Archiv für den Autor: Silja Korn

DIE SPRACHE DES HERZENS – DVD Gewinnspiel

Liebe Leserinnen und Leser,
DVD COVER gewinnen Sie eine von 3 DVDs zum DVD und Blu-ray Start vom berührenden Film DIE SPRACHE DES HERZENS, der ab 21. Mai 2015 im deutschen Handel erhältlich ist.

Inhalt des Films:
Frankreich, Ende des 19. Jahrhunderts: Marie wird von ihrem Vater in ein Kloster gebracht, weil er sich nicht zu helfen weiß, denn Marie kann weder hören noch sehen. Aber damit überfordert sie bald auch die Nonnen – bis auf Schwester Maguerite. Langsam nähert sie sich dem Mädchen und öffnet vorsichtig ein Fenster zu einer Welt, die Marie vorher verschlossen war. Doch Marguerite weiß, dass sie sich nicht ewig Zeit hat, um Marie auf ein selbstbestimmtes Leben vorzubereiten, denn sie ist krank.

DVD und Blu-ray sind barrierefrei gestaltet und beinhalten die deutsche Hörfilmfassung für Sehgeschädigte sowie deutsche Untertitel für Hörgeschädigte.

Mehr Informationen finden Sie auf der Filmhomepage unter:
http://sprachedesherzens-film.de/ und in der PDF

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, senden Sie Ihren Namen und Ihre E-Mailadresse an diesprachedesherzens@entertainmentkombinat.de
Einsendeschluss ist der 28. Mai 2015.
Die Gewinner werden dann per E-Mail benachrichtigt.
Informationen von: Concorde Home Entertainment GmbH

Einheitliches Blindengeld

Liebe Bloggemeinde,

in der vergangenen Woche hat der DBSV-Verwaltungsrat eine Resolution verabschiedet, in der er die Bundesregierung auffordert, im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes ein bundesweit einheitliches Blindengeld zu schaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle blinden, hochgradig sehbehinderten und taubblinden Menschen in Deutschland einen angemessenen Nachteilsausgleich erhalten. Lest hierzu die aktuelle Pressemitteilung des DBSV:

Von ABSV Pressesprecherin Paloma Rändel erfahren.

Berlin, 13. Mai 2015. Für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen gibt es in Deutschland keine gleichen Lebensbedingungen mehr. Immer wieder wurde in den letzten Jahren ihre wichtigste Unterstützungsleistung, das Blindengeld, gekürzt. In fünf Ländern liegt es mittlerweile unter der Hälfte des Blindenhilfesatzes, wie er nach § 72 des Sozialgesetzbuches XII festgelegt ist. So wird etwa in Brandenburg und Thüringen nur noch ein monatlicher Betrag von rund 270 Euro ausbezahlt. Damit kann unter Berücksichtigung des Mindestlohns nicht einmal eine Stunde individueller Unterstützung täglich finanziert werden. Unter 18-Jährige erhalten in manchen Ländern nur 25 Prozent der Leistungen anderer Länder. In Heimen gibt es Blindengeld von null Euro bis zur Hälfte des Blindenhilfesatzes. Menschen an der Schwelle zur Blindheit erhalten in zehn Ländern gar keine Unterstützung. Und 25 Jahre nach der deutschen Einheit liegen die Blindengeldleistungen der neuen Länder immer noch bei nur rund 70 Prozent der Leistungen der alten Länder.

Es besteht dringender Handlungsbedarf zur Schaffung eines bundeseinheitlichen, rechtssicheren, den Bedarf angemessen berücksichtigenden und damit gerechten Nachteilsausgleichs für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen in Deutschland. Eine entsprechende Regelung muss im Rahmen des neuen Bundesteilhabegesetzes geschaffen werden, denn nur so gibt es die Chance auf ein gerechtes Teilhabegesetz auch für blinde, hochgradig sehbehinderte und taubblinde Menschen.

