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Wenn die Krankenkasse die Leistung verweigert – MS kein Hinderungsgrund für Blindenhund

Liebe Bloggemeinde,

eine Gehbehinderung aufgrund einer MS-Erkrankung ist grundsätzlich kein Hinderungsgrund für die Versorgung einer blinden Versicherten mit einem Blindenführhund durch ihren gesetzlichen Krankenversicherer. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 21. November 2017 entschieden (L 16/1 KR 371/15).
Eine 73-jährige blinde Frau war von ihrer Krankenkasse mit einem Blindenlangstock versorgt worden. Da sie zusätzlich unter Multipler Sklerose litt und dadurch gehbehindert war, hatte ihr die Körperschaft auch die Anschaffung eines Rollators finanziert.
Doch das reichte der Klägerin auf Dauer nicht aus – und sie bat ihre Kasse darum, ihr die Anschaffung eines Blindenführhundes zu bezahlen. Dies begründete sie damit, dass sie wegen der Kombination aus der Gehbehinderung und der Erblindung Schwierigkeiten bei Straßenüberquerungen sowie beim Finden von Eingängen, Briefkästen und Geschäften habe.
Unwirtschaftlich?
Die Krankenkasse hielt das Begehren der Klägerin für unwirtschaftlich. Denn sie könne aufgrund ihrer schwerwiegenden körperlichen Erkrankungen keinen Blindenhund führen. Dazu fehle ihr die nötige Kondition. Sie sei wegen ihrer Behinderungen außerdem nicht dazu in der Lage, einen Hund adäquat zu versorgen. Die Körperschaft lehnte daher den Antrag der Klägerin ab.
Zu Unrecht, befanden die Richter des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen. Sie gaben der Klage der 73-Jährigen auf Bewilligung der beantragten Leistung statt. Nach Ansicht des Gerichts kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, ob ein Versicherter einen Anspruch darauf hat, von seinem gesetzlichen Krankenversicherer mit einem Blindenführhund versorgt zu werden.
Rüffel für die Kasse
In dem entschiedenen Fall kamen die Richter nach der Anhörung von Gutachtern und Ärzten zu dem Ergebnis, dass eine ausschließliche Versorgung der Klägerin mit einem Langstock nicht ausreicht. Denn sie müsse zugleich den Rollator halten. Die Kombination aus Rollator und Blindenführhund sei hingegen realisierbar und für die Klägerin auch praktikabel. Denn auch körperbehinderte Menschen könnten einen solchen Hund am Rollator einsetzen, sofern dieser entsprechend trainiert werde.
Den Einwand der Kasse, dass die Klägerin nicht dazu in der Lage sei, einen Blindenführhund adäquat versorgen zu können, hielt das Gericht ebenfalls für unbegründet. Denn sie besitzt nach Meinung der Gutachter eine ausreichende körperliche Grundkonstitution und die Fähigkeit zur Versorgung eines Hundes.
Darüber hinaus musste sich die Körperschaft einen Rüffel durch das Gericht gefallen lassen. Denn die Kasse hatte trotz vier anderslautender Gutachten bis zuletzt in Zweifel gezogen, dass es sinnvoll sei, den Wunsch der Klägerin nach einem Blindenführhund zu erfüllen.
Die Krankenkasse wurde von den Richtern an die Pflicht zur humanen Krankenbehandlung erinnert. Sie empfanden es als besonders verwerflich, dass die Kasse im Vorfeld zum Verhandlungstermin bei der Hundeschule angerufen hatte, um sie von der körperlichen Ungeeignetheit der Klägerin zu überzeugen und die Realisierung des Leistungsanspruchs zu behindern.

Quelle: Mehrwert

Rund ums Auge

Liebe Bloggemeinde,

Augenpatienten, die mit Spritzen in den Augapfel behandelt werden, müssen regelmäßig ihre Netzhaut untersuchen lassen. Für die Fachgesellschaften der Augenärzte steht seit langem fest, dass die optische Kohärenztomografie (OCT) in diesen Fällen die Diagnosemethode der Wahl ist. Das Problem: Bisher muss die Untersuchung oft aus eigener Tasche finanziert werden.

