Liebe Bloggemeinde,
die Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten der Deutschen Bahn macht darauf aufmerksam, dass im internationalen Eisenbahnverkehr auch Schwerbehinderte Anspruch auf die kostenlose Beförderung einer Begleitperson haben, wenn im Schwerbehindertenausweis lediglich die Merkzeichen “B” oder “BN” eingetragen sind. Bislang galt das lediglich für Personen, auf deren Ausweis auch das Merkzeichen “BL” auf der Rückseite eingetragen ist. Es sind also jetzt Sehbehinderte, die im Inland kostenlos begleitet werden können, in die Regelung für den Bahnverkehr ins Ausland einbezogen.
Für alle gilt, dass die Fahrkarten im Inland erworben werden müssen. Das gilt sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt, und dass beide Personen dieselbe Strecke in derselben Wagenklasse zurücklegen. Die Fahrkarte für die Begleitperson trägt den Vermerk “Begleiter”. Wer also die Fahrkarten nach Hause im Ausland erwirbt, muss für beide Personen und natürlich auch für den Führhund bezahlen.
Es nehmen nicht alle Eisenbahngesellschaften in allen Ländern an diesem Verfahren teil. Näheres erfahren Sie bei der DB oder in einschlägigen Reisebüros.