Schlagwort-Archiv: Service

Mobilitätsservice-Zentrale

Liebe Bloggemeinde,

die einheitliche Anlaufstelle für Unterstützung bei Reisen im Schienenverkehr bis 2024 erstmal gesichert.

Gute Nachricht für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, die Hilfestellungen bei der Nutzung des Schienenverkehrs benötigen: Auch in Zukunft werden die Anfragen unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 030 65212888 zum Ortstarif zentral entgegengenommen. Die angefragten Hilfen werden zentral organisiert – und zwar völlig unabhängig davon, mit welchem Eisenbahnunternehmen die Fahrgäste reisen möchten

Möglich macht das die Neuorganisation der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ): Die Bundesländer und regionalen Aufgabenträger haben die DB Station&Service AG zum 01.01.2022 mit der Durchführung der Dienstleistung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für drei Jahre beauftragt. Ebenfalls wird die Leistung auch für den Schienenpersonenfernverkehr angeboten und mit den Fernverkehrsunternehmen vertraglich vereinbart. Damit ist gewährleistet, dass diese Leistung für den Nah- und Fernverkehr in ganz Deutschland weiterhin mit hoher Qualität erbracht wird.

„Der Schienenverkehr gehört zur Daseinsvorsorge und muss deshalb für alle Bürge-rinnen und Bürger gleichermaßen zugänglich sein“, sagt Rainer Genilke, Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg. „Deshalb begrüße ich sehr, dass mobilitätseingeschränkte Menschen wie bisher über die Mobilitätsservice-Zentrale weiterhin schnell, unkompliziert und vor allem zentral Unterstützung bei ihrer geplanten Reise mit der Bahn erhalten. Jetzt gilt es aber, auf politischer Ebene eine dauerhafte Regelung dafür zu finden.“ …

Quelle: schienenverkehr

Das Servicebuch Auge erscheint im September 2019

Liebe Bloggemeinde,

das Servicebuch Auge erscheint im Herbst 2019. Die erste bundesweite Ausgabe dieses Wegweisers, in gemeinsamer Herausgeberschaft des Servicebuch Auge-Verlages und der PRO RETINA Deutschland e.V.
Ab sofort werden Vorbestellungen entgegen genommen.
Ausführlich können Sie hier mehr nachlesen:
https://www.pro-retina.de/pressemitteilungen/2019/servicebuch-auge-erscheint-im-herbst-mit-1-deutschlandweiter-ausgabe

Deutsche Bahn bietet auch weiterhin Service für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste

Liebe Bloggemeinde,

aus einem Newsletter der DB …

Die Deutsche Bahn (DB) unterstützt Menschen mit Mobilitätseinschränkungen mit umfangreichen Dienstleistungen. Die Mitarbeiter der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) helfen bei der Planung und Durchführung einer Reise. Zudem rüstet die DB ihre Bahnhöfe, Züge, Busse, Reisezentren, Fahrkartenautomaten und digitalen Plattformen kontinuierlich für einen barrierefreien Zugang weiter aus. Abgerundet wird das Angebot durch besondere Angebote bei Fahrpreisen, Gepäckservice und barrierefreie Reiseempfehlungen.

Die Mobilitätsservice-Zentrale bietet kostenfreie Hilfestellungen für alle Bahn­reisenden – auch für Kunden von Wettbewerbsbahnen. Diesen Service hat die DB in der Vergangenheit für die Wettbewerbsunternehmen organisiert – ohne vertragliche Basis und unentgeltlich. In den zurückliegenden vier Jahren sind die Reisendenzahlen, die eine Hilfeleistung in Anspruch genommen haben, um rund 50 Prozent gestiegen (von 564.000 Hilfeleistungen im Jahr
2015 auf über 850.000 Hilfeleistungen im Jahr 201. Der unternehmensübergreifende Service der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) wurde zum 1. Februar 2019 neu organisiert, um eine gerechte Kostenteilung aller beteiligten Wettbewerbsunternehmen zu gewährleisten. Dabei geht es um die Verrechnung zwischen den verschiedenen Bahnen, für Reisende bleibt der Service der MSZ kostenfrei. Dabei hat die DB allen Partnern einen Vertrag angeboten, um den Service für mobilitätseingeschränkte Reisende weiterhin aus einer Hand zu organisieren.

