Bundesteilhabegesetz Kampagne sucht Fallbeispiele

Liebe Leserinnen und Leser,

Bund und Länder sind sich einig: In der nächsten Legislaturperiode soll ein Bundesteilhabegesetz in Kraft treten. Es geht darum, die UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der sozialen Teilhabe umzusetzen. Um auf das Gesetzgebungsverfahren Einfluss zu nehmen, haben zahlreiche Selbsthilfeorganisationen und Behindertenverbände eine Kampagne gestartet. Auf der Grundlage des Entwurfs für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe, den das Forum behinderter Juristinnen und Juristen erarbeitet hat, treten die Verbände dafür ein, dass Benachteiligungen behinderter Menschen abgebaut und die gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung mitten in der Gesellschaft gefördert werden.

“Hier eröffnet sich eine geradezu historische Chance, grundsätzliche Forderungen behinderter Menschen umzusetzen und mehr soziale Gerechtigkeit zu schaffen”, erklärt DBSV-Präsidentin Renate Reymann. “Der DBSV hat die Kampagne für ein Bundesteilhabegesetz mit initiiert und gehört zu den Erstunterstützern. Mit der Kampagne kämpfen wir dafür, dass Leistungen zur sozialen Teilhabe künftig unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt werden und dass ein Bundesteilhabegeld geschaffen wird. Mit seinem Gesetzentwurf für soziale Teilhabe hat das Forum behinderter Juristinnen und Juristen dafür alle nötigen Vorarbeiten geleistet. Es hat auch Lösungen für Elternassistenz, für ein Budget für Arbeit und für viele weitere Lebenslagen entwickelt, die wir jetzt gemeinsam durchsetzen wollen.”

Auf der Webseite www.teilhabegesetz.org wurden bereits einige Beispiele veröffentlicht, die zeigen, in welcher Weise behinderte Menschen benachteiligt werden und warum gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe unbedingt erforderlich sind. So dürfen Menschen, die auf intensive Unterstützung durch persönliche Assistenz angewiesen sind, maximal 2.600 Euro ansparen; weiteres Einkommen und Vermögen müssen sie an das Sozialamt abführen. Ähnlich erschreckend sind Fälle von mehrfachbehinderten Menschen, denen das Recht auf freie Wohnungswahl verwehrt wird, weil das Wohnen mit persönlicher Assistenz teurer ist als die Unterbringung in einer Einrichtung.

Ottmar Miles-Paul, der die Kampagne für ein Bundesteilhabegesetz leitet, beklagt hier eklatante Menschenrechtsverletzungen. Um die Kandidaten zur Bundestagswahl für das Thema zu sensibilisieren, bittet er um weitere Fallbeispiele. Wenn Sie selbst von gravierenden Benachteiligungen bei der sozialen Teilhabe betroffen sind, dann schildern Sie bitte Ihre Erfahrungen kurz und prägnant und schicken Sie Ihren Text mit einem digitalen Foto an Ottmar Miles-Paul, E-Mail: info@teilhabegesetz.org. Für die Kampagne können Ihre Beispiele genutzt werden, wenn Sie mit einer Veröffentlichung im Internet einverstanden sind und sich Journalisten an Sie wenden dürfen, um über Ihre Situation zu berichten.

Weitere Informationen über die Kampagne für ein Bundesteilhabegesetz und den Gesetzentwurf des Forums behinderter Juristinnen und Juristen finden Sie auf www.teilhabegesetz.org. Die bisherigen Beispiele für Benachteiligungen sind auf der Unterseite www.teilhabegesetz.org//pages/startseite/beispiele-fuer-benachteiligung.php zusammengefasst.

“Wir werden sehr stark sein müssen”: Unter diesem Titel lesen Sie in der September-Ausgabe der “Gegenwart” ein Interview mit Ottmar Miles-Paul über die Kampagne für ein Bundesteilhabegesetz. Haben Sie Interesse an dem Verbandsmagazin des DBSV? Dann fordern Sie ein Probeexemplar an: DBSV-Zeitschriftenverlag, Petra Wolff, Tel.: 0 30 / 28 53 87-220, E-Mail: p.wolff@dbsv.org. Die Verbandszeitschrift des DBSV erscheint monatlich in drei Formaten: Print, Punktschrift und DAISY (auf der CD “DBSV-Inform”).

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