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Elektrisch fahren tut hörbar gut! – Warngeräusch für Elektrofahrzeuge gefordert

Liebe Bloggemeinde,

noch bis Juli 2021 dürfen Elektroautos ohne Warngeräusch zugelassen werden. Mit der Zahl der lautlosen Fahrzeuge wächst das Risiko für Fußgänger. Lesen Sie dazu die folgende Pressemitteilung des DBSV:

“Elektrisch fahren tut hörbar gut!” – Warngeräusch für Elektrofahrzeuge gefordert

Berlin, 2. Mai 2019. Lautlose Elektrofahrzeuge stellen für Fußgänger und Radfahrer eine Unfallgefahr dar, die größer ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Ab Juli 2021 müssen deshalb alle neu zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeuge ein Warngeräusch von sich geben. Die dafür benötigte Technik wird AVAS genannt, das Akronym steht für “Acoustic Vehicle Alerting System”.

“Wir haben da allerdings ein Problem”, sagt Klaus Hahn, der Präsident des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV). “Die Gefahr durch lautlose Autos besteht schon jetzt – und nicht erst in zwei Jahren! Jedes Fahrzeug, das ohne AVAS auf unsere Straßen kommt, wird dauerhaft lautlos fahren und so zu einem gefährlichen Mischverkehr aus hörbaren und lautlosen Autos beitragen.” Gefährdet sind insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen, die im Verkehr auf die Wahrnehmung von Fahrzeuggeräuschen angewiesen sind. Aber auch für Kinder, Fahrradfahrer, ältere und unaufmerksame Verkehrsteilnehmende besteht ein Sicherheitsrisiko.

Der DBSV fordert deshalb den sofortigen Einbau eines AVAS in alle Hybrid- und Elektrofahrzeuge und startet anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai eine bundesweite Aktion. Unter dem Motto “Elektrisch fahren tut hörbar gut!” werden die Mitgliedsorganisationen des DBSV in vielen deutschen Städten auf die Gefahren lautloser Fahrzeuge hinweisen und Faltblätter verteilen.

Gute Gründe für ein AVAS

- Elektrische Fahrzeuge sind zu 37 Prozent öfter in Unfälle mit Fußgängern verwickelt als ihre konventionell betriebenen Pendants (Quellen unter www.dbsv.org/emobi-zahlen-fakten.html).
- Fußgänger können ein elektrisch betriebenes Auto bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h erst akustisch wahrnehmen, wenn es weniger als acht Meter entfernt ist. Das entspricht einer Zeitspanne von eineinhalb Sekunden bis zum Aufprall.
- Im öffentlichen Nahverkehr ist ein AVAS aus einem weiteren Grund wichtig: Ein Bus, der lautlos ankommt und hält, ist von einem blinden Menschen nicht auffindbar und damit nicht barrierefrei.
- Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) teilt die Sicherheitsbedenken des DBSV gegenüber lautlosen E-Kraftfahrzeugen: Bis ein Warngeräusch verpflichtend ist, gibt es eine Sicherheitslücke. Jeder Halter sollte sich dessen bewusst sein und schon jetzt ein AVAS einbauen lassen.
- Bei der Förderung der Bundesregierung für den Kauf von Elektrofahrzeugen werden die Kosten für ein AVAS berücksichtigt.

Weitere Informationen unter www.dbsv.org/emobi.html

Die Erstellung des Faltblatts “Elektrisch fahren tut hörbar gut!” wurde unterstützt von der Aktion Mensch.

Redaktion:
Andreas Bethke (V.i.S.d.P.)
Volker Lenk

Anschrift:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestraße 19, 10179 Berlin
Tel.: (030) 28 53 87-0, Fax: (030) 28 53 87-200
E-Mail: mailto:info@dbsv.org
www.dbsv.org

E-Autos, Fakten und Forderungen

Liebe Bloggemeinde

da in letzter Zeit teilweise unrichtige oder nur halb richtige Informationen in Umlauf sind, hier Fakten und Verbesserungsvorschläge kurz zusammen gefasst:

Das Warngeräusch AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) wird in Artikel 8 und Anhang 8 der EU Verordnung 540/2014 sowie in der UN Regulation Nr. 138 der UNECE geregelt.

