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Kostenlos mit dem Taxi zum Schloss

Liebe Bloggemeinde,

die Burgsteige mit ihrem starken Gefälle und dem historischen Belag stellt eine große Hürde für Menschen mit Gehbehinderungen dar und erschwert den Besuch von Schloss Hohentübingen.
Um diesem Personenkreis einen Besuch zu erleichtern, bietet die Stadt jetzt kostenlose Taxifahrten an.
“Wir möchten den öffentlichen Raum für alle erschließen. In der historischen Altstadt ist das eine besondere Herausforderung”, sagt Julia Hartmann. “Die Anregung des Forums für Inklusion haben wir deshalb gerne aufgegriffen.” Gemeinsam mit Axel Burkhardt kümmert sich die Wohnraumbeauftragte um barrierefreies Bauen.
Der neue Service funktioniert so: Wer einen Schwerbehindertenausweis (G, aG, BI, H, GI) besitzt, kann aus der gesamten Tübinger Altstadt die Taxizentrale anrufen, um eine kostenlose Fahrt zum Schloss zu buchen. Klapprollstühle, Rollatoren und Begleitpersonen werden ebenfalls kostenlos befördert. Auch am Taxistand an der Neckarbrücke und bei der Taxizentrale in der Wilhelmstraße starten die Taxis zum Schloss. Für den Rückweg ist ebenfalls gesorgt; man kann sich nach dem Schlossbesuch kostenlos in die Altstadt zurückbringen lassen. Die Rufnummer lautet: Telefon 07071 920 555, als Stichwort sollte “Schloss-Taxi” genannt werden.
Die Räume des Museums im Schloss sind bereits barrierefrei erreichbar. Deshalb freut sich Ernst Seidl, Leiter des MUT, über den neuen Service der Stadt: “Ich bin begeistert von dieser Initiative, wodurch sich die Kooperation mit der Stadt nach der Unterstützung für das Riesenfass nochmals aufs Schönste zeigt.”
Am Faulen Eck weist ein großes Schild auf den neuen Service hin. Ein Flyer liegt im Rathaus und an anderen Stellen in der Stadt aus. Ermöglicht wird der Shuttle-Dienst durch die Kooperation mit der Taxizentrale. Die Stadt finanziert das Angebot mit zunächst 5.000 Euro.
(Pressemitteilung der Stadt Tübingen)

Bücher für politische Bildung gratis

Liebe Leser,

das BIT-Zentrum produziert im Auftrag der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Bücher zur kostenlosen Abgabe an blinde und sehbehinderte Menschen.
Folgende DAISY-Hörbücher sind aktuell im Angebot:

Reichstein, Ruth: Die Europäische Union. Die 101 wichtigsten Fragen
Die Europa-Journalistin Ruth Reichstein bietet eine kompetente, klare und kritische Einführung in die Geschichte und in aktuelle Probleme der Europäischen Union. Bestellnummer: A04503

Meier-Braun, Karl-Heinz; Weber, Reinhold: Deutschland Einwanderungsland.
Begriffe-Fakten-Kontroversen
Es geht um die Zukunft unserer Gesellschaft, um ihren inneren Zusammenhalt, aber auch um die Herausforderung des demographischen Wandels. Verlässliche Informationen über mehr als 60 zentrale Begriffe aus dem Politikfeld Migration und Integration. Bestellnummer: A04491-Y1

Reinhold, Roswitha; Appelius, Stefan: Besessen nach Freiheit.
Hier wird die Geschichte einer deutschen Familie aus Gera in Thüringen
erzählt, die über einen langen Zeitraum hinweg mit allen Mitteln um eine Möglichkeit kämpfte, aus der DDR in die Bundesrepublik zu gelangen. Bestellnummer: A04781-Y1

Über weitere Titel des BIT-Zentrums informiert Sie das BIT-Herbstinfo. Es erscheint ab 17.8. und ist ebenfalls kostenfrei erhältlich. Sie erreichen das BIT-Zentrum telefonisch unter 089 559 88-136 und per E-Mail unter bit-bestellservice@bbsb.org

Begleitperson auch bei Fernbuslinien

Liebe Bloggemeinde,

heute habe ich mal wieder eine wichtige Info für Euch. Sie könnte für den Einen oder Anderen sehr nützlich sein.

Hier die Info:
Die Bundesregierung informiert mit BT-Drucksache 18/742, S.12 auf Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die Unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson durch einen schwerbehinderten Menschen mit Merkzeichen “B” im Fernbuslinienverkehr: “… Anders als der schwerbehinderte Mensch kann die Begleitperson auch im Fernverkehr unentgeltlich befördert werden. Dieser Anspruch besteht auch bei den Fernbuslinien. § 147 Absatz 2 SGB IX definiert den Begriff Fernverkehr im Hinblick auf die Verpflichtung zur unentgeltlichen Beförderung von Begleitpersonen. Danach ist Fernverkehr der öffentliche Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr nach § 42 PBefG. … Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Damit gehört auch der Verkehr mit Fernbussen zum Linienverkehr. Die unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson für schwerbehinderte Menschen ist daher auch in Fernbuslinien möglich.”

Blindenstock gratis

Lieber Leser meines Blogs,
das ist eine super Sache von der Firma Comde und dem Verein Anderes Sehen E. V das sie Stöcke für Kinder kostenfrei zur Verfügung stellen.

Die Info:
Die Firma Comde möchte in Zusammenarbeit mit dem Verein Anderes Sehen Kindern den Zugang zum Langstock erleichtern. Kinderlangstöcke können kostenfrei bei Comde bestellt werden. Um den Langstock persönlicher zu gestalten, kann das Oberteil des Stockes farblich individuell gewählt werden (blau, rot, gelb, grün, silber, anthrazit).