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Augenkrankheiten – Zahlen für Deutschland auf neuer Basis

Liebe Bloggemeinde,

wie verbreitet sind Augenkrankheiten in Deutschland? Eine einfache Frage, möchte man meinen, aber die Antwort war bisher alles andere als einfach, weil entsprechende Studien fehlten. Nun veröffentlicht die Woche des Sehens erstmals Zahlen, die durch eine groß angelegte und in Deutschland durchgeführte Untersuchung einer repräsentativen Bevölkerungsstichprobe gestützt werden. Dabei handelt es sich um die Gutenberg-Gesundheitsstudie (Gutenberg Health Study – GHS), ein international renommiertes Forschungsprojekt der Universitätsmedizin Mainz. Lesen Sie weitere Informationen aus einer Pressemitteilung der Woche des Sehens von heute:

An der GHS haben seit 2007 mehr als 15.000 Personen als Probanden teilgenommen. Im Jahr 2015 wurden die ersten Zahlen zu Augenerkrankungen aus dieser Reihenuntersuchung veröffentlicht. Inzwischen liegen Daten zur Häufigkeit der drei größten Augenerkrankungen Altersabhängige Makula-Degeneration, Glaukom (Grüner Star) und Diabetische Retinopathie vor. Es sind die ersten Zahlen, die sich auf eine groß angelegte und in Deutschland durchgeführte Untersuchung einer repräsentativen Bevölkerungsstichprobe stützen können. Sie bestätigen Daten internationaler Meta-Analysen.

In Deutschland beträgt demnach bezogen auf die Gesamtbevölkerung der
- Anteil der Menschen mit Altersabhängiger Makula-Degeneration (Spätstadien) 0,58 Prozent (also ca. 480.000 Betroffene)
- Anteil der Menschen mit Altersabhängiger Makula-Degeneration (Frühstadien) 8,38 Prozent (also ca. 6.938.000 Betroffene)
- Anteil der Menschen mit Glaukom 1,11 Prozent (also 919.000 Betroffene)
- Anteil der Menschen mit Diabetischer Retinopathie 1,53 Prozent (also 1.267.000 Betroffene) (21,7 Prozent der Personen mit bekanntem Diabetes in Deutschland)

Unter www.woche-des-sehens.de/augenkrankheiten wird dargestellt, wie die Zahlen gebildet wurden und welche Definition der jeweiligen Augenkrankheit Anwendung fand.

8.-15. Oktober: Woche des Sehens

Die Woche des Sehens findet in diesem Jahr bereits zum siebzehnten Mal statt. Getragen wird die Aufklärungskampagne von der Christoffel-Blindenmission, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband, dem Berufsverband der Augenärzte Deutschlands, dem Deutschen Komitee zur Verhütung von Blindheit, der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, dem Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf sowie der PRO RETINA Deutschland. Unterstützt wird sie zudem von der Aktion Mensch, ZEISS und der VANDA Pharmaceuticals Germany GmbH.

www.woche-des-sehens.de

Lehrgang für Menschen mit altersbedingter Makula-Degeneration

Liebe Leserinnen und Leser,

das Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS e. V.) bietet einen Lehrgang für Menschen mit altersbedingter Makula-Degeneration (AMD) an, dessen Kosten auf Antrag von der Krankenkasse übernommen werden.

Termin: 08.02. bis 19.02.2016 im AURA-Hotel Timmendorfer Strand

Sie haben Probleme, sind ängstlich und fühlen sich unsicher beim Spazieren gehen, beim Überqueren von Straßen, beim Einkaufen oder beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel. Viele Tätigkeiten im Haushalt laufen nicht wie Sie sich das wünschen und dies alles aufgrund der Sehverschlechterung?

Das Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS e. V.) will und kann Ihnen helfen. Während des elftägigen Lehrgangs haben Sie die Möglichkeit, eine Vielzahl von Hilfsmitteln auszuprobieren – ganz ohne den Druck, etwas kaufen zu sollen: Vergrößernde Sehhilfen, spezielle Brillen gegen Blendung, mobile Leuchten, iPhone/iPad und vieles mehr. Wir schulen Sie in der Handhabung und zeigen Ihnen, wie Sie sich zukünftig wieder sicher und selbständig fortbewegen können. Aber auch im Haushalt soll für Sie Vieles wieder leichter werden. Sie werden nützliche Tipps erhalten zu Themen wie Einschenken von Getränken, Zubereitung von Mahlzeiten, das Annähen eines Knopfes.