1. EU Verordnung 540/2014:
- Artikel 8 regelt, dass für neue Typen von E- und Hybridfahrzeugen (also für neu entwickelte Modelle) ab 01.07.2019 und für alle neuen E- und Hybridfahrzeuge ab 01.07.2021 ein AVAS eingebaut werden muss.
Verbesserungsvorschlag: Eine Nachrüstung mit AVAS bzw. ein früheres in Kraft treten wäre sehr wichtig für die Verkehrssicherheit blinder Menschen!

- Anhang 8:
Abschnitt III gilt für neue Fahrzeugtypen ab 01.07.2019 und für neu
zugelassene E-Fahrzeuge ab 01.07.2021.
Hier wird wegen des Gesamtschallpegels auf die UNECE Regelung Nr. 138 Absatz
6.2.8 verwiesen.

Zitat aus Anhang 8:
II.2 Betriebsbedingungen
(a) Schallerzeugungsverfahren
Das AVAS muss mindestens im Geschwindigkeitsbereich zwischen dem Anfahren und einer Geschwindigkeit von etwa 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren automatisch ein Schallzeichen erzeugen….

Verbesserungsvorschlag:
Ganz wichtig für die Verkehrssicherheit blinder Menschen wäre, dass auch für höhere Geschwindigkeiten als 20km/h ein AVAS verpflichtend ist. In den USA gibt es ein Warngeräusch bis 30kmh. Optimal wäre es bis 50kmh, da das die
Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet ist. Das Reifengeräusch ist bei 21km/h noch viel zu leise um die Hörbarkeit
sicher zu stellen.

2. UNECE Regelung Nr. 138
In der UN Regelung Nr. 138 ist der Absatz 6.2. wichtig. Auf verschiedenste
Unterpunkte wird im Anhang 8 der EU Verordnung 540/2014 verwiesen.
6.2. Acoustics characteristics
Dort findet sich unter 6.2.8 die vorgeschriebene Mindestlautstärke für das
AVAS, die aus unserer Sicht wesentlich zu gering ist!
Sie beträgt
bei 10kmh 50dB(A) gemessen aus 2m Entfernung = 41dB(A) aus 7,5m Entfernung
bei 20kmh 56dB(A) gemessen aus 2m Entfernung = 47dB(A) aus 7,5m Entfernung
Die erlaubte Obergrenze für andere KFZ beträgt 75dB(A) aus 7,5m Entfernung,
also 34dB(A) bzw. 28dB(A) mehr als das Mindestgeräusch.
30dB(A) Unterschied bedeuten 8mal so laut! Man hört daher das AVAS kaum, wenn daneben 8mal so laute Autos fahren.

Verbesserungsvorschlag:
Lauteres Mindestgeräusch!

Unter 6.2.4 heißt es: The vehicle may emit a sound when stationary.
Das Fahrzeug kann einen Sound machen, wenn es steht.

Verbesserungsvorschlag:
Aus unserer Sicht sollte ein Standgeräusch verpflichtend sein, damit man merkt, dass das Auto startet und sich demnächst bewegen wird.
Quelle: Mehrwert

2019 kommt das Acoustic Vehicle Alerting System für Elektroautos

Liebe Bloggemeinde,

Ein Vorteil von Elektroautos ist ihr nahezu geräuschloser Betrieb in der Stadt. Für Blinde Menschen ist genau dies ein großer Nachteil. Während sie konventionelle Fahrzeuge am Motorengeräusch erkennen können, ist dies bei E-Fahrzeugen bei bestimmten Geschwindigkeiten nicht möglich. Dies soll sich nun ändern.

Erst bei Geschwindigkeiten von knapp 30 km/h ist das Abrollgeräusch der Reifen so laut, dass blinde Menschen Elektroautos wahrnehmen können. Nach Ansicht von Verkehrsexperten stellt dies nicht nur für blinde Menschen ein Problem dar. Es gibt eine Untersuchung der US-amerikanischen Verkehrsbehörde NHTSA, die besagt, dass Elektrofahrzeuge 37 Prozent häufiger in Unfälle mit Fußgängern verwickelt sind als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.

