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Die neuen Gesetze und Regeln 2022

Liebe Bloggemeinde,

das Leben ist einem ständigen Wandel unterzogen – und das hat auch damit zu tun, dass sich Gesetze und Regeln permanent ändern, sich an neue Zeiten und Gegebenheiten anpassen. Auch in Deutschland wird sich im kommenden Jahr einiges tun – nur was? Keine Sorge, wir haben die Wichtigsten Änderungen und Neuerungen mal zusammengefasst, daher hier

Impfpflicht, Briefporto, Plastiktüten: Das ändert sich 2022 in Deutschland

In Anbetracht des Umstandes, dass sich die neue Regierung gerade erst gebildet hat, ist anzunehmen, dass in den kommenden Monaten auch noch weitere Gesetze verabschiedet, zumindest aber auf den Weg gebracht werden. Wir erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

1. Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich
Erst am 10. Dezember wurde eine Neuerung des „Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ verabschiedet. Wer bis zum 15. März keine Corona-Impfung oder ein ärztliches Attest, das von einer Impfung abrät, vorlegen kann, darf ab dem 16. März nicht mehr seinen Beruf im Gesundheits- und Pflegebereich ausüben. Die Nachweispflichten gelten insbesondere in Krankenhäusern, Arztpraxen, Geburtshäusern, Pflegeheimen und im Rettungsdienst. Durch diese Maßnahme sollen Patient*innen und Pflegebedürftige besser geschützt werden. Die ersten Demonstrationen dagegen haben bereits stattgefunden, und das Ganze dürfte in den nächsten Wochen und Monaten noch für einige Dispute sorgen. Manch einer rechnet damit, dass die Impfpflicht zeitnah auch auf weitere Teile der Bevölkerung ausgeweitet wird.

2. Porto wird teurer
Die Deutsche Post zieht mal wieder die Preise an. So werden die meisten Dienste um 5 bis 15 Cent teurer. Der Standardbrief kostet ab Neujahr nicht mehr 80, sondern 85 Cent, die Postkarte nicht mehr 60, sondern 70 Cent. Die Preise gelten fürs erste bis Ende 2024. Bereits erworbene Marken können auch 2022 noch weiterhin benutzt werden.

3. Keine Plastiktüten mehr?
Nachdem Mitte dieses Jahres bereits das Aus für Einweggeschirr, Plastikstrohhalme und Rührstäbchen durchgesetzt wurde, folgt ab dem 1. Januar auch das Verbot von Plastiktüten – zumindest für die herkömmlichen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern. Die dürfen natürlich noch verwendet, aber nicht mehr neu in Umlauf gebracht werden. Lediglich die sogenannten Hemdchenbeutel, die man beispielsweise am Obst- und Gemüsestand erhält und viel dünner sind, sind weiterhin erlaubt.

4. Verträge kündigen wird einfacher
Bisher galt für viele Laufzeitverträge, dass sie drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen – ansonsten verlängern sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Ab dem 1. März 2022 dürfen Verträge nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Und wenn die Kündigungsfrist verpasst wird, verlängern sich die Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit, sprich: sie können dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, gekündigt werden. Auch Kündigungsbuttons auf Websites müssen einfacher zu finden sein.

Die Würfel sind gefallen – das Jahr 2022 bringt einige neue Regeln mit sich

5. Neue Pfandregel
Momentan gibt es auf einige Kunststoffflaschen Pfand, auf andere nicht – das ändert sich nun. Ab dem 1. Januar wird die Pfandpflicht auf alle Einwegplastikflaschen bis 3 Liter sowie Getränkedosen eingeführt – und zwar einheitlich mit 25 Cent. Dadurch soll mehr Abfall vermieden werden. Bereits im Umlauf befindliche Getränkeverpackungen dürfen bis zum 1. Juli allerdings noch pfandfrei verkauft werden, dann nicht mehr. Ausnahme: Milch- und Milchmischgetränke. Dort kommt die Pfandpflicht erst 2024 Jahre später.

6. Küken schreddern verboten
Weil männliche Küken keine Eier legen und für die Fleischproduktion ungeeignet sind, wurden sie bisher immer getötet. Allein in Deutschland waren das jedes Jahr rund 45 Millionen (!) Küken. Das ist ab dem neuen Jahr untersagt. Entweder muss das Geschlecht bereits im Ei bestimmt oder die Küken müssen gemästet und dann gegessen werden. Letzteres klingt irgendwie auch nicht nach einer Verbesserung.

7. E-Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente
Im neuen Jahr wird es für verschreibungspflichtige Medikamente keine Papierrezepte mehr beim Arzt geben, sondern elektronische Rezepte. Das funktioniert über eine offizielle Rezepte-App oder die elektronische Gesundheitskarte mit PIN-Nummer. Das soll die Behandlung mir Arzneimitteln sicherer machen, Abläufe in Arztpraxen vereinfachen und zum Ende der Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen führen. Wer kein Smartphone hat, kann sich das E-Rezept mit Rezeptcode in der Arztpraxis ausdrucken lassen.

8. Der CO2-Preis steigt – und damit wird Autofahren teurer
Der CO2-Preis für klimaschädliche fossile Brennstoffe soll ab dem 1. Januar stufenweise steigen. Es beginnt mit (leider lächerlichen) 30 Euro pro Tonne CO2; Kosten, die Unternehmen natürlich auf die Verbraucher umleiten. Das heißt: Erdgas und Benzin wird teurer. Konkret heißt das: Der Preis für Benzin steigt um etwa 1,5 Cent pro Liter. Ob das die Menschen tatsächlich dazu bringt, im Straßenverkehr klimafreundliche Alternativen zu nutzen, ist mehr als fraglich.