Das Angebot zum gemeinsamen Betrieb der MSZ haben bereits mehrere Drittbahnen angenommen. Mit den derzeitigen Vertragsabschlüssen deckt die MSZ über 90 Prozent aller durchschnittlich angefragten Hilfeleistungen ab. Einige Privatbahnen wollen den Service für ihre Kunden künftig eigenständig organisieren. Diese fordert die DB auf, im Sinne eines einheitlichen Services für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen und einer fairen Kostenaufteilung, Partner der Mobilitätsservice-Zentrale zu werden. Bis diese Gespräche abge­schlossen sind, stellt die DB sicher, dass mobilitätseingeschränkte Reisenden auch weiterhin über die bekannten Kommunikationswege die kostenfreien Hilfestellungen für die gesamte Reise abrufen können – auch für Fahrten mit den Wettbewerbsbahnen.

Barrierefreiheit von Bahnhöfen, Zügen und Bussen wird weiter ausgebaut
Die DB investiert jedes Jahr erhebliche Beträge in die Barrierefreiheit. Dazu gehören der Einbau von Aufzügen, Rampen, dynamischer Schriftanzeiger, taktile Leitsysteme und vieles mehr. Die stufenfreie Erreichbarkeit der Bahn­steige eines Personenbahnhofs ist ein wesentlicher Bestandteil der Barriere­freiheit, der mittels Investitionen in die Stufenfreiheit (u.a. stufenfreie Verkehrsflächen, höhengleiche Gleisübergänge, lange Rampen) selbst und die Aufhöhung von Bahnsteigen erreicht wird. Allein im dafür maßgebenden Investitionskomplex ‚Bahnsteige‘ hat die DB in den Jahren 2015 bis 2018 Mittel in Höhe von rund 678 Millionen Euro und damit durchschnittlich rund 170 Millionen Euro pro Jahr im Bestandsnetz eingesetzt. Im Jahr 2018 stieg die Investitionssumme auf 232 Millionen Euro.

Rund 78 Prozent der Bahnhöfe sind inzwischen stufenlos erreichbar. 5.100 der 9.200 Bahnsteige sind bereits mit einem taktilen Leitsystem ausgestattet. Pro Jahr baut die DB durchschnittlich 100 Stationen barrierefrei um.

Barrierefreie Gestaltung von Bahnen und Bussen
Bei allen Neubeschaffungen und Modernisierung von Bahnen und Bussen werden, wo sinnvoll, Weiterentwicklungen im Sinne der Barrierefreiheit umgesetzt.

Jüngstes Beispiel ist der ICE 4, der im Hinblick auf eine barrierefreie Ausstattung in Europa neue Maßstäbe setzt mit: vier Rollstuhlstellplätzen mit Hubtisch und Serviceruf, ein taktiles Leitsystem (u.a. taktile Fußbodenleisten und WC-Piktogramme), Haltestangen in längeren Gangbereichen, einer Trittstufen- und Innentürenkennzeichnung, Haltegriffen und taktile Sitzplatznummern an den Mittelgangplätzen, Gepäckregalen mit Stauraum auf Fußbodenniveau sowie moderne Fahrgastmonitore mit Informationen zum Reiseverlauf in Echtzeit.

Der aktuell neu beauftragte „ECx“ des spanischen Herstellers Talgo ist für die DB setzt bei der Barrierefreiheit neue Maßstäbe: Die 23 beauftragten Fernverkehrszüge bieten einen besonders kundenfreundlichen stufenlosen Einstieg. Zukünftig werden alle Fahrzeugausschreibungen für Neufahrzeuge im Fernverkehr diesen Einstieg bekommen. Der Einsatz dieser Fahrzeuge ist ab Ende 2023 geplant.

Die Anforderungen nach Barrierefreiheit fließen ebenfalls in die Konzeptionen von Zügen im Regionalverkehr ein. Ca. 70 Prozent der Fahrzeugflotte sind bereits heute barrierefrei mit fahrzeuggebundener Ein- und Ausstiegshilfe, rollstuhlgerechten Toiletten und digitalen Informationssystemen ausgestattet. Damit der Übergang vom Bahnsteig in den
Zug möglichst stufenlos erfolgt, wächst der Anteil der Niederflurfahrzeuge mit besonders tief liegenden Böden.
Als größtes Busunternehmen Deutschlands betreibt die DB über 4.900 eigene Busse, wobei rund 90 Prozent niederflurig unterwegs sind.

