Begleitperson auch bei Fernbuslinien

Liebe Bloggemeinde,

heute habe ich mal wieder eine wichtige Info für Euch. Sie könnte für den Einen oder Anderen sehr nützlich sein.

Hier die Info:
Die Bundesregierung informiert mit BT-Drucksache 18/742, S.12 auf Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die Unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson durch einen schwerbehinderten Menschen mit Merkzeichen “B” im Fernbuslinienverkehr: “… Anders als der schwerbehinderte Mensch kann die Begleitperson auch im Fernverkehr unentgeltlich befördert werden. Dieser Anspruch besteht auch bei den Fernbuslinien. § 147 Absatz 2 SGB IX definiert den Begriff Fernverkehr im Hinblick auf die Verpflichtung zur unentgeltlichen Beförderung von Begleitpersonen. Danach ist Fernverkehr der öffentliche Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr nach § 42 PBefG. … Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Damit gehört auch der Verkehr mit Fernbussen zum Linienverkehr. Die unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson für schwerbehinderte Menschen ist daher auch in Fernbuslinien möglich.”

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