Um diese Forderung zu bekräftigen, verabschiedete der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) in seiner Verwaltungsratssitzung am 9. Mai 2015 in Nürnberg einstimmig die Resolution “Mit dem Bundesteilhabegesetz eine bundesweit einheitliche gerechte Blindengeldlösung schaffen!” Den vollständigen Resolutionstext finden Sie unter www.dbsv.org/dbsv/aufgaben-und-themen/blindengeld

Rund ums Auge

Liebe Bloggemeinde,

Augenpatienten, die mit Spritzen in den Augapfel behandelt werden, müssen regelmäßig ihre Netzhaut untersuchen lassen. Für die Fachgesellschaften der Augenärzte steht seit langem fest, dass die optische Kohärenztomografie (OCT) in diesen Fällen die Diagnosemethode der Wahl ist. Das Problem: Bisher muss die Untersuchung oft aus eigener Tasche finanziert werden.

Der Arbeitskreis “Gesundheitspolitik”, in dem Vertreter des DBSV, des DVBS, der PRO RETINA, des BFS und der rbm verbandsübergreifend zusammenarbeiten, hat sich wiederholt mit dem OCT befasst. Dr. Claus Gehrig, Mitglied dieses Arbeitskreises, berichtet in dbsv-direkt, dass Bewegung in die Debatte kommt: “Die OCT ist ein bildgebendes Verfahren, mit dem die Netzhautschichten dargestellt werden können. Es ist vergleichbar etwa mit einer Ultraschalluntersuchung – nur eben nicht mit Ultraschallwellen, sondern mit Laserlicht. Damit können beispielsweise Flüssigkeitsansammlungen oder eine Netzhautverdickung vor allem im Bereich der Makula (das so genannte Makula-Ödem) erfasst werden. Eingesetzt wird die OCT insbesondere zur Verlaufskontrolle und zur individuellen Therapiesteuerung bei der Spritzenbehandlung der feuchten AMD, des diabetischen Makula-Ödems und anderer Makula-Erkrankungen, für die zugelassene Medikamente zur Spritzenbehandlung zur Verfügung stehen.

Da aber die OCT derzeit keine Regelleistung der Krankenkassen darstellt, ist eine Kostenübernahme bislang nur dann möglich, wenn die betreffende Krankenkasse mit dem Augenarzt selektive Versorgungsverträge für diese Spritzenbehandlung abgeschlossen hat. Einige Krankenkassen erstatten die OCT-Kosten auch auf Antrag nach Einzelfallprüfung. Eine Abrechnung der OCT als Regelleistung über die Versichertenkarte ist dagegen bislang nicht möglich. Somit müssen viele Patienten die OCT-Untersuchung bislang als sogenannte “Individuelle Gesundheitsleistung” (IGeL) aus eigener Tasche finanzieren. Auf diesen Missstand haben DBSV und PRO RETINA wiederholt
hingewiesen.

Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) auf Antrag des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) beschlossen, die Übernahme der OCT-Untersuchung in den Leistungskatalog zur Diagnostik und Therapiesteuerung bei feuchter altersabhängiger Makula-Degeneration (AMD) und bei diabetischem Makula-Ödem im Rahmen einer diabetischen Retinopathie zu prüfen. Allerdings dürfte für Patienten schwer nachvollziehbar sein, dass sich die jetzt eingeleitete Prüfung durch den GBA lediglich mit zwei Anwendungsgebieten, nämlich der feuchten AMD und dem diabetischen Makula-Ödem, befassen soll. Andere Anwendungsgebiete, für die eine Spritzenbehandlung ebenfalls als zugelassene Therapie etabliert ist, sind dagegen in dem vorliegenden Antrag nicht berücksichtigt. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Prüfung durch den GBA wegen der inhaltlichen Komplexität des Themas und der formalen Komplexität des Verfahrens bis zu drei Jahre dauern kann.”

Was geht beim DBSV-Jugendclub ?

Junge Menschen, die den Jugendclub des DBSV näher kennen lernen wollen, sind zu einem Seminar nach Berlin eingeladen (3. bis 5. Juli 2015). Sie können lernen, wie man Freizeit- und Bildungsaktivitäten plant, und erproben aktuelle Technik zur Navigation und Mobilität bei einer Stadtrallye durch Berlin. Weitere Informationen hat Torsten Resa vom DBSV, Tel: 030-285387-281, E-Mail: t.resa@dbsv.org.

