Schlagwort-Archiv: Sozialgesetzbuch

Hilfen aus einer Hand – auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kooperationspartner_innen,

Kinder und Jugendliche ohne Behinderung oder mit (drohender) seelischer Behinderung erhalten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Kinder und Jugendliche mit körperlicher und sogenannter geistiger Behinderung im Rahmen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII.
„Die Aufteilung der Zuständigkeiten für junge Menschen mit Behinderungen auf die Sozialhilfe und die Kinder- und Jugendhilfe führt in der Praxis zu erheblichen Definitions- und Abgrenzungsproblemen, aus denen Zuständigkeitsstreitigkeiten, erheblicher Verwaltungsaufwand und vor allem Schwierigkeiten bei der Gewährung und Erbringung von Leistungen für Kinder und Jugendliche und ihre Familien resultieren.“
Diese Situation schildert der Abschlussbericht der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelten Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz. Sie erschwert vielen behinderten Kindern und Jugendlichen sowie ihren Eltern das Leben zusätzlich.

Wenn Sie den beigefügten Appell unterstützen und diesen evtl. auch unterzeichnen möchten, finden Sie hier http://tinyurl.com/q4pgdj2 eine Möglichkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Rita Schroll