Liebe Bloggemeinde,
heute mal wieder eine super Info, die die Eine oder Andere interessieren wird.
Gruß
Silja
Hier die Info:
Mütter mit mehreren Kindern können jetzt erstmals zu einem Rentenanspruch kommen.
Die für eine Regelaltersrente notwendigen fünf Jahre mit Beitragszeiten, zu denen auch Zeiten der Kindererziehung zählen, lassen sich jetzt leichter erreichen. Grund: Für vor 1992 geborene Kinder gibt es jetzt nicht nur ein, sondern zwei Erziehungsjahre pro Kind.
Beispiel: Einer 66-jährigen Mutter mit drei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, werden seit dem 1. Juli 2014 nicht nur drei, sondern sechs Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Damit sind die erforderlichen fünf Jahre erfüllt. Wenn sie bis zum 31. Oktober 2014 einen Rentenantrag stellt, erhält sie rückwirkend zum 1. Juli 2014 ihre Regelaltersrente.
Fehlen trotz verlängerter Kindererziehungszeiten noch einige Monate für die fünf Jahre, zum Beispiel bei nur zwei vor 1992 geborenen Kindern, kann es sinnvoll sein, freiwillige Beiträge zu zahlen. Der Mindestbeitrag beträgt derzeit 85,05 Euro pro Monat.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt den Betroffenen, sich beraten zu lassen. Wer bereits am 30. Juni 2014 eine Rente bezogen hat, erhält die höhere Mütterrente automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.
Mehr Informationen zur Mütterrente und zum Rentenpaket erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.