—- Seminar: Tonaufnahmen am Computer —-
Musik und Sprache aufnehmen und daraus Radiobeiträge oder Hörspiele zusammenstellen: Ein Seminar des Institus “Bildung ohne Barrieren” (BoB) zeigt, wie das geht. Nach einer Einführung in die entsprechende Computersoftware und ihre Bedienung durch blinde Menschen gibt es viel Raum für praktische Übungen. Ob dabei eher technische Klangeffekte oder die musikalische Gestaltung im Vordergrund stehen, bestimmen die Teilnehmenden mit. Das Soundbearbeitungsseminar findet vom 5. bis zum 8. November 2015 in Saulgrub statt; Computererfahrungen werden vorausgesetzt. Nähere Infos gibt Seminarleiter Michael Kuhlmann.
E-Mail: hallo-michael@gmx.de.

Information über die Perimetrie

Bei der Gesichtsfelduntersuchung misst der Augenarzt mit Hilfe des
Perimeters, wie gut der Patient in den untersuchten Anteilen des
Gesichtsfeldes sieht. Ein eingeschränktes Gesichtsfeld kann gefährlich
werden. Daher ist eine frühzeitige Diagnose von Gesichtsfeldausfällen
mittels Perimetrie sehr wichtig.

Das Gesichtsfeld ist der Bereich, den der Mensch mit jeweils einem Auge gleichzeitig wahrnimmt, ohne die Blickrichtung zu ändern. Normalerweise sieht er in der Mitte des Gesichtsfeldes am besten, in den peripheren Anteilen weniger deutlich. Über das Gesichtsfeld orientiert sich ein Mensch in seiner Umgebung. Ist es eingeschränkt, übersieht derjenige unter Umständen Gegenstände in seinem Umfeld – zum Beispiel einen Bordstein, die Tischkante oder den Türrahmen. Er stolpert leichter und bewegt sich unsicherer. Experten sprechen dabei von Gesichtsfeldausfällen oder Skotomen.

Wie läuft die Gesichtsfelduntersuchung ab?

Es gibt unterschiedliche Arten der Gesichtsfeldbestimmung. Das klassische Verfahren ist die manuelle, also durch einen Untersucher gesteuerte Gesichtsfelduntersuchung, auch kinetische Perimetrie genannt. Dabei sitzt der Patient vor einer gleichmäßig ausgeleuchteten Halbkugel. Er fixiert mit einem Auge das Zentrum der Halbkugel, das andere Auge ist abgedeckt. Nun werden dem Patienten Lichtpunkte einer bestimmten Helligkeit und Größe gezeigt, die sich nach und nach vom Rand zum Zentrum hin bewegen. Sobald der Untersuchte einen Lichtpunkt wahrnimmt, drückt er eine Taste und informiert so den Arzt.
Dieses Verfahren wird heute nur noch bei sehr alten Patienten oder bei
gutachterlichen Untersuchungen angewendet.

Die heute übliche moderne Methode stellt die statische und automatisiert ablaufende, computergesteuerte Perimetrie dar. Bei diesem Verfahren werden unbewegte Lichtmarken an vorher festgelegten Punkten eines Rasters in der Helligkeit so lange gesteigert, bis der Untersuchte sie wahrnimmt. Auch hierbei sitzt der Patient vor einer Halbkugel und fixiert mit dem zu untersuchenden Auge das Zentrum. Die statische Perimetrie arbeitet schneller als das alte manuelle Verfahren, zudem sind die Ergebnisse besser mit Vorbefunden vergleichbar. Darüber hinaus vergleicht das Gerät sofort die
aktuellen Messdaten mit altersentsprechenden Normwerten.

Was lässt sich durch die Perimetrie erkennen?

