Urheberrecht & Blinde – USA aktivieren Marrakesch-Vertrag

Liebe Bloggemeinde,

Good News für Englisch lesende Blinde: Bald können sie legal auf 550.000 weitere Texte zugreifen. Die USA sind einem Urheberrechts-Vertrag beigetreten.

Von Daniel AJ Sokolov
Die Marshallinseln und die USA sind 49. und 50. Vertragspartner des Vertrags von Marrakesch. Per Ende Mai werden Blinde, Sehschwache und andere Personen mit Lesebehinderung in rund 80 Ländern von pauschalen, grenzüberschreitenden Urheberrechtsausnahmen für literarische Werke und Musiknotierungen profitieren.
Die USA sind von besonderer Bedeutung, da sie den größten Kanon bereits barrierefrei verfügbarer englischer Literatur einbringen. Er soll sich um etwa 550.000 Werke handeln.

Zudem haben sich die USA für eine freizügige Umsetzung entschieden. So gibt es im Unterschied zu Deutschland keine Abgeltung für Rechteinhaber und keine Einschränkungen für kommerziell barrierefrei verfügbare Werke.

Die globalen Urheberrechts-Ausnahmen für Menschen mit Lesebehinderung wurden bereits im Juni 2013 in Marrakesch vereinbart. Ende September 2016 trat der Vertrag in Kraft, nachdem ihn 20 Staaten ratifiziert hatten. Seit Jahresbeginn gilt er in den EU-Staaten und Japan, am 8. Mai stoßen die USA hinzu.

Mehr Freiheiten
Bibliotheken und Behindertenorganisationen dürfen barrierefreie Versionen veröffentlichter literarischer Texte, etwa Großdruck-, Braille- und Hörversionen, sowie barrierefreie Musiknotierungen anfertigen, und an die Zielgruppe weitergeben. Einzelpersonen dürfen für den Eigenbedarf Hand anlegen.
Rechteinhaber müssen nicht gefragt werden. Neben Blinden und Sehschwachen profitieren auch Personen, die aus anderen Gründen kein üblich gedrucktes Buch lesen können, etwa weil sie kein Buch halten können.

Von großer Bedeutung ist die Freigabe des grenzüberschreitenden Austausches barrierefreier Werke mit Einrichtungen und betroffenen Einzelpersonen in anderen Marrakesch-Vertragsstaaten. Gerade in Schwellen- und Entwicklungsländern
haben Menschen mit einschlägigen Behinderungen kaum Zugang zu literarischen Werken und Musiknoten.

Global Books Service
Hier versucht das Global Books Service zu helfen. Dieser Online-Katalog umfasst etwa 415.000 literarische Werke und 5000 Partituren. Mit dem Beitritt der USA werden sofort etwa 50.000 Werke aus dem Bestand des U.S. National
Library Service for the Blind and Physically Handicapped hinzukommen.

Auf den gesamten Fundus des Global Books Service können Behindertenverbände und einschlägige Bibliotheken zugreifen, um ihre Klienten zu versorgen. Aus Deutschland nimmt die Deutsche Zentralbücherei für Blinde teil.

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