Mobilitätsservice für Bahnreisen – nein

Liebe Leserinnen und Leser,

die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der Deutschen Bahn unterstützte bisher behinderte Kunden, auch wenn sie mit anderen Eisenbahnunternehmen als der DB fahren. Leider, wie die Bahn jetzt mitteilte, wird eine Reihe von Eisenbahnunternehmen zukünftig die Hilfeleistungen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen in eigener Zuständigkeit organisieren.

Die neue absolut kundenunfreundliche Regelung ist ein Skandal, sie dann auch noch derartig kurzfristig anzukündigen, ist indiskutabel. Ursachen und Hintergründe sind derzeit nicht zu klären. Der DBSV wird sich um Aufklärung bemühen, aktiv werden und berichten. Unabhängig davon stellt sich die Frage, was die neue Regelung in der Praxis bedeutet. dbsv-direkt zitiert diesbezüglich aus dem Dokument “FAQ: Häufig gestellte Fragen” der Deutschen Bahn:

Quelle: www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/mobilitaetsservice-teilnehmer.shtml (31.1.19, 16:55 Uhr)

Als Kunde eines Eisenbahnunternehmens, dass am Verfahren mit der MSZ teilnimmt, können Sie die gebotenen Hilfeleistungen der DB über die MSZ in Anspruch nehmen. Die MSZ steht den Kunden als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung und koordiniert die weiteren Abstimmungen mit dem jeweiligen Eisenbahnunternehmen.

Reisende von Eisenbahnunternehmen, die Hilfeleistungen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen in eigener Zuständigkeit organisieren, wenden sich bitte für notwendige Hilfeleistungen an das jeweilige Eisenbahnunternehmen.

In welchen Fällen kann ich die Hilfeleistungen für meine Reise bei der Mobilitätsservice Zentrale anmelden?
Anmelden können Sie die Hilfeleistung, wenn Sie auf der gesamten Strecke Ihrer Reise mit Nah- und Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn und/oder einem Eisenbahnunternehmen reisen, das am Verfahren mit der MSZ teilnimmt. Unter http://www.bahn.de/teilnehmer finden Sie eine Übersicht aller Eisenbahnunternehmen, die das Verfahren mit der Mobilitätsservice-Zentrale nutzen. Wenn Ihre Reise Strecken enthält, auf denen Sie mit nicht am Verfahren teilnehmenden Eisenbahnunternehmen reisen, können für diese Strecken keine Hilfeleistungen bei der MSZ angemeldet werden. Diese können Sie nur bei dem jeweiligen Eisenbahnunternehmen direkt anmelden.

Wie erkenne ich, welches Eisenbahnunternehmen bei der Verbindung, die ich nutzen möchte, fährt?
Wenn Sie Ihre Reiseverbindung zum Beispiel im DB Navigator oder auf www.bahn.de erstellen, wird Ihnen angezeigt, mit welchen Eisenbahnunternehmen Sie auf der jeweiligen Strecke reisen werden.

Wenn ich keine Online-Medien nutze, wie erkenne ich, welches Eisenbahnunternehmen bei der Verbindung, die ich nutzen möchte, fährt?
Die Mitarbeiter der Mobilitätsservice-Zentrale und in den DB Reisezentren oder DB Agenturen informieren Sie gerne, welches Eisenbahnunternehmen Sie auf Ihrer gewünschten Reiseverbindung nutzen werden.

Welche Eisenbahnunternehmen nehmen am Verfahren mit der Mobilitätsservice-Zentrale teil?
Auf www.bahn.de finden Sie in der Rubrik “Reise & Service” in der Kategorie “Barrierefreies Reisen” unter “Reiseplanung & Beratung” eine Übersicht der Eisenbahnunternehmen, die am Verfahren mit der MSZ teilnehmen.