Der Arbeitskreis “Gesundheitspolitik”, in dem Vertreter des DBSV, des DVBS, der PRO RETINA, des BFS und der rbm verbandsübergreifend zusammenarbeiten, hat sich wiederholt mit dem OCT befasst. Dr. Claus Gehrig, Mitglied dieses Arbeitskreises, berichtet in dbsv-direkt, dass Bewegung in die Debatte kommt: “Die OCT ist ein bildgebendes Verfahren, mit dem die Netzhautschichten dargestellt werden können. Es ist vergleichbar etwa mit einer Ultraschalluntersuchung – nur eben nicht mit Ultraschallwellen, sondern mit Laserlicht. Damit können beispielsweise Flüssigkeitsansammlungen oder eine Netzhautverdickung vor allem im Bereich der Makula (das so genannte Makula-Ödem) erfasst werden. Eingesetzt wird die OCT insbesondere zur Verlaufskontrolle und zur individuellen Therapiesteuerung bei der Spritzenbehandlung der feuchten AMD, des diabetischen Makula-Ödems und anderer Makula-Erkrankungen, für die zugelassene Medikamente zur Spritzenbehandlung zur Verfügung stehen.

Da aber die OCT derzeit keine Regelleistung der Krankenkassen darstellt, ist eine Kostenübernahme bislang nur dann möglich, wenn die betreffende Krankenkasse mit dem Augenarzt selektive Versorgungsverträge für diese Spritzenbehandlung abgeschlossen hat. Einige Krankenkassen erstatten die OCT-Kosten auch auf Antrag nach Einzelfallprüfung. Eine Abrechnung der OCT als Regelleistung über die Versichertenkarte ist dagegen bislang nicht möglich. Somit müssen viele Patienten die OCT-Untersuchung bislang als sogenannte “Individuelle Gesundheitsleistung” (IGeL) aus eigener Tasche finanzieren. Auf diesen Missstand haben DBSV und PRO RETINA wiederholt
hingewiesen.

Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) auf Antrag des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) beschlossen, die Übernahme der OCT-Untersuchung in den Leistungskatalog zur Diagnostik und Therapiesteuerung bei feuchter altersabhängiger Makula-Degeneration (AMD) und bei diabetischem Makula-Ödem im Rahmen einer diabetischen Retinopathie zu prüfen. Allerdings dürfte für Patienten schwer nachvollziehbar sein, dass sich die jetzt eingeleitete Prüfung durch den GBA lediglich mit zwei Anwendungsgebieten, nämlich der feuchten AMD und dem diabetischen Makula-Ödem, befassen soll. Andere Anwendungsgebiete, für die eine Spritzenbehandlung ebenfalls als zugelassene Therapie etabliert ist, sind dagegen in dem vorliegenden Antrag nicht berücksichtigt. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Prüfung durch den GBA wegen der inhaltlichen Komplexität des Themas und der formalen Komplexität des Verfahrens bis zu drei Jahre dauern kann.”

Information über die Perimetrie

Bei der Gesichtsfelduntersuchung misst der Augenarzt mit Hilfe des
Perimeters, wie gut der Patient in den untersuchten Anteilen des
Gesichtsfeldes sieht. Ein eingeschränktes Gesichtsfeld kann gefährlich
werden. Daher ist eine frühzeitige Diagnose von Gesichtsfeldausfällen
mittels Perimetrie sehr wichtig.

Das Gesichtsfeld ist der Bereich, den der Mensch mit jeweils einem Auge gleichzeitig wahrnimmt, ohne die Blickrichtung zu ändern. Normalerweise sieht er in der Mitte des Gesichtsfeldes am besten, in den peripheren Anteilen weniger deutlich. Über das Gesichtsfeld orientiert sich ein Mensch in seiner Umgebung. Ist es eingeschränkt, übersieht derjenige unter Umständen Gegenstände in seinem Umfeld – zum Beispiel einen Bordstein, die Tischkante oder den Türrahmen. Er stolpert leichter und bewegt sich unsicherer. Experten sprechen dabei von Gesichtsfeldausfällen oder Skotomen.

