Liebe Leser,
nach langem politischem Ringen sieht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) damit jedoch keinen Abschluss erreicht. Viele Teilhabeleistungen werden mit dem Gesetz, das ab 1. Januar 2017 stufenweise in Kraft tritt, auf eine neue Grundlage gestellt. „Ein konsequent menschenrechtsbasiertes Teilhaberecht, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorgibt, hat der Gesetzgeber mit dem Bundesteilhabegesetz nicht verabschiedet“, konstatiert DBSV-Präsidentin Renate Reymann. „Deswegen müssen wir weiterkämpfen und Weiterentwicklungen durchsetzen.“
Ein Schritt in die richtige Richtung sind deutliche Verbesserungen beim Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe einschließlich der Freistellung des Partners. „Hier darf es aber keinen Stillstand geben“, ermahnt Reymann. „Ein echter Nachteilsausgleich heißt vollständige Abschaffung jeglicher Anrechnung von Einkommen und Vermögen.“
Durch intensiven Protest konnten Verschlechterungen beim Zugang zur Eingliederungshilfe abgewendet werden. Die Schaffung neuer Zugangskriterien ist aber nicht vom Tisch. Es sollen neue Regelungen erprobt und bis 2023 in einem eigenen Gesetz verabschiedet werden. Der DBSV wird diesen Prozess wachsam begleiten, um insbesondere sehbehinderten Menschen ihren Rechtsanspruch zu erhalten.
Auch bei den Leistungen zur Teilhabe an Bildung konnten Verschlechterungen abgewendet und in einigen Einzelbereichen sogar Verbesserungen erreicht werden. „Mit Chancengleichheit hat das noch nichts zu tun“, so Renate Reymann. „In einer sich rasant verändernden Arbeitswelt braucht es dringend Weiterentwicklungen, damit behinderte Menschen nicht abgehängt werden.“
Die Förderung einer unabhängigen Teilhabeberatung bewertet der DBSV als wichtigen Baustein, um die notwendige Unterstützung zugänglich zu machen. Der DBSV wird sich dafür einsetzen, dass es spezialisierte Anlaufstellen für blinde, sehbehinderte und taubblinde Menschen gibt.
Die Einführung eines Merkzeichens für Taubblindheit („TBl“) im Schwerbehindertenausweis begrüßt der DBSV ausdrücklich. Fast zehn Jahre lang hatte sich der Verband dafür eingesetzt. Im nächsten Schritt muss nun definiert werden, zu welchen Leistungen das Merkzeichen berechtigt.
Nachdem es mit dem Bundesteilhabegesetz nicht gelungen ist, zu einer bundeseinheitlichen gerechten Blindengeldlösung zu kommen, bleibt der Einsatz um Verbesserungen auf Länderebene notwendiger denn je. Die Erhöhung des Vermögensfreibetrags für die weiterhin im Sozialhilferecht geregelte Blindenhilfe ist für die DBSV-Präsidentin ein Tropfen auf den heißen Stein. „Hier brauchen wir wieder den Gleichschritt mit der Eingliederungshilfe“, betont Renate Reymann. „Gleichzeitig darf die Debatte um ein Teilhabegeld für Menschen mit Behinderung nicht einschlafen.“
Wir freuen uns, so Judith Faltl, Landesvorsitzende des BBSB e. V., dass es uns im Zusammenwirken mit der Bayerischen Staatsregierung gelungen ist, unser Ländergesetz wieder ein stück besser zu machen.
“Bereits im Jahr 2013 gelang die Einführung eines verdoppelten Blindengeldes für taubblinde Menschen. Nun hat die Staatsregierung das Gesetz geändert, um die notwendigen Anpassungen mit Blick auf die Einführung der 5 Pflegegrade im Gesetz zu verankern. Jetzt wurden leider noch nicht die für einen staatlichen Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen notwendigen Anpassungen vorgenommen. Wir danken an dieser Stelle den Opositionsvertretern sehr für ihr grosses Engagement. Wir sind aber zuversichtlich. Im Haushalt des freistaats Bayern sind für das Jahr 2018 12 Millionen Euro für einen staatlichen Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen vorgesehen.“
Ihr BBSB-Inform