Kategorie-Archiv: Blind

Infos zur Blindheit

Punktschriftheft zur Fußball-Bundesliga 2015

Liebe Fußballfans unter meinen Bloglesern,

Hier was für Euch:
Zur neuen Saison der Fußballbundesliga hat die Deutsche Blindenstudienanstalt (blista) in Marburg in Zusammenarbeit mit dem kicker-Sportmagazin das neue Sonderheft für blinde Fußballfans herausgegeben. Das Heft in Blindenschrift ist fast 200 Seiten dick. Es stellt u. a. die Vereine und Spieler der 1. und 2. Liga vor und enthält die Spielpläne der 1. bis zur 3. Liga, den Rahmenterminkalender der Nationalmannschaft und der Champions League. Es kann bei der blista telefonisch (06421/6060) oder per E-Mail: info@blista.de bestellt werden.

Tandemsternfahrt für eine gerechte Blindengeldlösung

Liebe Freundinnen und Freunde des Tandemsportes!

Der 15.10. ist bekanntlich der Tag des weißen Stockes und steht zusätzlich unter dem Motto “Für eine gerechte Blindengeldlösung”.
Um die Forderung nach einer gerechten, bundesweit einheitlichen Blindengeldlösung zu unterstützen, initiiert der DBSV eine Tandemsternfahrt, die am 15.10.2015 in Berlin ihr Ziel erreichen wird.

Tandempaare aus ganz Deutschland, die an dieser Sternfahrt teilnehmen wollen, melden sich bitte so schnell wie möglich, aber spätestens bis zum 15.09.2015, beim DBSV, Ansprechpartner Torsten Resa (t.resa@dbsv.org), Tel. 030 / 28 53 87 281.

Wichtig zu wissen:
Es handelt sich um eine Tandemtour mit einer politischen Forderung (siehe Resolution des DBSV-Verwaltungsrates unter www.blindengeld.dbsv.org). Deshalb unterstützt der DBSV jedes Tandempaar mit einer Musterpressemitteilung, um die heimatliche Presse am jeweiligen Abfahrtsort zu informieren.
Falls Fahrtkosten oder Übernachtungskosten entstehen, können diese nach Absprache und unter Inanspruchnahme von kostengünstigen Übernachtungsmöglichkeiten erstattet werden. Gut wäre es auch, wenn möglichst viel Nahverkehr gefahren wird, falls aufgrund eines zu langen Weges der “Radweg” verlassen werden muss.
Alle Tandems starten am 15.10.2015 wahrscheinlich gegen 11 Uhr zur letzten, kurzen Etappe innerhalb Berlins. Der genaue Start- und Zielort werden noch festgelegt.

Wer also unsere Forderung nach einer gerechten, bundesweit einheitlichen Blindengeldlösung unterstützen möchte und über ein Tandem verfügt, meldet sich bitte (am besten per Mail) so schnell wie möglich bei Torsten Resa.

Wer evtl. noch weitere Interessierte kennt, leitet dieses bitte weiter.
DBSV e.V., Rungestraße 19, 10179 Berlin
Tel: (030) 285387-281 – Fax: (030) 285387-20
Mail: T.Resa@dbsv.org

Urteil über Blindengeld

Liebe Bloggemeinde,

das Bundessozialgericht (BSG) hat am vergangenen Dienstag entschieden, dass auch Menschen mit schwersten Hirnschädigungen, die nicht sehen können, Anspruch auf Blindengeld haben. Anders als bisher entschieden, ist es hierfür nicht mehr erforderlich, dass ihre Beeinträchtigung des Sehvermögens deutlich stärker ausgeprägt ist als die Beeinträchtigung anderer Sinneswahrnehmungen wie zum Beispiel des Hörens oder Tastens.

Die obersten deutschen Sozialrichter haben mit dem aktuellen Urteil nun ihre Rechtsprechung aufgegeben und dem Kläger Blindengeld zugesprochen. Sie sehen sich hierzu einerseits aus “prozessualen” Gründen veranlasst. Vor allem aber beziehen sie sich auf den Aspekt der Gleichbehandlung behinderter Menschen vor dem Gesetz (Grundgesetz Artikel 3). Das BSG kann keinen Grund dafür erkennen, dass zwar derjenige Blindengeld erhalten soll, der “nur” blind ist, nicht aber derjenige, bei dem zusätzlich eine mindestens ebenso gravierende Schädigung anderer Sinnesorgane vorliegt.