Anhand der Perimetrie kann der Augenarzt überprüfen, wie groß das
Gesichtsfeld insgesamt ist. Zudem zeigt sie, an welchen Stellen der Netzhaut die sogenannte Lichtunterschiedsempfindlichkeit möglicherweise verändert ist. Sie ist hoch, wenn jemand sehr kleine Lichtunterschiede wahrnehmen kann. Dann erkennt der Patient bereits Lichtpunkte, die nur wenig von der Helligkeit der Perimeterhalbkugel abweichen. Die Lichtunterschiedsempfindlichkeit verändert sich altersabhängig, kann aber auch durch Erkrankungen herabgesetzt sein. Durch die Perimetrie lassen sich Gesichtsfeldausfälle (Skotome) oder Einschränkungen nachweisen. Skotome kommen zum Beispiel beim Glaukom (Grüner Star) sowie bei Netzhauterkrankungen wie der Retinitis pigmentosa oder bei neurologischen Erkrankungen der Sehbahnen vor.
Mit dem Alter wird das Gesichtsfeld zunehmend eingeschränkt, aber auch
vorübergehend bei Müdigkeit, Stress oder Aufregung. Auch ein Migräneanfall kann das Gesichtsfeld zeitweilig verändern.

Welchen Nutzen hat die Perimetrie?

Diese Untersuchung ermöglicht es dem Arzt, frühzeitig bestimmte Sehstörungen den zugrunde liegenden Ursachen zuzuordnen und die richtige Therapie festzulegen. Menschen, die beispielsweise an Grünem Star leiden, müssen durch regelmäßige Gesichtsfeldprüfungen überwacht werden.

Welche Nachteile hat das Verfahren?

Die Perimetrie hat den Nachteil, dass das Untersuchungsergebnis auch von der Mitarbeit des Patienten abhängt. Müdigkeit kann seine Aufmerksamkeit schwächen, ein zu starker Ehrgeiz des Untersuchten kann das Resultat ebenfalls verfälschen. So kommt es vor, dass er Lichtpunkte nennt, die das Gerät nicht gesetzt hat (falsch-positiv). Oder er reagiert auf gesehene Punkte nicht (falsch-negativ). Die automatisierte statische Perimetrie überprüft jedoch mit sogenannten “Fangfragen”, ob der Patient verlässlich antwortet.

Beratender Arzt: Prof. Wolfgang Heider
Quelle: www.apotheken-umschau.de

Wattwanderung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Liebe Bloggemeinde,

stell Dir vor …
der Wind bläst Dir durch die Haare …
er pfeift in Deinen Ohren …
Du riechst Wasser und …
schmeckst das Salz auf der Zunge.
der Geruch nach Meer liegt in der Luft …
die Möwen rufen …
Du stehst Barfuß im Watt …
der weiche Matsch drückt sich zwischen Deinen Zehen hindurch …
aber Dir brennen 1000 Fragen auf der Zunge …
Stell Sie -Deinem eigenem Wissenschaftler, der mit Dir das Watt erkundet und einen Tag voller Abenteuer mit Dir erlebt. Er beantwortet Dir alles, was Dich Interessiert. Lass Dich von Deiner Neugier leiten. Werde zum Forscher und entdecke das Watt.

- Erlebe mit Deinen Sinnen -

Wo? Wurster Nordseeküste (Nähe Cuxhaven) Wann? jeweils 1. August und 8.
August Kosten? Unser Programm ist kostenlos. SEA Networks macht das
ehrenamtlich.
Ihr müsst nur auf eigene Kosten anreisen und ggF. übernachten. Wir können
Euch Tipps für Übernachtungen geben.

Veranstalter, Infos und Anmeldung: Der gemeinnützige Verein Sea Networks e.v., Anmeldung bis 15.6.2015 und Rückfragen bei Dr. Lena Teuber, Lena@sea-networks.org

Rechte der Menschen mit Behinderungen

Liebe Bloggemeinde,

der UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention (CRPD – Committee on the Rights of Persons with Disabilities) hat im Rahmen einer Staatenberichtsprüfung in Genf untersucht, ob Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen genügend vorantreibt.

