Persönliche Assistenz
Menschen mit Behinderungen in Japan bekommen zwar Persönliche Assistenz, aber sie können sich das biologische Geschlecht der Assistent:innen nicht aussuchen.
Die Tatsache, dass Menschen mit Behinderungen sich die oder den Assistenten:in nicht aussuchen dürfen, gilt allgemein und trifft nicht nur in Heimen oder stationär im Krankenhaus zu. Das begünstigt sexualisierte Gewalt an Frauen mit Behinderungen, weil sich viele Frauen unwohl fühlen und sich nicht dagegen wehren können.
Die Finanzierung der Persönlichen Assistenz erfolgt direkt an Assistenzanbieter und ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt. In größeren Städten ist die Finanzierung aber eher sehr gut und ermöglicht rund um die Uhr Assistenz.
Vor allem in ländlichen Gebieten ist es schwierig, (ausreichend) Persönliche Assistenz zu bekommen, weil es schwieriger ist, Assistent:innen zu finden.
Das Thema Bildung und Schule
Seit der Einführung des Gesetzes zur Unterstützung von Menschen mit Entwicklungsverzögerungen im Jahr 2005 konzentrierten sich Inklusionsbemühungen in Japan auch auf Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten.
Seit einer Gesetzesänderung 2016 wird der Schule die Entscheidung über die Feststellung einer Entwicklungsverzögerung bzw. den schulischen Förderbedarf überlassen.
Die meisten Kinder und Jugendlichen in Japan besuchen Regelschulen. Individuelle Förderung an Regelschulen findet statt, indem Kinder, je nach Förderbedarf, einzeln oder in Kleingruppen, ein bis acht Stunden die Woche zusätzlich zum Regelunterricht begleitet und unterstützt werden.
Förderklassen haben eine einstellige Klassengröße mit eigenem Lehrplan und sind teilweise an Regelschulen angebunden, die je nach pädagogischen Möglichkeiten auch 10 – 20 Stunden gemeinsamen Unterricht mit der Regelklasse vorsehen.
Es gibt aber auch nach wie vor Sonderschulen, weil die Regelschulen ab der 10. Schulstufe fixe Quoten zur Inklusion von Schüler:innen mit Lernschwierigkeiten haben. Das ist einer der Gründe, weshalb Schüler:innen mit Behinderungen zwar gesetzlich das Recht auf Inklusion haben, es aber sein kann, dass sie keinen Platz in einer Regelklasse bekommen.
Öffentlicher Verkehr
Der öffentliche Verkehr in japanischen Städten ist sehr gut barrierefrei ausgebaut. Ein wesentlicher Unterschied zu Österreich ist, dass in großen Städten oft mehrere Verkehrsunternehmen operieren, mit denen die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen einzeln zum Thema Barrierefreiheit verhandeln müssen.
Quelle: Bizeps