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Studie zu Schlaf-Rhythmus-Störung bei vollblinden Kindern und Jugendlichen

Liebe Bloggemeinde,

die folgende Info zur Studie ist einerseits unbedingt mit Vorsicht zu betrachten. Anderseits ist es vielleicht der letzte Lösungsversuch, definitiv mit nicht absehbaren Risiken für das Kind verbunden? Mit Vorsicht deswegen, weil es Kinder sind, die sich noch im Wachstum, in der Entwicklung befinden, die auf das Medikament getestet werden sollen. Ich weiß nicht ob es da später irgendwelche Wachstums-, andere Störungen gibt oder andere körperliche, geistige oder seelische Probleme, Unzulänglichkeiten, Schäden auftreten! Daher ist es immens wichtig dies vorher zu klären, wobei die kurz- wie langfristigen Auswirkungen bei Kindern und Jugendlichen nicht bekannt sind.
Informiert euch vorher umfassend!

Es ist eine Studie, ein Test für ein an Kindern und Jugendlichen (für Erwachsene getestet und zugelassen) weder getestetetem noch zugelassenem Medikament. Niemand kann wissen, wie die sofortigen, späteren, sowie langfristigen Auswirkungen und Reaktionen auf das Medikament sind. Und bei Kindern ab 3 Jahren erst recht nicht!

Das Medikament, der Wirksoff wird in der Info leider nicht benannt.
Es lann sich durchaus um Hetlioz – Tasimelteon handeln?
Falls ja …
Quelle Pharmawiki (www.pharmawiki.ch/wiki/index.php?wiki=Tasimelteon):
Tasimelteon ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Melatonin-Rezeptor-Agonisten zur Behandlung des Non-24-Hour Sleep-Wake Disorder (Non-24), einer Störung des Schlaf-Wach-Rhythmus, die in erster Linie Blinde betrifft. Die Effekte beruhen auf der Bindung an Melatonin-MT1/2-Rezeptoren, die bei der Aufrechterhaltung der zirkadianen Rhythmus eine zentrale Rolle spielen. Die Kapseln werden einmal täglich vor dem Schlafengehen, immer zur selben Zeit und ohne Nahrung eingenommen.
Zu den häufigsten möglichen unerwünschten Wirkungen gehören Kopfschmerzen, Albträume, ungewöhnliche Träume, erhöhte Leberenzyme, Infektionen der oberen Atemwege und Harnwegsinfektionen.
Tasimelteon ist ein Substrat von CYP1A2 und CYP3A4.

Hier die Info:
In einer bundesweiten Studie wird ein neues Medikament für den Einsatz bei Kindern und Jugendlichen von 3 bis 18 Jahren getestet. Ungefähr ein Drittel des Lebens verbringen Menschen schlafend. Schlaf ist dringend nötig. Er dient zur Erholung von Körper und Gehirn und zur Verarbeitung von Erinnerungen und Emotionen. Langfristig ungesunder Schlaf führt nachweislich zu einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität und der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Darüber hinaus steigt das Risiko für psychische Leiden und körperliche Schäden wie Übergewicht, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes. Das Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Syndrom (Non-24) wurde erstmals vor mehr als 60 Jahren beschrieben, ist aber bei medizinischen Fachleuten noch wenig bekannt. Es betrifft ausschließlich blinde Menschen ohne jegliche Lichtwahrnehmung. Die Wirkung von Licht auf die Netzhaut und die Weiterleitung der Reize an eine spezielle Region des Gehirns hilft zur Einstellung der inneren Uhr auf den durch das Tageslicht vorgegebenen Tag-Nacht-Rhythmus der Umwelt. Kann man Tageslicht gar nicht wahrnehmen, so folgt der Körper seinem eigenen, natürlichen Rhythmus. Dieser dauert bei den meisten Menschen etwas länger als 24 Stunden. Schlaf- und Wachphasen der Person verschieben sich also beständig weiter in den Tag hinein. Das Ergebnis ist, dass die Schlafphasen zunehmend auf den Tag fallen und die Wachphasen auf die Nacht. Zwar fallen durch die fortschreitende Verschiebung die Schlafphasen irgendwann wieder auf die Nacht, aber nur für kurze Zeit. Ein Merkmal von Non-24 ist also, dass sich die Probleme mit dem Schlaf-Wach-Rhythmus regelmäßig mit Zeiten ohne Probleme abwechseln.
Betroffene Kinder und Jugendliche können zu bestimmten Zeiten also in der Nacht nur schlecht oder gar keinen Schlaf finden. Dafür sind sie tagsüber müde, können sich kaum konzentrieren und kämpfen beständig dagegen einzuschlafen. Dies kann verständlicherweise zu Problemen in der Schule oder bei der Ausbildung führen. Auch an Freizeitveranstaltungen und Treffen mit Freunden kann man oft nicht teilnehmen. Eine hohe psychische und soziale Belastung kann entstehen. Eine medikamentöse Therapie ist in Deutschland für Erwachsene seit dem Jahr 2016 zugelassen und wird von der Krankenkasse übernommen. Für Kinder und Jugendliche ist diese Behandlung bisher noch nicht getestet und zugelassen. An der Studie teilnehmen können Kinder und Jugendliche von 3 bis 18 Jahren.
Wichtig ist ein augenärztlicher Befund über die vollständige Blindheit. Darüber hinausgehende Voraussetzungen für eine Studienteilnahme werden beim ersten Termin im Studienzentrum abgeklärt. Zuerst wird festgestellt, ob die Schlafprobleme wirklich mit Non-24 zusammenhängen oder vielleicht andere Ursachen haben. Dafür werden täglich
Telefoninterviews zur Erstellung eines Schlaftagebuchs geführt. In regelmäßigen Abständen werden darüber hinaus Urinproben genommen. Dies kann zu Hause oder auch im Studienzentrum erfolgen. Die Teilnehmenden tragen zudem ein Armband, das ihre Aktivitäten misst. Wenn Non-24 festgestellt wird, bekommen die Teilnehmenden einmalig das Medikament, um dessen Wirkung im Körper zu messen und zu bestimmen, ob es gut vertragen wird.
Die Studie wird an zwei Zentren in Berlin und Wuppertal durchgeführt und läuft über mehrere Wochen. Für die Teilnehmenden werden Reisekosten zum Studienzentrum erstattet und es wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Außerdem erfahren sie mehr zu ihren Schlafproblemen und erhalten eine ausführliche Beratung dazu. Nach dieser ersten Studie ist eine weitere geplant, an der Kinder und Jugendliche über ein halbes Jahr teilnehmen können.