Die Ergebnisse des Fachausschusses zum deutschen Staatenbericht lesen Sie unter folgendem Link (Word-Dokument zum Download in englischer Sprache): http://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CRPD/Shared%20Documents/DEU/CRPD_C_DEU_CO_1_20186_E.doc

Zum Ergebnis des Fachausschusses, das in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, nimmt der DVBS-Vorsitzende Uwe Boysen Stellung:
“Wenn man die Bemerkungen einiger Organisationen und Initiativen von behinderten Menschen im Internet liest, so könnte man glauben, Deutschland habe am vergangenen Freitag ein Erdbeben erschüttert, als der UN-Fachausschuss für die BRK seine Bemerkungen zum deutschen Staatenbericht veröffentlichte. Dabei hat die Erde (mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt – und das war schon Donnerstag!) gar nicht gebebt. Vorsichtshalber enthalten die genannten Stellungnahmen auch kaum Substantielles, sondern beschränken sich darauf, die Tatsache solcher Rügen hervorzuheben. Mag sein, dass das an der Klapprigkeit der UN-Computer liegt, die häufig keinen Zugang gewährten. Aber eine überzeugende Analyse sieht anders aus.
Greifen wir, um diesem Mangel jedenfalls teilweise abzuhelfen, nur drei Punkte heraus, die für den DVBS besonders wichtig sind: Bei Art. 9 der Konvention, der u. a. die Informationstechnik behandelt, kritisiert der Ausschuss die nicht bindende Einbeziehung Privater in die deutsche Gesetzgebung (Randnummer 21), eine Tatsache, die der DVBS bereits seit langem beklagt und auch im Prozess zur Novellierung des BGG herausgestellt hat. Zu Art. 24 vertritt der Ausschuss die Auffassung, dass es ein Konzept für inklusive Bildung geben müsse und kritisiert, dass die große Mehrzahl behinderter Menschen noch in besonderen Einrichtungen unterrichtet würde (Randnummer 45). Diese Einrichtungen seien “herunterzufahren” (scale down, Randnummer 46 b), wohl gemerkt nicht “abzuschaffen, wie es mehrfach zu lesen war. Stattdessen betont der Ausschuss die Notwendigkeit qualitativ hochwertiger Bildung, wie sie von jeher auch Anliegen des DVBS war und ist. zu Art. 27, der Vorschrift zu einem inklusive
n Arbeitsmarkt, verlangt der Ausschuss ein Konzept zur Schließung der Werkstätten für behinderte Menschen (phasing out, Randnummer 50 b) und beleuchtet leider die Situation anderer Behindertengruppen auf dem ersten Arbeitsmarkt nur unzureichend. Immerhin empfiehlt er insoweit eine Datensammlung über die Zugänglichkeit von Arbeitsstätten (Randnummer 50 d).
Bei all dem muss man sich über eines im Klaren bleiben: Die Durchsetzung dieser und weiterer Empfehlungen kann der Ausschuss nicht erzwingen. Sie sind nicht einklagbar! Und die Erfahrung lehrt, dass die Bundesregierungen derartige Rügen und Empfehlungen auch auf anderen Gebieten, auf denen die UN im Bereich der Menschenrechte aktiv ist, nicht selten “in den Wind geschlagen” haben. Menschenrechte im Verständnis der UN stehen in Deutschland nach wie vor nicht hoch im Kurs. Zu übertriebener Euphorie ist daher kein Anlass, zumal sie dann sehr schnell in eine Katerstimmung umschlagen kann. Veranlassung besteht aber, unsere Forderungen nach gleichberechtigten Zugangsmöglichkeiten auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen weiter mit Beharrlichkeit zu verfolgen und sich nicht von Hinhaltetaktiken der staatlichen Gewalt entmutigen zu lassen.”

Quelle: http://www.dvbs-online.de/nl602.htm

Glaukom Risikofaktoren

Liebe Bloggemeinde,

nicht nur Bluthochdruck, Übergewicht und Rauchen gelten als Risikofaktoren für ein Glaukom. Auch Atemaussetzer beim Schlafen können der Sehkraftschaden.