In der angenehmen Atmosphäre des AURA-Hotels in Timmendorfer Strand leben Sie mit anderen Menschen, die die gleichen Probleme haben wie Sie. In Ihrer freien Zeit und am Wochenende können Sie an den Freizeitangeboten des Hauses teilnehmen.

Sie erhalten:
- 20 Stunden Einzeltraining im Bereich “Orientierung und Mobilität”;
täglich 90 Min.
- 6 Stunden Einzelunterricht im Bereich “Lebenspraktische Fähigkeiten” zur Bewältigung des Alltags; täglich 45 Min.
- Gelegenheit an Freizeitangeboten des Hauses teilzunehmen

Anreise: Montag, 8. Februar 2016
Abreise: Freitag, 19. Februar 2016

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei:
IRIS e. V., Silke Krause, Marschnerstraße 26, 22081 Hamburg
Tel.: 040/229 30 26 oder unter info@iris-hamburg.org
Internet: www.iris-hamburg.org

Rund ums Auge

Liebe Bloggemeinde,

Augenpatienten, die mit Spritzen in den Augapfel behandelt werden, müssen regelmäßig ihre Netzhaut untersuchen lassen. Für die Fachgesellschaften der Augenärzte steht seit langem fest, dass die optische Kohärenztomografie (OCT) in diesen Fällen die Diagnosemethode der Wahl ist. Das Problem: Bisher muss die Untersuchung oft aus eigener Tasche finanziert werden.

Der Arbeitskreis “Gesundheitspolitik”, in dem Vertreter des DBSV, des DVBS, der PRO RETINA, des BFS und der rbm verbandsübergreifend zusammenarbeiten, hat sich wiederholt mit dem OCT befasst. Dr. Claus Gehrig, Mitglied dieses Arbeitskreises, berichtet in dbsv-direkt, dass Bewegung in die Debatte kommt: “Die OCT ist ein bildgebendes Verfahren, mit dem die Netzhautschichten dargestellt werden können. Es ist vergleichbar etwa mit einer Ultraschalluntersuchung – nur eben nicht mit Ultraschallwellen, sondern mit Laserlicht. Damit können beispielsweise Flüssigkeitsansammlungen oder eine Netzhautverdickung vor allem im Bereich der Makula (das so genannte Makula-Ödem) erfasst werden. Eingesetzt wird die OCT insbesondere zur Verlaufskontrolle und zur individuellen Therapiesteuerung bei der Spritzenbehandlung der feuchten AMD, des diabetischen Makula-Ödems und anderer Makula-Erkrankungen, für die zugelassene Medikamente zur Spritzenbehandlung zur Verfügung stehen.

Da aber die OCT derzeit keine Regelleistung der Krankenkassen darstellt, ist eine Kostenübernahme bislang nur dann möglich, wenn die betreffende Krankenkasse mit dem Augenarzt selektive Versorgungsverträge für diese Spritzenbehandlung abgeschlossen hat. Einige Krankenkassen erstatten die OCT-Kosten auch auf Antrag nach Einzelfallprüfung. Eine Abrechnung der OCT als Regelleistung über die Versichertenkarte ist dagegen bislang nicht möglich. Somit müssen viele Patienten die OCT-Untersuchung bislang als sogenannte “Individuelle Gesundheitsleistung” (IGeL) aus eigener Tasche finanzieren. Auf diesen Missstand haben DBSV und PRO RETINA wiederholt
hingewiesen.

Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) auf Antrag des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) beschlossen, die Übernahme der OCT-Untersuchung in den Leistungskatalog zur Diagnostik und Therapiesteuerung bei feuchter altersabhängiger Makula-Degeneration (AMD) und bei diabetischem Makula-Ödem im Rahmen einer diabetischen Retinopathie zu prüfen. Allerdings dürfte für Patienten schwer nachvollziehbar sein, dass sich die jetzt eingeleitete Prüfung durch den GBA lediglich mit zwei Anwendungsgebieten, nämlich der feuchten AMD und dem diabetischen Makula-Ödem, befassen soll. Andere Anwendungsgebiete, für die eine Spritzenbehandlung ebenfalls als zugelassene Therapie etabliert ist, sind dagegen in dem vorliegenden Antrag nicht berücksichtigt. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Prüfung durch den GBA wegen der inhaltlichen Komplexität des Themas und der formalen Komplexität des Verfahrens bis zu drei Jahre dauern kann.”

