Liebe Bloggemeinde,
vor zehn Jahren, am 13. Dezember 2006, verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Behindertenrechtskonvention (BRK). Damit wurde unterstrichen, was selbstverständlich ist: Wie für alle Menschen gelten die Menschenrechte ohne Einschränkung auch für Menschen mit Behinderungen.
Die “Gegenwart”, das Verbandsmagazin des DBSV, fragt, was die BRK in zehn Jahren bewirkt hat und hat einen ausgewiesenen Experten um seine Bewertung gebeten: Klaus Lachwitz, langjähriger Geschäftsführer der Lebenshilfe, heute Präsident von Inclusion International, Generalsekretär der International Disability Alliance (IDA) und geschäftsführender Vorstand des European Disability Forum (EDF). Er war vor zehn Jahren in New York bei den Verhandlungen über die BRK beteiligt.
“Aus internationaler Sicht ist die Konvention sicher ein Erfolg”, sagt der Jurist im “Gegenwart”-Interview. “Das merkt man daran, dass in mehr als 160 Ländern darüber gesprochen wird, natürlich auf ganz unterschiedliche Weise, je nachdem, ob es sich um Demokratien oder um autoritäre Gesellschaften handelt. Aber die Konvention hat einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangt und bestimmte Begriffe wie Inklusion, Partizipation, Diskriminierungsschutz spielen in den politischen Debatten eine viel größere Rolle als vor zehn Jahren.”
Vom Bundesteilhabegesetz hätte Klaus Lachwitz erwartet, dass die Eingliederungshilfe als Nachteilsausgleich definiert wird, was jedoch nicht erfolgt ist. Dies hätte der BRK entsprochen, die in Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert wurde und damit geltendes Recht ist. Nicht nur auf politischer, sondern auch auf gerichtlicher Ebene sieht Klaus Lachwitz Defizite bei der Umsetzung der BRK. “Das Problem ist die mangelnde Bereitschaft der Mehrheit unserer Richter, sich der BRK progressiv zu öffnen.”
Das vollständige Interview mit Klaus Lachwitz ist in der Dezember-Ausgabe der “Gegenwart” zu lesen und online abrufbar unter www.dbsv.org/dbsv/zeitschriften/die-gegenwart/ausgewaehlte-beitraege-der-gegenwart