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Gesetzgeber muss bei pandemiebedingter Triage Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung vor Benachteiligungen treffen

Liebe Bloggemeinde,

Rheinland/Köln, 28. Dezember 2021. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass der Gesetzgeber für den Fall pandemiebedingter Triage Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung vor Benachteiligungen treffen muss. Der LVR als größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland hatte bereits im April 2020 gefordert, dass erkrankte Menschen mit Behinderung in der Corona-Krise nicht medizinisch benachteiligt werden dürfen ( siehe LVR-Pressemitteilung vom 14. April 2020 ).
LVR-Direktorin Ulrike Lubek betont dazu: „Aus Sicht des LVR muss eine Triage unbedingt diskriminierungsfrei gestaltet werden. Keinesfalls dürfen körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen als besondere Risiken oder ‚Gebrechlichkeiten‘ interpretiert werden, die per se gegen eine Behandlung sprechen könnten. Insofern begrüße ich sehr, dass das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde mehrerer Menschen mit Behinderung stattgegeben hat.“ Der rheinische Kommunalverband hatte mit großer Aufmerksamkeit die Situation betrachtet, dass nicht für alle Patient*innen die erforderlichen Behandlungsplätze zur Verfügung stehen könnten. Eine Auswahl von Menschen zu treffen, die angesichts knapper Ressourcen bevorzugt behandelt werden sollen, ist eine ethische Extremsituation, die unmittelbar Artikel 1, Satz 1 des Grundgesetzes berührt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Der LVR ist mit dem LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen und der Sozialen Rehabilitation im LVR-Klinikverbund selbst auch Träger von Angeboten zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen psychischen Erkrankungen im Rheinland. Ihm begegnen in diesen Zeiten also auch unmittelbar sorgenvolle Fragen von Kund*innen, Angehörigen sowie anderen Bezugspersonen.

Quelle: LVR

Schwer-in-Ordnung – Schwerbehindertenausweis Hülle

Liebe Bloggemeinde,

echt toll, was Hannah da errungen hat!

Eine 15-jährige Schülerin mit Down-Syndrom stört sich an dem Namen “Schwerbehindertenausweis”. Sie schreibt “Schwer-in-Ordnung-Ausweis” auf die Hülle.
Die Schwer-in-Ordnung Hülle könnt ihr euch beim Integrationsamt abholen, sofern eures diese hat.

Hier weiter lesen: https://www.focus.de/politik/praxistipps/schwer-in-ordnung-ausweis-das-steckt-dahinter_id_8578764.html

Stipendium für behinderte Informatikstudenten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Orientierungstage 2017/2018 am bbs nürnberg
das bbs nürnberg, Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte, bietet jedes Jahr für Schülerinnen und Schüler mit Blindheit oder Sehbehinderung die Möglichkeit an, im Rahmen von dreitägigen Orientierungstagen Ausbildungen, Maßnahmen und berufsvorbereitende Angebote unverbindlich näher kennen zu lernen.
In dieser Zeit kann aktiv am Unterricht in den jeweiligen Berufsfachschulen oder in den Maßnahmen teilgenommen und mitgearbeitet werden.
So kann festgestellt werden, ob die Ausbildung oder die Maßnahme den eigenen Erwartungen und den Fähigkeiten entspricht.
Während der Orientierungstage können – wenn gewünscht – die Teilnehmer/innen in einer Wohngruppe auf dem Campus kostenlos verbleiben; damit ist auch ein Einblick in den Bereich Wohnen am bbs nürnberg möglich.
In einem gemeinsamen Abschlussgespräch können dann ganz konkret berufliche Perspektiven und die nächsten Schritte geplant werden.

Bereich Wirtschaft und Verwaltung:
Mittwoch, 28. Februar – Freitag, 02. März 2018

Bereich Musik:
Mittwoch, 18. April – Freitag, 20. April 20180

Bereich Massage und Physiotherapie, Vorkurs Physikalische Therapie:
Mittwoch, 29. November – Freitag, 01. Dezember 2017
Mittwoch, 11. April – Freitag, 13. April 2018

Bereich Ernährung und Versorgung
Mittwoch, 06. Dezember – Freitag, 08. Dezember 2017

Bereich Berufsvorbereitung (BvB und BVJ)
Mittwoch, 07. Februar – Freitag, 09. Februar 2018

Für weitere Informationen über die Orientierungstage und Fragen zum Anmeldeverfahren wenden Sie sich bitte an Stefanie Reiner Telefon 09 11 – 89 67 205, per E-Mail: Mailto:stefanie.reiner@bbs-nuernberg.de oder auf unserer Internetseite: www.bbs-nürnberg.de/index.php/bf/orientierungstage

Kontaktdaten:
bbs nürnberg
Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte
Brieger Straße 21
90471 Nürnberg
Telefon: 09 11 – 89 67 0
Internet: www.bbs-nuernberg.de

Stipendium für behinderte Informatikstudenten
Das European Disability Forum (EDF) und ORACLE haben ein Stipendium für behinderte Informatikstudenten ausgeschrieben. Behinderte Menschen, die entweder Informatik studieren oder darin Promovieren und deren Abschlussprojekt Menschen mit Behinderung zugute kommt, können sich bis zum 31 Januar für ein Stipendium von
7000 € bewerben. Genauere Informationen zu den Anforderungen und dem Bewerbungsprozess finden sich auf der folgenden Internetseite.

http://www.edf-feph.org/31-january-deadline-apply-edf-oracle-e-accessibility-scholarship-students-disabilities?utm_content=buffer7c753&utm_medium=social&utm_source=twitter.com&utm_campaign=buffer