit können beispielsweise Flüssigkeitsansammlungen oder eine Netzhautverdickung vor allem im Bereich der Makula (das so genannte Makula-Ödem) erfasst werden. Eingesetzt wird die OCT insbesondere zur Verlaufskontrolle und zur individuellen Therapiesteuerung bei der Spritzenbehandlung der feuchten AMD, des diabetischen Makula-Ödems und anderer Makula-Erkrankungen, für die zugelassene Medikamente zur Spritzenbehandlung zur Verfügung stehen.

Da aber die OCT derzeit keine Regelleistung der Krankenkassen darstellt, ist eine Kostenübernahme bislang nur dann möglich, wenn die betreffende Krankenkasse mit dem Augenarzt selektive Versorgungsverträge für diese Spritzenbehandlung abgeschlossen hat. Einige Krankenkassen erstatten die OCT-Kosten auch auf Antrag nach Einzelfallprüfung. Eine Abrechnung der OCT als Regelleistung über die Versichertenkarte ist dagegen bislang nicht möglich. Somit müssen viele Patienten die OCT-Untersuchung bislang als sogenannte “Individuelle Gesundheitsleistung” (IGeL) aus eigener Tasche finanzieren. Auf diesen Missstand haben DBSV und PRO RETINA wiederholt
hingewiesen.

Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) auf Antrag des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) beschlossen, die Übernahme der OCT-Untersuchung in den Leistungskatalog zur Diagnostik und Therapiesteuerung bei feuchter altersabhängiger Makula-Degeneration (AMD) und bei diabetischem Makula-Ödem im Rahmen einer diabetischen Retinopathie zu prüfen. Allerdings dürfte für Patienten schwer nachvollziehbar sein, dass sich die jetzt eingeleitete Prüfung durch den GBA lediglich mit zwei Anwendungsgebieten, nämlich der feuchten AMD und dem diabetischen Makula-Ödem, befassen soll. Andere Anwendungsgebiete, für die eine Spritzenbehandlung ebenfalls als zugelassene Therapie etabliert ist, sind dagegen in dem vorliegenden Antrag nicht berücksichtigt. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Prüfung durch den GBA wegen der inhaltlichen Komplexität des Themas und der formalen Komplexität des Verfahrens bis zu drei Jahre dauern kann.”