Die Forschung der vergangenen Jahre habe ergeben, dass außer einem
Augeninnendruck ab 21mmHg offenbar auch Hypertonie, Hyperlipidämie,
Übergewicht, Nikotingenuss und Typ-II-Diabetes die Entwicklung eines
Glaukoms fördern könnten. “Diese Faktoren schädigen erwiesenermaßen die Gefäße und können zu einer Fehlregulation der Gefäße führen”, erläutert Professor Johann Roider vom Uniklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, in einer Mitteilung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG). “Und damit vermutlich auch die Gefäße, die den Sehnerv und die Netzhaut versorgen.” In der Folge steige der Augeninnendruck, die Sehkraft schwinde.
“Das bedeutet nicht, dass Betroffene zwangsläufig ein Glaukom entwickeln”,erinnert Professor Anselm Jünemann von der Universitätsmedizin Rostock.
“Aber wenn Bluthochdruck, hohe Cholesterinwerte und Übergewicht
zusammentreffen, ist eine Glaukom-Vorsorgeuntersuchung ab dem 40. Lebensjahr ratsam.”

Auch Schlafapnoe gilt als Glaukom-Risikofaktor: Jeder zweite schnarchende Glaukom-Patient hat ein Schlafapnoe-Syndrom. “Der Sauerstoffmangel, der bei den Atemstillständen entsteht, scheint den Augen zu schaden”, wird Jünemann in der DOG-Mitteilung zitiert. “Ärzte sollten ihre Glaukompatienten deshalb fragen, ob sie schnarchen und womöglich tagsüber unter Müdigkeit leiden.”
Studien hätten ergeben, dass Sport den Augeninnendruck senkt. “Laufen oder Fahrradfahren kann den Augeninnendruck bei Glaukompatienten um bis zu 13 mmHg reduzieren”, so Jünemann. Zwar steigt der Druck anschließend wieder an, aber der Wiederanstieg sei um bis zu 50 Prozent verlängert. Auch zügiges Gehen über 20 Minuten vermag den Augeninnendruck vorübergehend um 1,5 mmHg zu senken.
“Jeder Millimeter Absenkung zählt”
Zum Vergleich: Ein Anstieg um einen mmHg erhöht nach Angaben der DOG das Risiko für einen Gesichtsfeldschaden um zehn Prozent. “Jeder Millimeter Absenkung zählt also”, betont Jünemann.

Quelle: Ärzte Zeitung online
Datum: 15.01.2015
Newsletter “Blickpunkt Aktuell 2015-12″ vom 27.03.2015, gekürzt.

Schlaganfall – was nun?

Liebe Bloggemeinde,

Schlaganfall – was nun?
Infoabend zur Aufklärung über die Symptome, Hilfen, Akupunkturbehandlung und Prävention.

Mittwoch, 22.04.15, 18.30 Uhr
Ort: SHZ Lipschitzallee 80
Gebühren: 1,50 €
Referentin: Gisela Kiank, LVSB e.V.

Infos + Anmeldung Tel: 605 66 00
SHKGropiusstadt@t-online.de
Träger: Gesundheitszentrum Gropiusstadt e.V
Projekt: Selbsthilfe- und Internet: www.selbsthilfe-neukoelln.de
Facebook: www.facebook.com/SelbsthilfezentrumNeukoellnSued

Beratungsangebot für Menschen mit Sehnervschädigung

Liebe Bloggemeinde,

der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) hat im Rahmen des Projekts “Blickpunkt Auge” ein Beratungsangebot für Menschen mit Sehnervschädigung aufgrund von verschiedensten Autoimmunerkrankungen entwickelt. Patienten, die aufgrund dieser Erkrankungen mit einer dauerhaften gravierenden Sehstörung leben müssen, haben meist Schwierigkeiten, andere Betroffene zu finden, mit denen sie sich austauschen können. Diese Lücke schließt nun der BBSB und bietet die Möglichkeit des Austausches durch regelmäßige Telefonforen an. Bei ausreichendem Interesse kann auch eine Mailingliste eingerichtet werden. Interessierte – natürlich nicht nur aus Bayern! – melden sich bitte telefonisch bei Petra Schmachtel, der selbst betroffenen Moderatorin, unter der Telefonnummer 07307-938951 an. Frau Schmachtel erklärt dann alles Weitere und gibt die Einwahldaten weiter. Die erste Telefonkonferenz ist für Samstag, den 9. Mai 2015, ab 18 Uhr, vorgesehen.