Archiv für den Monat: Mai 2015

DIE SPRACHE DES HERZENS – DVD Gewinnspiel

Liebe Leserinnen und Leser,
DVD COVER gewinnen Sie eine von 3 DVDs zum DVD und Blu-ray Start vom berührenden Film DIE SPRACHE DES HERZENS, der ab 21. Mai 2015 im deutschen Handel erhältlich ist.

Inhalt des Films:
Frankreich, Ende des 19. Jahrhunderts: Marie wird von ihrem Vater in ein Kloster gebracht, weil er sich nicht zu helfen weiß, denn Marie kann weder hören noch sehen. Aber damit überfordert sie bald auch die Nonnen – bis auf Schwester Maguerite. Langsam nähert sie sich dem Mädchen und öffnet vorsichtig ein Fenster zu einer Welt, die Marie vorher verschlossen war. Doch Marguerite weiß, dass sie sich nicht ewig Zeit hat, um Marie auf ein selbstbestimmtes Leben vorzubereiten, denn sie ist krank.

DVD und Blu-ray sind barrierefrei gestaltet und beinhalten die deutsche Hörfilmfassung für Sehgeschädigte sowie deutsche Untertitel für Hörgeschädigte.

Mehr Informationen finden Sie auf der Filmhomepage unter:
http://sprachedesherzens-film.de/ und in der PDF

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, senden Sie Ihren Namen und Ihre E-Mailadresse an diesprachedesherzens@entertainmentkombinat.de
Einsendeschluss ist der 28. Mai 2015.
Die Gewinner werden dann per E-Mail benachrichtigt.
Informationen von: Concorde Home Entertainment GmbH

Einheitliches Blindengeld

Liebe Bloggemeinde,

in der vergangenen Woche hat der DBSV-Verwaltungsrat eine Resolution verabschiedet, in der er die Bundesregierung auffordert, im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes ein bundesweit einheitliches Blindengeld zu schaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle blinden, hochgradig sehbehinderten und taubblinden Menschen in Deutschland einen angemessenen Nachteilsausgleich erhalten. Lest hierzu die aktuelle Pressemitteilung des DBSV:

Von ABSV Pressesprecherin Paloma Rändel erfahren.

Berlin, 13. Mai 2015. Für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen gibt es in Deutschland keine gleichen Lebensbedingungen mehr. Immer wieder wurde in den letzten Jahren ihre wichtigste Unterstützungsleistung, das Blindengeld, gekürzt. In fünf Ländern liegt es mittlerweile unter der Hälfte des Blindenhilfesatzes, wie er nach § 72 des Sozialgesetzbuches XII festgelegt ist. So wird etwa in Brandenburg und Thüringen nur noch ein monatlicher Betrag von rund 270 Euro ausbezahlt. Damit kann unter Berücksichtigung des Mindestlohns nicht einmal eine Stunde individueller Unterstützung täglich finanziert werden. Unter 18-Jährige erhalten in manchen Ländern nur 25 Prozent der Leistungen anderer Länder. In Heimen gibt es Blindengeld von null Euro bis zur Hälfte des Blindenhilfesatzes. Menschen an der Schwelle zur Blindheit erhalten in zehn Ländern gar keine Unterstützung. Und 25 Jahre nach der deutschen Einheit liegen die Blindengeldleistungen der neuen Länder immer noch bei nur rund 70 Prozent der Leistungen der alten Länder.

Es besteht dringender Handlungsbedarf zur Schaffung eines bundeseinheitlichen, rechtssicheren, den Bedarf angemessen berücksichtigenden und damit gerechten Nachteilsausgleichs für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen in Deutschland. Eine entsprechende Regelung muss im Rahmen des neuen Bundesteilhabegesetzes geschaffen werden, denn nur so gibt es die Chance auf ein gerechtes Teilhabegesetz auch für blinde, hochgradig sehbehinderte und taubblinde Menschen.

Um diese Forderung zu bekräftigen, verabschiedete der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) in seiner Verwaltungsratssitzung am 9. Mai 2015 in Nürnberg einstimmig die Resolution “Mit dem Bundesteilhabegesetz eine bundesweit einheitliche gerechte Blindengeldlösung schaffen!” Den vollständigen Resolutionstext finden Sie unter www.dbsv.org/dbsv/aufgaben-und-themen/blindengeld

Rund ums Auge

Liebe Bloggemeinde,

Augenpatienten, die mit Spritzen in den Augapfel behandelt werden, müssen regelmäßig ihre Netzhaut untersuchen lassen. Für die Fachgesellschaften der Augenärzte steht seit langem fest, dass die optische Kohärenztomografie (OCT) in diesen Fällen die Diagnosemethode der Wahl ist. Das Problem: Bisher muss die Untersuchung oft aus eigener Tasche finanziert werden.

