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Kauf von Fahrkarten an Bord der Züge der DB Fernverkehr AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute geben wir ihnen Informationen der Deutschen Bahn (DB) zum Kauf von Fahrkarten an Bord der Züge der DB Fernverkehr AG weiter.

Menschen mit Behinderungen sind für die Deutsche Bahn (DB) eine wichtige Zielgruppe. Die DB möchte Fahrgästen mit unterschiedlichen Behinderungen eine selbstbestimmte Mobilität ermöglichen. Dabei bietet der Ticketkauf an Bord für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen einen wichtigen Mehrwert.

Die DB Fernverkehr AG hält an der generellen Abschaffung des Ticketverkaufs an Bord ihrer Züge fest, bietet jedoch der Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen auch künftig eine Lösung an.

Reisenden mit einer Behinderung ab dem Grad 50 wird gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises auch weiterhin eine Fahrkarte im Tarif Flexpreis verkauft. Der Verkauf einer Fahrkarte durch die Zugbegleiter:innen wird lediglich auf “Verkauf auf Rechnung” umgestellt.
Eine Bezahlung der Fahrkarte ist somit nicht mehr vor Ort möglich, sondern erfolgt im Nachgang.

Die Änderungen ab 14. November 2022 im Überblick:
Was ändert sich genau?
Der Kauf einer Fahrkarte zum Flexpreis ist für Menschen mit Behinderungen (GdB ab
50) sowohl mit der Einführung der generellen Ticketpflicht an Bord der Züge der DB Fernverkehr AG am 01.01.2022 als auch mit der Änderung des Verkaufs der Fahrkarte auf Rechnung ab dem 14. November 2022 weiterhin möglich.
Bitte informieren Sie auch weiterhin das Zugpersonal gleich beim Einsteigen in den Zug, dass Sie noch eine Fahrkarte benötigen und legen Sie hierfür bitte
Ihren Schwerbehindertenausweis vor.
Mit der Änderung zum 14. November 2022 ist lediglich die Bezahlung der Fahrkarte an Bord der Züge der DB Fernverkehr AG nicht mehr vor Ort möglich.
Die Bezahlung der Fahrkarte erfolgt im Nachgang. Hierfür wird zusätzlich zur Fahrkarte eine Rechnung ausgestellt, die der Reisende in Verbindung mit seiner Fahrkarte vor Ort ausgehändigt bekommt.
Die Fahrkarte kann auch weiterhin, wenn erforderlich, auf Wunsch des Reisenden bis zum Zielbahnhof der Reise (inkl. Nahverkehr) – innerhalb Deutschlands – ausgestellt werden. Ein Vorverkauf ist jedoch wie auch bisher nicht möglich.
Mit der Änderung zum 14. November 2022 ist auch eine Ergänzung von Nr. 2.5 der Beförderungsbedingungen für Besondere Personengruppen verbunden.
Da die mobilen Endgeräte des Zugpersonals sukzessive bis zum Jahresende ausgetauscht werden, werden zunächst auch beide Varianten – Kauf vor Ort mit Barzahlung
oder per Kreditkarte und Kauf auf Rechnung in Nr. 2.5 abgebildet.
Hierfür wird die Zahlungsmöglichkeit “Rechnung” für den “Kauf auf Rechnung” sowie die
Zahlungsmöglichkeiten “Barzahlung” und “Kreditkarte” für den “Kauf mit Bezahlung vor Ort” ergänzt,
verbunden mit dem Hinweis, dass “.aufgrund von technischen Umstellungen nicht alle Zahlungsmöglichkeiten gleichzeitig angeboten werden können.”.
Der eigentliche Anspruch, eine Fahrkarte gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises in den Zügen des Fernverkehrs erwerben zu können, blieb gänzlich unangetastet.

Ab wann tritt die Änderung in Kraft?
Ab November werden die mobilen Endgeräte der über 4.500 Zugbegleiter:innen sukzessive modernisiert und ausgetauscht.
Dadurch kann es in den Monaten November und Dezember vorkommen, dass entweder noch der bisher bekannte Kauf einer Fahrkarte mit direkter Bezahlung im Zug oder bereits der Kauf einer Fahrkarte
auf Rechnung angeboten wird.

