Liebe Bloggemeinde,
auf europäischer Ebene bewegt sich derzeit viel. Nachdem die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste neu gefasst wurde, haben sich die Institutionen der EU nun auf ein Barrierefreiheitsgesetz geeinigt. Lesen Sie mehr dazu in einer Pressemitteilung des DBSV von heute:
Berlin, 14. November 2018. Durchbruch in Brüssel! Die Institutionen der Europäischen Union haben sich auf ein Europäisches Barrierefreiheitsgesetz, den European Accessibility Act (EAA), geeinigt. Nach dreijährigen Verhandlungen soll der EAA noch vor den Europawahlen im kommenden Jahr verabschiedet werden. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) hat seit zehn Jahren für das Gesetz gekämpft. Der Verband begrüßt die Einigung, bedauert aber, dass der EAA die in ihn gesteckten Erwartungen nur teilweise erfüllt.
“Der EU ist ein sehr gutes Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit gelungen, das blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland zugutekommen wird”, kommentiert Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV. “Aber leider bleibt der EAA blass in der analogen Barrierefreiheit. Es ist mehr als ärgerlich, dass sich das Europäische Parlament hier nicht durchsetzen konnte.”
Der EAA formuliert konkrete Anforderungen zur Barrierefreiheit für Güter und Dienstleistungen aus der Privatwirtschaft. In den nächsten Jahren müssen unter anderem Fernseher, Telefonanlagen, Bankautomaten und Lesegeräte für E-Books sowie mobile Bezahlsysteme und alle Internetseiten des Online-Handels barrierefrei werden. Ausschreibungen und Förderprogramme für diese Produkte müssen ebenfalls auf Barrierefreiheit ausgerichtet sein. Allerdings enthält der EAA keine Anforderungen an die bauliche Umwelt, den öffentlichen Nahverkehr oder den Tourismus.
Der EAA ist eine Richtlinie, die nach der formalen Verabschiedung durch die EU von der Bundesregierung umgesetzt werden muss. Der DBSV wird diese nationale Umsetzung in den kommenden Jahren intensiv begleiten und sich gemeinsam mit der Europäischen Blindenunion (EBU) für eine blindenfreundliche Ausgestaltung der Anforderungen einsetzen.
Quelle: dbsv