Der Arbeitskreis “Gesundheitspolitik”, in dem Vertreter des DBSV, des DVBS, der PRO RETINA, des BFS und der rbm verbandsübergreifend zusammenarbeiten, hat sich wiederholt mit dem OCT befasst. Dr. Claus Gehrig, Mitglied dieses Arbeitskreises, berichtet in dbsv-direkt, dass Bewegung in die Debatte kommt: “Die OCT ist ein bildgebendes Verfahren, mit dem die Netzhautschichten dargestellt werden können. Es ist vergleichbar etwa mit einer Ultraschalluntersuchung – nur eben nicht mit Ultraschallwellen, sondern mit Laserlicht. Damit können beispielsweise Flüssigkeitsansammlungen oder eine Netzhautverdickung vor allem im Bereich der Makula (das so genannte Makula-Ödem) erfasst werden. Eingesetzt wird die OCT insbesondere zur Verlaufskontrolle und zur individuellen Therapiesteuerung bei der Spritzenbehandlung der feuchten AMD, des diabetischen Makula-Ödems und anderer Makula-Erkrankungen, für die zugelassene Medikamente zur Spritzenbehandlung zur Verfügung stehen.

Da aber die OCT derzeit keine Regelleistung der Krankenkassen darstellt, ist eine Kostenübernahme bislang nur dann möglich, wenn die betreffende Krankenkasse mit dem Augenarzt selektive Versorgungsverträge für diese Spritzenbehandlung abgeschlossen hat. Einige Krankenkassen erstatten die OCT-Kosten auch auf Antrag nach Einzelfallprüfung. Eine Abrechnung der OCT als Regelleistung über die Versichertenkarte ist dagegen bislang nicht möglich. Somit müssen viele Patienten die OCT-Untersuchung bislang als sogenannte “Individuelle Gesundheitsleistung” (IGeL) aus eigener Tasche finanzieren. Auf diesen Missstand haben DBSV und PRO RETINA wiederholt
hingewiesen.

Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) auf Antrag des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) beschlossen, die Übernahme der OCT-Untersuchung in den Leistungskatalog zur Diagnostik und Therapiesteuerung bei feuchter altersabhängiger Makula-Degeneration (AMD) und bei diabetischem Makula-Ödem im Rahmen einer diabetischen Retinopathie zu prüfen. Allerdings dürfte für Patienten schwer nachvollziehbar sein, dass sich die jetzt eingeleitete Prüfung durch den GBA lediglich mit zwei Anwendungsgebieten, nämlich der feuchten AMD und dem diabetischen Makula-Ödem, befassen soll. Andere Anwendungsgebiete, für die eine Spritzenbehandlung ebenfalls als zugelassene Therapie etabliert ist, sind dagegen in dem vorliegenden Antrag nicht berücksichtigt. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Prüfung durch den GBA wegen der inhaltlichen Komplexität des Themas und der formalen Komplexität des Verfahrens bis zu drei Jahre dauern kann.”

Was geht beim DBSV-Jugendclub ?

Junge Menschen, die den Jugendclub des DBSV näher kennen lernen wollen, sind zu einem Seminar nach Berlin eingeladen (3. bis 5. Juli 2015). Sie können lernen, wie man Freizeit- und Bildungsaktivitäten plant, und erproben aktuelle Technik zur Navigation und Mobilität bei einer Stadtrallye durch Berlin. Weitere Informationen hat Torsten Resa vom DBSV, Tel: 030-285387-281, E-Mail: t.resa@dbsv.org.

—- Seminar: Tonaufnahmen am Computer —-
Musik und Sprache aufnehmen und daraus Radiobeiträge oder Hörspiele zusammenstellen: Ein Seminar des Institus “Bildung ohne Barrieren” (BoB) zeigt, wie das geht. Nach einer Einführung in die entsprechende Computersoftware und ihre Bedienung durch blinde Menschen gibt es viel Raum für praktische Übungen. Ob dabei eher technische Klangeffekte oder die musikalische Gestaltung im Vordergrund stehen, bestimmen die Teilnehmenden mit. Das Soundbearbeitungsseminar findet vom 5. bis zum 8. November 2015 in Saulgrub statt; Computererfahrungen werden vorausgesetzt. Nähere Infos gibt Seminarleiter Michael Kuhlmann.
E-Mail: hallo-michael@gmx.de.

Information über die Perimetrie

Bei der Gesichtsfelduntersuchung misst der Augenarzt mit Hilfe des
Perimeters, wie gut der Patient in den untersuchten Anteilen des
Gesichtsfeldes sieht. Ein eingeschränktes Gesichtsfeld kann gefährlich
werden. Daher ist eine frühzeitige Diagnose von Gesichtsfeldausfällen
mittels Perimetrie sehr wichtig.