(Hinweis der Redaktion: Direktlink
www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/mobilitaetsservice-teilnehmer.shtml)

Was mache ich, wenn ich eine Hilfeleistung für eine Strecke bei einem Eisenbahnunternehmen anmelden möchte, das nicht an dem Verfahren teilnimmt?
Wenn ein Eisenbahnunternehmen nicht in der Übersicht der Eisenbahnunternehmen die am Verfahren mit der MSZ teilnehmen, aufgeführt ist, dann wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an das jeweilige Unternehmen. Die entsprechenden Kontaktdaten (Rufnummern und E-Mail-Adressen) finden Sie in der alphabetischen Übersicht “Bundeseigene und Nichtbundeseigene Eisenbahnunternehmen”.

(Hinweis der Redaktion: Link ebenfalls unter
www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/mobilitaetsservice-teilnehmer.shtml)

Was kostet der Anruf für die Anmeldung von Hilfeleistungen bei Eisenbahnunternehmen, die nicht am Verfahren mit der Mobilitätsservice-Zentrale teilnehmen?
Die jeweiligen Eisenbahnunternehmen haben die Tarife für die Anrufe in der Regel auf ihren Internetseiten aufgeführt.

Kann ich den Mobilitätsservice für meine Reise weiterhin online mit dem Anmeldeformular anmelden?
Wenn Sie mit Nah- und Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn und/oder mit den in der Übersicht aufgeführten Eisenbahnunternehmen reisen, können Sie Ihre gewünschten Hilfeleistungen mit diesem Formular anmelden.
Das Anmeldeformular finden Sie auf www.bahn.de in der Rubrik “Reise & Service” in der Kategorie “Barrierefreies Reisen” unter “Mobilitätsservice online buchen”. Für Fahrten mit Eisenbahnunternehmen, die Hilfeleistungen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen in eigener Zuständigkeit organisieren, kann das Formular nicht verwendet werden.

Wie gehe ich vor, wenn ich auf meiner geplanten Reise Strecken von teilnehmenden Eisenbahnunternehmen aber auch von Eisenbahnunternehmen habe, die nicht an dem Verfahren mit der Mobilitätsservice-Zentrale teilnehmen?
Für Reisen mit der Deutschen Bahn sowie den teilnehmenden Eisenbahnunternehmen können Sie die Hilfeleistungen bei der MSZ anmelden. Möchten Sie Teilstrecken mit Eisenbahnunternehmen reisen, die Hilfeleistungen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen in eigener Zuständigkeit organisieren, setzen Sie sich bitte direkt mit diesen Eisenbahnunternehmen in Verbindung. Die Kontaktdaten (Rufnummer und E-Mail-Adresse) dieser Eisenbahnunternehmen finden Sie auf www.bahn.de in der Rubrik “Reise & Service” in der Kategorie “Barrierefreies Reisen” unter “Reiseplanung & Beratung”.

(Hinweis der Redaktion: Link ebenfalls unter
www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/mobilitaetsservice-teilnehmer.shtml)

Werde ich, wenn ich die Hilfeleistungen nicht bei der Mobilitätsservice-Zentrale anmelde, sondern dies bei den Eisenbahnunternehmen direkt mache, trotzdem zum Zug gebracht bzw. vom Zug abgeholt?
Bitte klären Sie die Details zu einer möglichen Hilfestellung direkt mit dem betreffenden Eisenbahnunternehmen, mit dem Sie reisen. Das Eisenbahnunternehmen wird an den Bahnhöfen, an denen DB-Personal eingesetzt ist, Ihre benötigte Hilfeleistung bei der DB anmelden und auch den Treffpunkt in Absprache mit Ihnen vereinbaren.

Was ist, wenn ein Zug Verspätung hat?
Wenn ein Zug Verspätung hat, melden Sie sich beim jeweiligen Zugpersonal (also einem Eisenbahnunternehmen der DB oder einem anderen Eisenbahnunternehmen) oder beim Personal in den Bahnhöfen. Die Mitarbeiter werden sich bemühen, Ihnen weiter zu helfen und Ihre Hilfeleistung sicher zu stellen.

Wenn ich eine geplante Reise nicht antreten kann/möchte, bei wem storniere ich die angemeldeten Hilfeleistungen?
Sollten Sie eine vorangemeldete Reise nicht antreten können, bitten wir Sie, die Hilfeleistungen bei der MSZ so schnell wie möglich zu stornieren. Damit ermöglichen Sie, dass unsere Mitarbeiter nicht umsonst gebunden sind und einem anderen Reisenden im besagten Zeitfenster eine Hilfestellung gewährt wird. Bitte stornieren Sie die Hilfeleistungen stets dort, wo Sie diese angemeldet haben – entweder bei der MSZ und/oder bei den einzelnen Eisenbahnunternehmen.