Interessierte wenden sich an: Katharina Lederer
Advanced Sleep Research GmbH,
Luisenstr. 54-55, 10117 Berlin
Tel: 030-28 88 67 70
katharina.lederer@advanced-sleep-research.de
oder
Claudia Förster
HELIOS Universitätsklinikum Wuppertal Universität Witten/Herdecke,
Zentrum für Kinder und Jugendmedizin, Heusnerstr. 40, 42283 Wuppertal
Telefon: 0202-89 63 800, claudia.foerster@helios-kliniken.de

IVOM Behandlung

Liebe Bloggemeinde,

Krankenhäuser dürfen Augenspritzen nicht mehr abrechnen.
Hier zu lest bitte die Info, die ich heute über den BBSB erfahren habe.
Das ist absolut herbe!
Für Augenpatienten, die Injektionen in den Augapfel (IVOM) in einem
Krankenhaus erhalten, kann es ab dem 1. Oktober problematisch werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des DBSV hervor:

Die Injektion in den Augapfel ist nach der Katarakt-OP die zweithäufigste Augenoperation in Deutschland. Sie wird mehr als 500.000 Mal jährlich durchgeführt, unter anderem zur Therapie der sogenannten Altersblindheit -der feuchten altersabhängigen Makula-Degeneration.

Jetzt hat die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) vor einem
drohenden “dramatischen Versorgungsengpass” bei der Spritzentherapie
gewarnt. Auf Bitte des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) erläutert Privatdozent Dr. Joachim Wachtlin vom Berliner Sankt Gertrauden Krankenhaus das Problem und die Folgen für die Augenpatienten:
“Bei der Injektion von Medikamenten in den Augapfel, der sogenannten IVOM Behandlung, handelt es sich um die beste und wirkungsvollste Therapiemöglichkeit bei der feuchten altersbedingten (AMD) und anderen Makula-Erkrankungen. Durch wiederholte Injektionen kann bei den allermeisten Patienten gewährleistet werden, dass die Sehkraft erhalten oder bei einem Teil sogar gebessert werden kann. Ab dem 1.10. kann diese IVOM Behandlung über die Krankenkassenkarte direkt abgerechnet werden. Dies ist aber den Krankenhäusern und Kliniken nicht gestattet und so können diese nach dem jetzigen Stand die meisten ihrer Patienten ab dem 1.10. nicht behandeln oder weiter behandeln. Es muss jetzt sehr kurzfristig eine Möglichkeit für die Krankenhäuser geschaffen werden, diese dringend erforderlichen Behandlungen weiter durchzuführen. Sonst muss man davon ausgehen, dass sehr viele Patienten ab dem 1. Oktober ihre notwendige Behandlung nicht erhalten können, was zu starken und unwiderruflichen Sehverschlechterungen führen wird.”

Um die Versorgung der Patienten in ausreichendem Umfang sicherzustellen, fordert DBSV-Präsidentin Renate Reymann eine pragmatische Lösung: “Es ist einfach inakzeptabel, dass hier aufgrund eines Abrechnungsproblems der Verlust von Sehkraft droht. Wir brauchen deshalb eine effektive Sofortmaßnahme, die den Krankenhäusern ermöglicht, die Therapie ab dem 1. Oktober fortzuführen.” Den Augenpatienten, die ab dem 1. Oktober Injektionen in einem Krankenhaus erhalten sollen, rät der DBSV dringend, sich im Krankenhaus und bei ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob vor Ort bereits eine Lösung gefunden wurde.

Nachtrag vom 2.10.2014
“Die Universitätskliniken müssen und werden intravitreale Injektionen jetzt und auch in der Zukunft im Sinne unserer Patienten und der Wissenschaft durchführen”, stellt Prof. Dr. Johann Roider gegenüber dbsv-direkt fest. Dieser Konsens aller deutschen Universitäts-Augenkliniken sei in der vergangenen Woche erreicht worden, so der amtierende DOG-Präsident. Der DBSV rät allen Patienten, die bisher in einem Krankenhaus IVOM-Behandlungen erhalten haben, es zunächst an gewohnter Stelle zu versuchen. Wer an einen anderen Arzt verwiesen wird, muss es nicht hinnehmen, falls dies mit weiten Wegen oder einer Verzögerung der Behandlung verbunden ist. Das gilt insbesondere für die Verschiebung einer Injektion oder Untersuchung um mehr als zwei Wochen. Vor allem Erstinjektionen sind zeitkritisch und dulden keinen Aufschub. Patienten, die ihren gewohnten Arzt wechseln müssen und dabei auf die oben genannten Probleme stoßen, können sich an Blickpunkt Auge wenden, das Beratungsangebot des DBSV für Augenpatienten (per E-Mail an info@blickpunkt-auge.de oder unter Tel. 030/28 53 87-287).