Das Gesichtsfeld ist der Bereich, den der Mensch mit jeweils einem Auge gleichzeitig wahrnimmt, ohne die Blickrichtung zu ändern. Normalerweise sieht er in der Mitte des Gesichtsfeldes am besten, in den peripheren Anteilen weniger deutlich. Über das Gesichtsfeld orientiert sich ein Mensch in seiner Umgebung. Ist es eingeschränkt, übersieht derjenige unter Umständen Gegenstände in seinem Umfeld – zum Beispiel einen Bordstein, die Tischkante oder den Türrahmen. Er stolpert leichter und bewegt sich unsicherer. Experten sprechen dabei von Gesichtsfeldausfällen oder Skotomen.

Wie läuft die Gesichtsfelduntersuchung ab?

Es gibt unterschiedliche Arten der Gesichtsfeldbestimmung. Das klassische Verfahren ist die manuelle, also durch einen Untersucher gesteuerte Gesichtsfelduntersuchung, auch kinetische Perimetrie genannt. Dabei sitzt der Patient vor einer gleichmäßig ausgeleuchteten Halbkugel. Er fixiert mit einem Auge das Zentrum der Halbkugel, das andere Auge ist abgedeckt. Nun werden dem Patienten Lichtpunkte einer bestimmten Helligkeit und Größe gezeigt, die sich nach und nach vom Rand zum Zentrum hin bewegen. Sobald der Untersuchte einen Lichtpunkt wahrnimmt, drückt er eine Taste und informiert so den Arzt.
Dieses Verfahren wird heute nur noch bei sehr alten Patienten oder bei
gutachterlichen Untersuchungen angewendet.

Die heute übliche moderne Methode stellt die statische und automatisiert ablaufende, computergesteuerte Perimetrie dar. Bei diesem Verfahren werden unbewegte Lichtmarken an vorher festgelegten Punkten eines Rasters in der Helligkeit so lange gesteigert, bis der Untersuchte sie wahrnimmt. Auch hierbei sitzt der Patient vor einer Halbkugel und fixiert mit dem zu untersuchenden Auge das Zentrum. Die statische Perimetrie arbeitet schneller als das alte manuelle Verfahren, zudem sind die Ergebnisse besser mit Vorbefunden vergleichbar. Darüber hinaus vergleicht das Gerät sofort die
aktuellen Messdaten mit altersentsprechenden Normwerten.

Was lässt sich durch die Perimetrie erkennen?

Anhand der Perimetrie kann der Augenarzt überprüfen, wie groß das
Gesichtsfeld insgesamt ist. Zudem zeigt sie, an welchen Stellen der Netzhaut die sogenannte Lichtunterschiedsempfindlichkeit möglicherweise verändert ist. Sie ist hoch, wenn jemand sehr kleine Lichtunterschiede wahrnehmen kann. Dann erkennt der Patient bereits Lichtpunkte, die nur wenig von der Helligkeit der Perimeterhalbkugel abweichen. Die Lichtunterschiedsempfindlichkeit verändert sich altersabhängig, kann aber auch durch Erkrankungen herabgesetzt sein. Durch die Perimetrie lassen sich Gesichtsfeldausfälle (Skotome) oder Einschränkungen nachweisen. Skotome kommen zum Beispiel beim Glaukom (Grüner Star) sowie bei Netzhauterkrankungen wie der Retinitis pigmentosa oder bei neurologischen Erkrankungen der Sehbahnen vor.
Mit dem Alter wird das Gesichtsfeld zunehmend eingeschränkt, aber auch
vorübergehend bei Müdigkeit, Stress oder Aufregung. Auch ein Migräneanfall kann das Gesichtsfeld zeitweilig verändern.

Welchen Nutzen hat die Perimetrie?

Diese Untersuchung ermöglicht es dem Arzt, frühzeitig bestimmte Sehstörungen den zugrunde liegenden Ursachen zuzuordnen und die richtige Therapie festzulegen. Menschen, die beispielsweise an Grünem Star leiden, müssen durch regelmäßige Gesichtsfeldprüfungen überwacht werden.

Welche Nachteile hat das Verfahren?

Die Perimetrie hat den Nachteil, dass das Untersuchungsergebnis auch von der Mitarbeit des Patienten abhängt. Müdigkeit kann seine Aufmerksamkeit schwächen, ein zu starker Ehrgeiz des Untersuchten kann das Resultat ebenfalls verfälschen. So kommt es vor, dass er Lichtpunkte nennt, die das Gerät nicht gesetzt hat (falsch-positiv). Oder er reagiert auf gesehene Punkte nicht (falsch-negativ). Die automatisierte statische Perimetrie überprüft jedoch mit sogenannten “Fangfragen”, ob der Patient verlässlich antwortet.

Beratender Arzt: Prof. Wolfgang Heider
Quelle: www.apotheken-umschau.de