Ungerecht, nur 2.600 Euro

Lieber Leser,

das möchte ich Euch nicht vorenthalten, was der DVBS heute in seinem
Newsletter veröffentlicht hat.
Ich finde dies so unglaublich, was Menschen mit Behinderung alles in ihrem Leben erfahren müssen. Da kräuseln sich mir die Nackenhaare. Das kann doch nicht angehen!
Hier also die Info:
Ist doch gar nicht so schlimm?

Daß ein stark pflegebedürftiger behinderter Mensch von seinen etwaigen Gehalt u.U. nur behalten darf, was er auch an Sozialhilfe bekäme, dass behinderungsbedingter Mehrbedarf (Technik, Assistenz.) im Studium in Deutschland nur finanziert wird, wenn der jeweils Betroffene hinreichend arm ist, mag manchen ungerecht erscheinen. Der Bundesregierung nicht unbedingt.
Die Eingliederungshilfe sei keine “Armutsfalle”, lässt sie sich auf eine kleine Anfrage der Bundestags-Grünen hin vernehmen. Im Presseticker des Parlaments lesen wir weiter.
“[.]Die Fraktion hatte unter anderem kritisiert, dass ein behinderter
Mensch, der Leistungen der Eingliederungshilfe bezieht, seine Vermögensverhältnisse offenlegen muss und nur ein Schonvermögen von 2.600 Euro auf dem Konto haben darf. Die Bundesregierung betont, dass der Einsatz eigener Mittel zur Finanzierung von Unterstützungsleistungen nur verlangt werden dürfe, wenn diese eigenen Mittel über der Einkommensgrenze liegen und auch dann nur in zumutbarem Umfang. Ein Einsatz des gesamten Einkommens sei rechtlich nicht möglich. Schwerstpflegebedürftigen und blinden Menschen dürften auch jenseits der Einkommensgrenze nur mit 40 Prozent an den
anfallenden Kosten beteiligt werden, schreibt die Regierung. Sie betont, dass dem Sozialhilfeträger bei der Anrechnung des Eigenanteils ein breiter Entscheidungsrahmen eingeräumt werde, der verhindert, dass existenzgefährdende Härtefälle eintreten.”
“Breiter Entscheidungsrahmen” klingt gut.

In diesem Sinne bis zum nächsten Mal
Michael Herbst

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