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Ein Vorteil von Elektroautos ist ihr nahezu geräuschloser Betrieb in der Stadt. Für Blinde Menschen ist genau dies ein großer Nachteil. Während sie konventionelle Fahrzeuge am Motorengeräusch erkennen können, ist dies bei E-Fahrzeugen bei bestimmten Geschwindigkeiten nicht möglich. Dies soll sich nun ändern.
Erst bei Geschwindigkeiten von knapp 30 km/h ist das Abrollgeräusch der Reifen so laut, dass blinde Menschen Elektroautos wahrnehmen können. Nach Ansicht von Verkehrsexperten stellt dies nicht nur für blinde Menschen ein Problem dar. Es gibt eine Untersuchung der US-amerikanischen Verkehrsbehörde NHTSA, die besagt, dass Elektrofahrzeuge 37 Prozent häufiger in Unfälle mit Fußgängern verwickelt sind als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
Die Einführung künstlicher Fahrgeräusche soll Abhilfe schaffen. Ab dem 1. Juli 2019 ist in Europa für neue Elektroauto-Modelle ein sogenanntes Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) vorgeschrieben, welches einen Warnsound bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h erzeugen soll. Im Sommer des folgenden Jahres sollen dann alle neu zugelassenen Plug-in- und E-Fahrzeuge, ebenso Brennstoffzellenfahrzeuge, über ein solches System verfügen.
Wie der Spiegel schreibt, sollen Verbrennern nachempfundene Geräusche erzeugt werden. Zuletzt hieß es, dass die Autohersteller relativ viel Freiheiten haben bei der Entwicklung eines Sounddesigns. Einige Elektroautos fahren bereits mit künstlichen Sounds, es gibt zudem verschiedene Vorschläge für Elektroauto-Warngeräusche, bspw. von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen oder von Nissan. Die TUM betreibt sogar ein eigenes Forschungsprojekt für künstliche Sounds für Elektroautos.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) begrüßt die Einführung eines Warntons, hätte diesen aber gerne wie in den USA bis zu einer Geschwindigkeit von 30 km/h verpflichtend gemacht.
Ouelle: e-iserlohn.de