Wie kann die auf Rechnung gekaufte Fahrkarte im Nachgang bezahlt werden?
Die Rechnung kann im Nachgang über folgende Zahlungsmöglichkeiten beglichen werden:
- per Überweisung
- Klarna mittels webseite
- PayPal mittels webseite
und – ab 11. Dezember 2022 auch in den DB Reisezentren
Für die Bezahlung der Rechnung können auch die Bezahlmöglichkeiten, die auf der Internetseite der Stelle für Fahrpreisnacherhebungen www.db-fahrpreisnacherhebung.de
bzw. www.db-fn.de zur Bezahlung einer Fahrpreisnacherhebung angeboten werden, genutzt werden.
Bitte beachten Sie: Die Rechnungsnummer ist gleichzusetzen mit der FN-Nummer.

Innerhalb von wieviel Tagen ist die Rechnung zu zahlen?
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung zu zahlen. Ein entsprechender Hinweis hierzu sowie zu den Bankdaten findet sich auch auf der ausgegebenen Rechnung wieder. Das Zahlungsziel von 14 Tagen wird allen unseren Kunden:innen bei jedem Angebot, welches auf Rechnung erworben werden
kann, in gleicher Weise eingeräumt. Bei Unsicherheit wenden Sie sich zur Sicherheit an die Stelle für Fahrpreisnacherhebung.
Ab 11.12.2022 ist eine Bezahlung auch in den DB Reisezentren möglich.

Wo kann ich mich über das neue Verfahren informieren?
Informationen zum neuen Verfahren werden auf der Internetseite www.bahn.de/barrierefrei bereitgestellt.
Die Mitarbeiten:den der Mobilitätsservice-Zentrale sowie in den DB Reisezentren stehen ebenfalls für Fragen zum neuen Verfahren zur Verfügung.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu meiner Rechnung habe?
Die Bearbeitung der an Bord der DB Fernverkehr AG ausgestellten Rechnungen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stelle für Fahrpreisnacherhebungen. Sollten
Sie Rückfragen oder eine Reklamation zu Ihrer Rechnung haben oder sollten Sie Ihre Rechnung verloren haben, so wenden Sie sich bitte direkt an die Stelle
für Fahrpreisnacherhebungen.
Die Stelle für Fahrpreisnacherhebungen ist wie folgt zu erreichen:
Telefonisch:
Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr unter der Rufnummer 0 72 21 92 35 10 00
Achtung: Bitte ignorieren Sie die Aufforderung zur Eingabe der FN-Nummer.
Im Internet:
Die Stelle für Fahrpreisnacherhebungen stellt Kunden, die eine Fahrpreisnacherhebung erhalten haben, auf ihrer Internetseite www.db-fahrpreisnacherhebung.de
bzw. www.db-fn.de zusätzlich die Möglichkeit eines Chats sowie den Versand einer Information über ein Kontaktformular zur Verfügung.
Die hier zur Verfügung stehenden Funktionen Bezahlung, Chat und Kontaktformular können auch von Kunden:innen genutzt werden, die in einem Fernverkehrszug
eine Rechnung erhalten haben.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich meine Rechnung (zusätzlich) digital barrierefrei erhalten möchte?
Sollten Sie im Zug eine Rechnung für den Kauf Ihrer Fahrkarte erhalten haben, möchten diese aber (zusätzlich) digital barrierefrei per E-Mail erhalten,
so wenden Sie sich bitte an die Stelle für Fahrpreisnacherhebungen.
Die Stelle für Fahrpreisnacherhebungen ist wie folgt zu erreichen:
Telefonisch:
Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr unter der Rufnummer 0 72 21 92 35 10 00
Achtung: Bitte ignorieren Sie die Aufforderung zur Eingabe der FN-Nummer.

Worauf muss ich achten, wenn ich meinen Antrag auf Fahrgastrechte geltend machen möchte?
Für eine schnelle Bearbeitung Ihres Antrags möchten wir Sie bitten, zusätzlich zum Rechnungsbeleg, den Sie im Zug erhalten haben, auch einen Zahlungsnachweis
mit einzureichen.