Die Einführung künstlicher Fahrgeräusche soll Abhilfe schaffen. Ab dem 1. Juli 2019 ist in Europa für neue Elektroauto-Modelle ein sogenanntes Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) vorgeschrieben, welches einen Warnsound bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h erzeugen soll. Im Sommer des folgenden Jahres sollen dann alle neu zugelassenen Plug-in- und E-Fahrzeuge, ebenso Brennstoffzellenfahrzeuge, über ein solches System verfügen.

Wie der Spiegel schreibt, sollen Verbrennern nachempfundene Geräusche erzeugt werden. Zuletzt hieß es, dass die Autohersteller relativ viel Freiheiten haben bei der Entwicklung eines Sounddesigns. Einige Elektroautos fahren bereits mit künstlichen Sounds, es gibt zudem verschiedene Vorschläge für Elektroauto-Warngeräusche, bspw. von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen oder von Nissan. Die TUM betreibt sogar ein eigenes Forschungsprojekt für künstliche Sounds für Elektroautos.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) begrüßt die Einführung eines Warntons, hätte diesen aber gerne wie in den USA bis zu einer Geschwindigkeit von 30 km/h verpflichtend gemacht.

Ouelle: e-iserlohn.de

Autonomes fahren für Blinde

Liebe Bloggemeinde,

diese heutige Mitteilung über Autofahren auch wenn wir nichts sehen können, finde ich klasse. Denn das ist mein sehnlichster Traum. Viele meinten das dies nie etwas würde. Denn man würde uns nie erlauben ein solches Auto im öffentlichen Straßenverkehr selbst fahren zu dürfen. Ich bin mir sicher, das dies funktioniert wenn alles gut durchdacht – und berücksichtig wird, geht es auf jeden Fall! Es ist nur eine Frage der Zeit.
Irgendwann geht dieser so große Traum in Erfüllung!
Hier die Info

Selbst Auto gefahren bin ich ja schon. Mehrmals auf einem Flughafen; Spitze 170 Km/h und auf einer Rennstrecke.
Der Fahrlehrer saß auf dem Beifahrersitz und gab die Anweisungen.
LKW fahren macht auch Riesenspaß.
Ein Erlebnisbericht darüber auf meiner Seite.

Bürgerinitiative für wahrnehmbare Geräusche bei Fahrzeugen

Liebe Bloggemeinde,

unterstützt die Angelegenheit von Monika Weinrichter, denn sie geht uns alle etwas an!
 Danke
   Eure
     Silja

Hier zur Info:
Am 25. Jaenner 2016 brachte DSA Monika Weinrichter von der Initiative
Elektra im Parlament eine Bürgerinitiative für wahrnehmbare Geräusche bei Fahrzeugen ein.
https://www.bizeps.or.at/news.php?nr=16190

Umfrage – parkende Autos

Liebe Bloggemeinde,

bitte beteiligt Euch an diese Umfrage :
sie parken auf Leitstreifen, gern auch mitten auf dem Gehweg, halten nicht am Zebrastreifen oder fahren einem beim Abbiegen über den Langstock – blinde und sehbehinderte Fußgänger haben regelmäßig Grund, sich über Autofahrer aufzuregen. Höchste Zeit für ein wenig Aufklärungsarbeit. Die Pressesprecher der Woche des Sehens haben beschlossen, das Verhalten von Autofahrern im Rahmen der diesjährigen Kampagne (8.-15. Oktober) zum Thema zu machen.

Vorher gilt es allerdings zu klären, wo genau die Probleme liegen. Die Woche des Sehens startet deshalb eine Umfrage unter blinden und sehbehinderten Menschen:

Was wünschen Sie sich von Autofahrern?

Ihre ganz persönliche Antwort auf diese Frage schicken Sie bitte bis zum 10. August per E-Mail an v.lenk@dbsv.org oder per Post an die DBSV-Geschäftsstelle, Volker Lenk, Rungestr. 19, 10179 Berlin.