IVOM Behandlung

Liebe Bloggemeinde,

Krankenhäuser dürfen Augenspritzen nicht mehr abrechnen.
Hier zu lest bitte die Info, die ich heute über den BBSB erfahren habe.
Das ist absolut herbe!
Für Augenpatienten, die Injektionen in den Augapfel (IVOM) in einem
Krankenhaus erhalten, kann es ab dem 1. Oktober problematisch werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des DBSV hervor:

Die Injektion in den Augapfel ist nach der Katarakt-OP die zweithäufigste Augenoperation in Deutschland. Sie wird mehr als 500.000 Mal jährlich durchgeführt, unter anderem zur Therapie der sogenannten Altersblindheit -der feuchten altersabhängigen Makula-Degeneration.

Jetzt hat die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) vor einem
drohenden “dramatischen Versorgungsengpass” bei der Spritzentherapie
gewarnt. Auf Bitte des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) erläutert Privatdozent Dr. Joachim Wachtlin vom Berliner Sankt Gertrauden Krankenhaus das Problem und die Folgen für die Augenpatienten:
“Bei der Injektion von Medikamenten in den Augapfel, der sogenannten IVOM Behandlung, handelt es sich um die beste und wirkungsvollste Therapiemöglichkeit bei der feuchten altersbedingten (AMD) und anderen Makula-Erkrankungen. Durch wiederholte Injektionen kann bei den allermeisten Patienten gewährleistet werden, dass die Sehkraft erhalten oder bei einem Teil sogar gebessert werden kann. Ab dem 1.10. kann diese IVOM Behandlung über die Krankenkassenkarte direkt abgerechnet werden. Dies ist aber den Krankenhäusern und Kliniken nicht gestattet und so können diese nach dem jetzigen Stand die meisten ihrer Patienten ab dem 1.10. nicht behandeln oder weiter behandeln. Es muss jetzt sehr kurzfristig eine Möglichkeit für die Krankenhäuser geschaffen werden, diese dringend erforderlichen Behandlungen weiter durchzuführen. Sonst muss man davon ausgehen, dass sehr viele Patienten ab dem 1. Oktober ihre notwendige Behandlung nicht erhalten können, was zu starken und unwiderruflichen Sehverschlechterungen führen wird.”

Um die Versorgung der Patienten in ausreichendem Umfang sicherzustellen, fordert DBSV-Präsidentin Renate Reymann eine pragmatische Lösung: “Es ist einfach inakzeptabel, dass hier aufgrund eines Abrechnungsproblems der Verlust von Sehkraft droht. Wir brauchen deshalb eine effektive Sofortmaßnahme, die den Krankenhäusern ermöglicht, die Therapie ab dem 1. Oktober fortzuführen.” Den Augenpatienten, die ab dem 1. Oktober Injektionen in einem Krankenhaus erhalten sollen, rät der DBSV dringend, sich im Krankenhaus und bei ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob vor Ort bereits eine Lösung gefunden wurde.

Nachtrag vom 2.10.2014
“Die Universitätskliniken müssen und werden intravitreale Injektionen jetzt und auch in der Zukunft im Sinne unserer Patienten und der Wissenschaft durchführen”, stellt Prof. Dr. Johann Roider gegenüber dbsv-direkt fest. Dieser Konsens aller deutschen Universitäts-Augenkliniken sei in der vergangenen Woche erreicht worden, so der amtierende DOG-Präsident. Der DBSV rät allen Patienten, die bisher in einem Krankenhaus IVOM-Behandlungen erhalten haben, es zunächst an gewohnter Stelle zu versuchen. Wer an einen anderen Arzt verwiesen wird, muss es nicht hinnehmen, falls dies mit weiten Wegen oder einer Verzögerung der Behandlung verbunden ist. Das gilt insbesondere für die Verschiebung einer Injektion oder Untersuchung um mehr als zwei Wochen. Vor allem Erstinjektionen sind zeitkritisch und dulden keinen Aufschub. Patienten, die ihren gewohnten Arzt wechseln müssen und dabei auf die oben genannten Probleme stoßen, können sich an Blickpunkt Auge wenden, das Beratungsangebot des DBSV für Augenpatienten (per E-Mail an info@blickpunkt-auge.de oder unter Tel. 030/28 53 87-287).