Quelle: BBSB-Inform

Das Redaktionsteam können sie folgendermaßen erreichen:
Mail: bbsb-inform[at]bbsb.org
Judith Faltl: Telefon 0 89 – 68 52 58
Tobias Michl: Telefon 0 8236 – 958 19 12

Mobilitätsservice-Zentrale

Liebe Bloggemeinde,

die einheitliche Anlaufstelle für Unterstützung bei Reisen im Schienenverkehr bis 2024 erstmal gesichert.

Gute Nachricht für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, die Hilfestellungen bei der Nutzung des Schienenverkehrs benötigen: Auch in Zukunft werden die Anfragen unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 030 65212888 zum Ortstarif zentral entgegengenommen. Die angefragten Hilfen werden zentral organisiert – und zwar völlig unabhängig davon, mit welchem Eisenbahnunternehmen die Fahrgäste reisen möchten

Möglich macht das die Neuorganisation der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ): Die Bundesländer und regionalen Aufgabenträger haben die DB Station&Service AG zum 01.01.2022 mit der Durchführung der Dienstleistung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für drei Jahre beauftragt. Ebenfalls wird die Leistung auch für den Schienenpersonenfernverkehr angeboten und mit den Fernverkehrsunternehmen vertraglich vereinbart. Damit ist gewährleistet, dass diese Leistung für den Nah- und Fernverkehr in ganz Deutschland weiterhin mit hoher Qualität erbracht wird.

„Der Schienenverkehr gehört zur Daseinsvorsorge und muss deshalb für alle Bürge-rinnen und Bürger gleichermaßen zugänglich sein“, sagt Rainer Genilke, Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg. „Deshalb begrüße ich sehr, dass mobilitätseingeschränkte Menschen wie bisher über die Mobilitätsservice-Zentrale weiterhin schnell, unkompliziert und vor allem zentral Unterstützung bei ihrer geplanten Reise mit der Bahn erhalten. Jetzt gilt es aber, auf politischer Ebene eine dauerhafte Regelung dafür zu finden.“ …

Quelle: schienenverkehr

Deutsche Bahn bietet auch weiterhin Service für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste

Liebe Bloggemeinde,

aus einem Newsletter der DB …

Die Deutsche Bahn (DB) unterstützt Menschen mit Mobilitätseinschränkungen mit umfangreichen Dienstleistungen. Die Mitarbeiter der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) helfen bei der Planung und Durchführung einer Reise. Zudem rüstet die DB ihre Bahnhöfe, Züge, Busse, Reisezentren, Fahrkartenautomaten und digitalen Plattformen kontinuierlich für einen barrierefreien Zugang weiter aus. Abgerundet wird das Angebot durch besondere Angebote bei Fahrpreisen, Gepäckservice und barrierefreie Reiseempfehlungen.

Die Mobilitätsservice-Zentrale bietet kostenfreie Hilfestellungen für alle Bahn­reisenden – auch für Kunden von Wettbewerbsbahnen. Diesen Service hat die DB in der Vergangenheit für die Wettbewerbsunternehmen organisiert – ohne vertragliche Basis und unentgeltlich. In den zurückliegenden vier Jahren sind die Reisendenzahlen, die eine Hilfeleistung in Anspruch genommen haben, um rund 50 Prozent gestiegen (von 564.000 Hilfeleistungen im Jahr
2015 auf über 850.000 Hilfeleistungen im Jahr 201. Der unternehmensübergreifende Service der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) wurde zum 1. Februar 2019 neu organisiert, um eine gerechte Kostenteilung aller beteiligten Wettbewerbsunternehmen zu gewährleisten. Dabei geht es um die Verrechnung zwischen den verschiedenen Bahnen, für Reisende bleibt der Service der MSZ kostenfrei. Dabei hat die DB allen Partnern einen Vertrag angeboten, um den Service für mobilitätseingeschränkte Reisende weiterhin aus einer Hand zu organisieren.

