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Fatale BMG-Pläne

Liebe Bloggemeinde,

wer kein Abi hat, soll zukünftig nicht mehr Physiotherapeutin bzw. Physiotherapeut werden können. Das würde viele blinde und sehbehinderte Menschen betreffen. Lesen Sie mehr dazu in der folgenden Pressemitteilung des DBSV, die soeben verschickt wurde.

Fatale BMG-Pläne: Die wichtigste Berufsausbildung für blinde und sehbehinderte Menschen soll wegfallen

Berlin, 7. Oktober 2022. Die Physiotherapie ist das wichtigste Berufsfeld für blinde und sehbehinderte Menschen ohne Abitur. Nun schlägt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) Alarm, denn laut Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sollen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zukünftig nur noch an Hochschulen ausgebildet werden. Dadurch wäre ein Großteil der blinden und sehbehinderten Menschen, die heute für eine Ausbildung in der Physiotherapie in Frage kommen, zukünftig davon ausgeschlossen.

Blinde und sehbehinderte Menschen können behinderungsbedingt viele Berufe nicht ausüben. Umso wichtiger sind die Berufsfelder, in denen sie seit Jahrzehnten erfolgreich tätig sind – wie die Physiotherapie. Hier ist ihre Expertise anerkannt, sie werden von Patientinnen und Patienten geschätzt.

Unter den blinden und sehbehinderten Menschen, die im Bereich der medizinisch-therapeutischen Berufe arbeiten, hat kaum jemand Abitur. Etwa die Hälfte dieser Menschen war in einem anderen Beruf tätig, als die Seheinschränkung eintrat. Sie mussten dann ihre jeweilige Laufbahn abbrechen und erwarben ihre physiotherapeutische Qualifikation im Rahmen einer beruflichen Reha-Maßnahme. Sollte die vom BMG geplante Reform umgesetzt werden, könnte dieser Personenkreis nicht mehr Physiotherapeutin bzw. Physiotherapeut werden, weil ein Studium von den Kostenträgern derzeit nicht als Rehabilitationsleistung unterstützt wird.

Bereits jetzt ist Arbeitslosigkeit ein riesiges Problem unter blinden und sehbehinderten Menschen. Im Bereich der Physiotherapie haben sie jedoch beste Chancen, die Vermittlungsquote liegt bei nahezu 100 Prozent. Zudem ist aufgrund der alternden Gesellschaft in Deutschland mit einem wachsenden Bedarf an Fachkräften zu rechnen. “In dieser Situation den Zugang zu diesem Berufsfeld zu erschweren und auf die wertvolle Ressource blinder und sehbehinderter Menschen zu verzichten, macht vorne und hinten keinen Sinn”, sagt DBSV-Präsident Hans-Werner Lange.

Hintergrundinformationen und die Forderungen des DBSV zur Ausbildung im Berufsfeld der Physiotherapie sowie ein Pressebild finden Sie unter:

https://www.dbsv.org/aktuell/ausbildung-physiotherapie.html

Redaktion:
Andreas Bethke (V.i.S.d.P.)
Volker Lenk

Anschrift:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestr. 19, 10179 Berlin
Tel.: (030) 28 53 87-0, Fax: (030) 28 53 87-200
E-Mail: mailto:info@dbsv.org
www.dbsv.org

Ausbildung zu Rehabilitationsfachkräften für blinde und sehbehinderte Menschen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Fachkräfte für Orientierung und Mobilität (O&M), lebenspraktische Fähigkeiten (LPF) sowie Low Vision (LV) werden dringend benötigt, um auch in Zukunft die Rehabilitation blinder und sehbehinderter Menschen zu sichern.
Die blista und IRIS bieten in Deutschland die Ausbildungsgänge in Vollzeit und berufsbegleitend an.

Informationen zu der 1 ½-jährigen staatlich anerkannten Qualifikation für beide Reha-Felder Orientierung & Mobilität (O&M) und Lebenspraktische Fertigkeiten (LPF) in Vollzeit, die am 2.1.2018 beginnt, unter
www.blista.de/reha-fachkraft
E-Mail: reha-fachschule@blista.de
Telefon: 0 64 21 – 606 332.

Ihr persönlicher Ansprechpartner ist:
Dr. Werner Hecker
Stellvertretender Leiter der Rehabilitationseinrichtung der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista)
Postfach 1160, 35001 Marburg
Am Schlag 2-12, 35037 Marburg
Telefon: 0 64 21 60 60
Fax: 06421 606-259
E-Mail: info@blista.de
Internet: www.blista.de

ESF-geförderter Kurs, ohne Zusatzkosten

Liebe Leser,

am 11.04.2016 können sich Ihre Kunden mit verschiedenen gesundheitlichen Einschränkungen*, in dem speziell dafür konzipierten, ESF-geförderten Kurs “Kaufmännisches Training für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen http://www.comhard.de/bildung/fachbereiche/buero-und-verwaltung/kaufmaennisches-training-fuer-menschen-mit-gesundheitlichen-einschraenkungen/” weiterbilden.

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*Als Nachweis gilt ein ärztliches Attest für eine länger als 6 Monate bestehende Erkrankung, ein entsprechendes Schreiben vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder ein Behindertenausweis.
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Gabriele Rosenthal, Tel. 030 550 96-302, Gabriele.Rosenthal@comhard.de
Petra Hänsel, Tel. 030 550 96-262, Petra.Haensel@comhard.de
Isabel Hädrich, Tel. 030 550 96-300, Isabel.Haedrich@comhard.de