Petition für sichere Elektro- und Hybridfahrzeuge

Hallo liebe Bloggemeinde,

das was ich Euch heute mitteile, ist sehr wichtig. Unterschreibt bitte die Petition!
Es ist immens wichtig! Lest selbst!
40 Prozent höhere Unfallwahrscheinlichkeit bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
Die Wahrscheinlichkeit, dass Elektro- und Hybridfahrzeuge in Zusammenstöße mit Fußgängern verwickelt sind, ist um 40% höher als bei anderen Fahrzeugen.

Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der britischen Organisation Guide Dog, die nun eine online Petition für sichere Elektro- und Hybridfahrzeuge gestartet hat.

Neben der höheren Unfallwahrscheinlichkeit ist auch die Zahl der tatsächlichen Unfälle, in denen die so genannten “Silent Cars” im Jahr 2013 verwickelt waren, im Vergleich zum Vorjahr um 54% gestiegen. Besonders für blinde und sehbehinderte Personen, aber auch für Kinder und ältere Menschen, stellen die Fahrzeuge eine akute Bedrohung der Sicherheit im Straßenverkehr dar.

Dieser Bedrohung könnte relativ einfach entgegengewirkt werden, nämlich mit dem Einbau eines akustischen Warnsystems (AVAS). Die Europäische Union hat diesbezüglich eine Verordnung verabschiedet, die AVAS stufenweise bis 2021 in allen neuen Elektro- und Hybridfahrzeugen festschreibt. Allerdings mit der Möglichkeit für den Fahrzeuglenker, das Warnsystem nach Gutdünken an- und abzustellen.

Sowohl die EBU als auch die WBU hält eine derartige Lösung für inakzeptabel. Man ist auf nationaler wie auf internationaler Ebene bemüht, den derzeitigen Entwicklungen in diesem Bereich entgegen zu wirken. Dem galt der europäische Gipfel, zu dem EBU und WBU für den 17. und 18. Februar nach Berlin eingeladen hatten. Im Juni ist ein Folgegipfel in Wien geplant. DBSV und GFUV sind von Anfang an, seit 2008, mit der Autoindustrie im Gespräch. Vertreter des BBSB waren, bereits vor einigen Jahren an ersten Tests vom BMW beteiligt.

Jedes Unfallopfer ist eins zu viel!

Die online Petition, gerichtet an die Vereinten Nationen, können Sie hier unterschreiben

Dank und Gruß
    Silja

Blind Auto fahren

Liebe Leser meines Blogs,

heute habe ich einen wunderbaren Hinweis, für diejenigen die auch gerne Auto fahren wollen. Obwohl sie wenig oder gar nichts mehr sehen können.
In diesem Jahr findet wieder eine Veranstaltung dieser Art in Groß Dölln statt.
Dazu findet Ihr zwei Beiträge auf meiner Webseite: http://siljakorn.de/auto.shtml.

Ich, die das nie dies ausprobieren wollte. Einerseits, weil ich großen Respekt vor Autos habe. Da ich ja durch solch ein Ding mein Augenlicht entgültig verlor und seit jener Zeit immer noch große Schwierigkeiten habe manche Straßen selbstständig überqueren zu können, weil die Furcht doch noch zu groß ist, wieder von einem Auto erfaßt zu werden. Ich habe durch diese Fahrten allmählich die Furcht vor schnellem fahren usw. ablegen können.
Anderseits, dachte ich, daß ich zu traurig werden könnte, weil ich nie ein Auto auf normale Art und Weise bedienen könne. Was soll ich sagen? Dem ist nicht so!!! Ich kann es nun kaum abwarten, das solch eine Veranstaltung vom Blindenverein wieder organisiert wird.

Hier also die Möglichkeit sich diesbezüglich näher zu informieren.
Autofahren für Blinde und Sehbehinderte:
Die nächste Veranstaltung findet am Sonntag, 30. März, in Groß Dölln statt. Alle Informationen und das Online-Anmeldeformular finden Sie unter: http://www.absv.de/besondere-veranstaltungen