Das Angebot zum gemeinsamen Betrieb der MSZ haben bereits mehrere Drittbahnen angenommen. Mit den derzeitigen Vertragsabschlüssen deckt die MSZ über 90 Prozent aller durchschnittlich angefragten Hilfeleistungen ab. Einige Privatbahnen wollen den Service für ihre Kunden künftig eigenständig organisieren. Diese fordert die DB auf, im Sinne eines einheitlichen Services für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen und einer fairen Kostenaufteilung, Partner der Mobilitätsservice-Zentrale zu werden. Bis diese Gespräche abge­schlossen sind, stellt die DB sicher, dass mobilitätseingeschränkte Reisenden auch weiterhin über die bekannten Kommunikationswege die kostenfreien Hilfestellungen für die gesamte Reise abrufen können – auch für Fahrten mit den Wettbewerbsbahnen.

Barrierefreiheit von Bahnhöfen, Zügen und Bussen wird weiter ausgebaut
Die DB investiert jedes Jahr erhebliche Beträge in die Barrierefreiheit. Dazu gehören der Einbau von Aufzügen, Rampen, dynamischer Schriftanzeiger, taktile Leitsysteme und vieles mehr. Die stufenfreie Erreichbarkeit der Bahn­steige eines Personenbahnhofs ist ein wesentlicher Bestandteil der Barriere­freiheit, der mittels Investitionen in die Stufenfreiheit (u.a. stufenfreie Verkehrsflächen, höhengleiche Gleisübergänge, lange Rampen) selbst und die Aufhöhung von Bahnsteigen erreicht wird. Allein im dafür maßgebenden Investitionskomplex ‚Bahnsteige‘ hat die DB in den Jahren 2015 bis 2018 Mittel in Höhe von rund 678 Millionen Euro und damit durchschnittlich rund 170 Millionen Euro pro Jahr im Bestandsnetz eingesetzt. Im Jahr 2018 stieg die Investitionssumme auf 232 Millionen Euro.

Rund 78 Prozent der Bahnhöfe sind inzwischen stufenlos erreichbar. 5.100 der 9.200 Bahnsteige sind bereits mit einem taktilen Leitsystem ausgestattet. Pro Jahr baut die DB durchschnittlich 100 Stationen barrierefrei um.

Barrierefreie Gestaltung von Bahnen und Bussen
Bei allen Neubeschaffungen und Modernisierung von Bahnen und Bussen werden, wo sinnvoll, Weiterentwicklungen im Sinne der Barrierefreiheit umgesetzt.

Jüngstes Beispiel ist der ICE 4, der im Hinblick auf eine barrierefreie Ausstattung in Europa neue Maßstäbe setzt mit: vier Rollstuhlstellplätzen mit Hubtisch und Serviceruf, ein taktiles Leitsystem (u.a. taktile Fußbodenleisten und WC-Piktogramme), Haltestangen in längeren Gangbereichen, einer Trittstufen- und Innentürenkennzeichnung, Haltegriffen und taktile Sitzplatznummern an den Mittelgangplätzen, Gepäckregalen mit Stauraum auf Fußbodenniveau sowie moderne Fahrgastmonitore mit Informationen zum Reiseverlauf in Echtzeit.

Der aktuell neu beauftragte „ECx“ des spanischen Herstellers Talgo ist für die DB setzt bei der Barrierefreiheit neue Maßstäbe: Die 23 beauftragten Fernverkehrszüge bieten einen besonders kundenfreundlichen stufenlosen Einstieg. Zukünftig werden alle Fahrzeugausschreibungen für Neufahrzeuge im Fernverkehr diesen Einstieg bekommen. Der Einsatz dieser Fahrzeuge ist ab Ende 2023 geplant.

Die Anforderungen nach Barrierefreiheit fließen ebenfalls in die Konzeptionen von Zügen im Regionalverkehr ein. Ca. 70 Prozent der Fahrzeugflotte sind bereits heute barrierefrei mit fahrzeuggebundener Ein- und Ausstiegshilfe, rollstuhlgerechten Toiletten und digitalen Informationssystemen ausgestattet. Damit der Übergang vom Bahnsteig in den
Zug möglichst stufenlos erfolgt, wächst der Anteil der Niederflurfahrzeuge mit besonders tief liegenden Böden.
Als größtes Busunternehmen Deutschlands betreibt die DB über 4.900 eigene Busse, wobei rund 90 Prozent niederflurig unterwegs sind.