Gentherapie bei der Leberschen Blindheit

Liebe Leser,

diese seltene Augenerkrankung beruht auf einem einzigen Gendefekt. Forscher in den USA haben vor Jahren bereits versucht, betroffene Menschen zu heilen, indem sie das defekte Gen durch ein intaktes ersetzten. Offen geblieben war jedoch die Frage, wie weit sich die Sehkraft auf diese Weise wieder herstellen lässt. Strukturen im Gehirn, die für das Sehen zuständig sind, könnten ja durch eine lange Blindheit beschädigt worden sein. Diese Befürchtung ist offenbar unbegründet. Hören Sie dazu einen Beitrag des Südwestrundfunks:

http://pd-ondemand.swr.de/swr2/campus/2015/07/swr2-campus-20150718-02-gentherapie-bei-angeborener-lebers-blindheit.12844s.mp3

Das ungerechte Blindengeldsystem

Liebe Leserinnen und Leser,

der DBSV setzt sich dafür ein, im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes ein bundeseinheitliches Blindengeld zu schaffen. Wie ungerecht das aktuelle System ist, macht der Verband seit heute mit einem neuen Internetangebot deutlich. Dessen Kernstück ist eine Deutschlandkarte, auf der die Höhe des Blindengeldes in den verschiedenen Bundesländern angezeigt wird. Lesen Sie zu diesem Info-Service die heutige Pressemitteilung des DBSV:
Berlin, 29. Juli 2015. Blindsein ist überall in Deutschland gleich – aber nicht das Blindengeld. Um auf diesen Missstand hinzuweisen, startet der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) heute ein neues Info-Angebot. Unter http://blindengeld.dbsv.org wird deutlich, wie unterschiedlich die einzelnen Bundesländer ihre
Blindengeldleistungen gestalten. So bedeutet zum Beispiel ein Umzug von Hessen nach Thüringen eine Kürzung der monatlichen Unterstützung um mehr als 50 Prozent. „Die deutsche Blindengeldlandschaft ist ein Flickenteppich aus willkürlich zusammengestoppelten Regelungen“, bringt DBSV-Präsidentin Renate Reymann es auf den Punkt.

Das Blindengeld ist die wichtigste Unterstützungsleistung für blinde
Menschen in Deutschland – und doch wurde es landauf landab immer wieder gekürzt und beispielsweise in Niedersachsen für zwei Jahre sogar komplett gestrichen. Auch diese Entwicklung wird auf der Internetseite in übersichtlichen Grafiken gezeigt.

Für Renate Reymann wird aus den zusammengestellten Informationen vor allem eines deutlich: Es besteht dringender Handlungsbedarf. „Eine gerechte, bundesweit einheitliche Lösung ist schlicht und ergreifend überfällig“, so die DBSV-Präsidentin.

Hintergrund: Blindengeld und Blindenhilfe
Das Blindengeld ist eine monatliche Unterstützung für blinde Menschen, ein so genannter „Nachteilsausgleich“. Man braucht es, um Ausgaben zu begleichen, die man aufgrund der Behinderung hat (z. B. um eine Haushaltshilfe zu bezahlen, um Texte in Blindenschrift übertragen oder aufsprechen zu lassen, um sich Hilfsmittel anzuschaffen etc.). Das Blindengeld ist eine freiwillige Leistung des Bundeslandes, in dem man wohnt, und die Höhe des Blindengeldes ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich.

Falls man blind und Sozialhilfe-berechtigt ist, bekommt man für seine
behinderungsbedingten Ausgaben 653,96 Euro monatlich. Das Blindengeld wird dann durch die so genannte „Blindenhilfe“ aufgestockt. Dafür muss
Bedürftigkeit nachgewiesen werden, es gelten die Einkommens- und
Vermögensgrenzen der Sozialhilfe. So darf man nicht mehr als 2.600 Euro ansparen, weder Bausparvertrag noch Lebensversicherung besitzen und neben den Kosten für „eine angemessene Unterkunft“ nicht mehr als 798 Euro verdienen. Auch Einkommen und Vermögen des Partners werden herangezogen.

http://blindengeld.dbsv.org