Wissen die Eisenbahnunternehmen, die das Verfahren mit der Mobilitätsservice-Zentrale nicht nutzen, welche Prozesse einzuhalten sind, um Hilfeleistungen für mobilitätseingeschränkte Reisende anmelden zu können?
Den im “Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland” (TBNE) organisierten Eisenbahnunternehmen wurde die Teilnahme am Verfahren mit der MSZ angeboten und umfassende Informationen bereitgestellt. Außerdem wurden die Eisenbahnunternehmen, die das Verfahren mit der MSZ nicht nutzen, von der DB über den erforderlichen Prozess zur Anmeldung von Hilfeleistungen informiert.

Wie und wann erfährt das Personal in den Bahnhöfen, ob und für welchen Tag Hilfeleistungen von Eisenbahnunternehmen, die am Verfahren mit der Mobilitätsservice-Zentrale nicht teilnehmen, für Kunden angemeldet wurden?

Wenn Sie bei Eisenbahnunternehmen, die den Service der MSZ nicht nutzen, Hilfeleistungen anmelden, meldet dieses Eisenbahnunternehmen die gewünschten Hilfeleistungen am Vorabend des Reisetages an die zuständigen Stellen bei der DB. Die DB hat alle Eisenbahnunternehmen über das neue Verfahren informiert, um sicher zu stellen, dass das Personal in den Bahnhöfen die vorangemeldeten Hilfeleistungen durchführen kann. Die entsprechenden Meldewege/-systeme wurden vorab eingerichtet.

Quelle: dbsv-direkt

Einkaufen mit Sehbehinderung?

Liebe Bloggemeinde,

die Zahl der Menschen mit Sehbehinderung wächst stetig.
Wen wundert es, daß diese Zielgruppe nun “umworben” wird?
Ob das mit sinkenden Umsatzzahlen oder mit Kundenfreundlichkeit zu tun hat, ist spekulativ.
Sehbehinderte gibt es ja schon länger und bisher standen nur wenige Betreiber mit Rat und Tat zur Seite.
Nach wie vor ist es vielerorts oft schwierig, im Geschäft, besonders bei den Discountern, Hilfe beim Einkauf zu bekommen.

Bei Kleidung wird es kompliziert. Ein T-Shirt in weiss, Größe M, ist schnell besorgt.
Jedoch einfach mal “bummeln gehen”, keine klare Vorstellung zu haben, von Kleiderständer zu Kleiderständer gehen und “einfach mal schauen” was es so gibt (Frauen sind so), ist für Menschen mit Sehbehinderung und vor allem für blinde äusserst schwer.

Alleine Einkaufen ist für Menschen mit Sehbehinderung und für blinde erst recht, leider meistens immer noch ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang.
Kleingedruckte Preise, Produkte an anderen Stellen sind nicht hilfreich. Kein Mitarbeiter steht zur Verfügung oder diese/r ist nach 10 Minuten völlig genervt. Teure Produkte werden oft zuerst genannt. Informationen über Inhaltsstoffe, Nährwerte, etc., sind schwer zu oder gar nicht zu bekommen.
Ein Bericht dazu im Handelsjournal.

Hörzeitungen online im Daisy-Player

Liebe Leser,

blinde Menschen können viele Hörzeitungen jetzt noch einfacher und schneller erhalten. atz Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde hat einen Daisy-Online-Service eingerichtet, der diesen zusätzlichen Vertriebsweg öffnet. Mit online-fähigen Daisy-Playern erscheinen die abonnierten Zeitschriften sofort nach Veröffentlichung im persönlichen Bücherregal der einzelnen Abonnenten. Für die Besitzer geeigneter Daisy-Wiedergabegeräte erschließen sich damit viele neue Inhalte. Knapp 200 Hörzeitungen und -zeitschriften in Deutschland verzeichnet die atz-Hörzeitungsauskunft (im Internet unter
http://auskunft.blindenzeitung.de). Davon wird jede dritte nun auch mit dem neuen Dienst erreichbar, über den bislang erst einige Hörbüchereien verfügten.
Informationen unter E-Mail: atz@blindenzeitung.de oder Telefon 05531 / 7153.