Wie läuft die Gesichtsfelduntersuchung ab?

Es gibt unterschiedliche Arten der Gesichtsfeldbestimmung. Das klassische Verfahren ist die manuelle, also durch einen Untersucher gesteuerte Gesichtsfelduntersuchung, auch kinetische Perimetrie genannt. Dabei sitzt der Patient vor einer gleichmäßig ausgeleuchteten Halbkugel. Er fixiert mit einem Auge das Zentrum der Halbkugel, das andere Auge ist abgedeckt. Nun werden dem Patienten Lichtpunkte einer bestimmten Helligkeit und Größe gezeigt, die sich nach und nach vom Rand zum Zentrum hin bewegen. Sobald der Untersuchte einen Lichtpunkt wahrnimmt, drückt er eine Taste und informiert so den Arzt.
Dieses Verfahren wird heute nur noch bei sehr alten Patienten oder bei
gutachterlichen Untersuchungen angewendet.

Die heute übliche moderne Methode stellt die statische und automatisiert ablaufende, computergesteuerte Perimetrie dar. Bei diesem Verfahren werden unbewegte Lichtmarken an vorher festgelegten Punkten eines Rasters in der Helligkeit so lange gesteigert, bis der Untersuchte sie wahrnimmt. Auch hierbei sitzt der Patient vor einer Halbkugel und fixiert mit dem zu untersuchenden Auge das Zentrum. Die statische Perimetrie arbeitet schneller als das alte manuelle Verfahren, zudem sind die Ergebnisse besser mit Vorbefunden vergleichbar. Darüber hinaus vergleicht das Gerät sofort die
aktuellen Messdaten mit altersentsprechenden Normwerten.

Was lässt sich durch die Perimetrie erkennen?

Anhand der Perimetrie kann der Augenarzt überprüfen, wie groß das
Gesichtsfeld insgesamt ist. Zudem zeigt sie, an welchen Stellen der Netzhaut die sogenannte Lichtunterschiedsempfindlichkeit möglicherweise verändert ist. Sie ist hoch, wenn jemand sehr kleine Lichtunterschiede wahrnehmen kann. Dann erkennt der Patient bereits Lichtpunkte, die nur wenig von der Helligkeit der Perimeterhalbkugel abweichen. Die Lichtunterschiedsempfindlichkeit verändert sich altersabhängig, kann aber auch durch Erkrankungen herabgesetzt sein. Durch die Perimetrie lassen sich Gesichtsfeldausfälle (Skotome) oder Einschränkungen nachweisen. Skotome kommen zum Beispiel beim Glaukom (Grüner Star) sowie bei Netzhauterkrankungen wie der Retinitis pigmentosa oder bei neurologischen Erkrankungen der Sehbahnen vor.
Mit dem Alter wird das Gesichtsfeld zunehmend eingeschränkt, aber auch
vorübergehend bei Müdigkeit, Stress oder Aufregung. Auch ein Migräneanfall kann das Gesichtsfeld zeitweilig verändern.

Welchen Nutzen hat die Perimetrie?

Diese Untersuchung ermöglicht es dem Arzt, frühzeitig bestimmte Sehstörungen den zugrunde liegenden Ursachen zuzuordnen und die richtige Therapie festzulegen. Menschen, die beispielsweise an Grünem Star leiden, müssen durch regelmäßige Gesichtsfeldprüfungen überwacht werden.

Welche Nachteile hat das Verfahren?

Die Perimetrie hat den Nachteil, dass das Untersuchungsergebnis auch von der Mitarbeit des Patienten abhängt. Müdigkeit kann seine Aufmerksamkeit schwächen, ein zu starker Ehrgeiz des Untersuchten kann das Resultat ebenfalls verfälschen. So kommt es vor, dass er Lichtpunkte nennt, die das Gerät nicht gesetzt hat (falsch-positiv). Oder er reagiert auf gesehene Punkte nicht (falsch-negativ). Die automatisierte statische Perimetrie überprüft jedoch mit sogenannten “Fangfragen”, ob der Patient verlässlich antwortet.

Beratender Arzt: Prof. Wolfgang Heider
Quelle: www.apotheken-umschau.de