9. Der Mindestlohn steigt
2022 steigt der Mindestlohn – und das sogar zweimal. Ab dem 1. Januar müssen 9,82 Euro pro Stunde gezahlt werden, ab dem 1. Juli 10,45 Euro. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verspricht sogar eine weitere Erhöhung auf 12 Euro, ebenfalls noch in diesem Jahr. Das ist aber noch keineswegs beschlossene Sache.

10. Kein Fahrkartenverkauf in der Bahn
Bisher konnte man auch ohne Fahrkarte in einen Zug steigen und sich dann beim Kontrolleur ein Ticket kaufen. Das ist im neuen Jahr nicht mehr möglich. Wer binnen 10 Minuten nach Abfahrt nicht selbst ein Ticket am Smartphone oder Laptop erworben hat, gilt als Schwarzfahrer und muss die entsprechende Strafe zahlen.

Quelle: lowvision2

https://www.esquire.de/news/gesellschaft/neue-gesetze-regeln-2022

Der Gebrauch des Gendersternchens

Liebe Bloggemeinde!

Das Gendersternchen soll eine diskriminierungsfreie Sprache gewährleisten. Die Gesellschaft für Sprache rät dennoch vom Gebrauch ab.
Leser*in, Besucher*in, Lehrer*in – das sind nur einige Beispiele für die Verwendung des Gendersternchens. Es wird eingesetzt, um eine gendergerechte Sprache zu gewährleisten. Doch die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) rät von der Nutzung des Gendersternchens ab.

Durch das Sternchen innerhalb des Wortes soll typografisch zum Ausdruck gebracht werden, dass bei Personenbezeichnungen sowohl die männliche als auch die weibliche Form mitgedacht werden, ohne dass es nötig ist, beide Formen zu nennen. Bestandteil der amtlichen Rechtschreibung ist der Gebrauch des Sternchens aber nicht.

Gendersternchen laut GfdS nicht mit deutscher Rechtschreibung vereinbar
Die GfdS befürworte zwar grundsätzlich eine diskriminierungsfreie Sprache, das sogenannte Gendersternchen stelle aber aus sprachlicher Sicht kein geeignetes Mittel dar, wie die Einrichtung am Donnerstag mitteilte. Weder das Gendersternchen noch vergleichbare Mittel wie der Unterstrich – auch Gender-Gap genannt – oder der Doppelpunkt seien mit den amtlichen Regeln deutscher Rechtschreibung vereinbar.
Die GfdS bemängelte etwa, dass die Verwendung unterschiedlicher genderneutraler Formen zu einer uneinheitlichen Rechtschreibung führe. Auch sei unklar, wie Worte wie „Leser*in“ ausgesprochen werden sollen. Für die Sprechenden und Zuhörer entstünden Unsicherheiten, hieß es. Auch würden bei der Verwendung grammatisch falsche Formen wie „Ärzt*in“ entstehen.

GfdS: Orthografie, korrekte Grammatik, Lesbarkeit und Verständlichkeit haben Priorität
Zudem betonte die GfdS, orthografische und grammatische Richtigkeit und Einheitlichkeit, Lesbarkeit die Verständlichkeit eines Texts stünden an erster Stelle. „Die GfdS rät daher ausdrücklich davon ab, das Gendersternchen und ähnlich problematische Formen zu verwenden“, erklärte sie.
Die Gesellschaft für deutsche Sprache ist eine vom Bund geförderte Einrichtung. Bekannt ist sie vor allem dadurch, dass sie jährlich im Herbst das „Wort des Jahres“ kürt und ebenfalls einmal im Jahr die beliebtesten Babynamen in Deutschland veröffentlicht. Welche Namen die beliebtesten Babynamen des Jahres 2019 waren, lesen Sie hier. Warum „Respektrente“ zum Wort des Jahres 2019 gekürt wurde, erfahren Sie hier. (jkali/AFP)

https://www.waz.de/panorama/gendersternchen-deutsche-gesellschaft-fuer-sprache-raet-davon-ab-id230161800.html?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&utm_source=Twitter#Echobox=1597328351

Neue EU-Regeln für Bahnreisen

Liebe Blog Gemeinde,

das was ich heute für Euch habe, ist eine wichtige Info.
Neue EU-Regeln werden künftig Bahnreisen für Menschen mit Behinderung
erleichtern. Die Europäische Kommission hat am 18. November eine
überarbeitete Verordnung mit technischen und betrieblichen Standards für den reibungslosen europäischen Bahnverkehr angenommen; dadurch wird Bahnreisen für Menschen mit Behinderungen ab dem 1. Januar 2015 nach und nach einfacher.
In Zukunft müssen beispielsweise Bahnhöfe im europäischen Eisenbahnnetz Bodenleitsysteme vorsehen, damit sich blinde und stark sehbehinderte Menschen besser in den Gebäuden orientieren und sich selbstständig bewegen können. Außerdem müssen die Türöffnungen vergrößert und alle Zugbereiche besser ausgeleuchtet werden. Die Rampen in den Rollstuhlbereichen werden abgeflacht.

Die Verordnung mit den neuen Technischen Spezifikationen für die
Interoperabilität (TSI) soll gewährleisten, dass die Züge dereinst ohne technische Probleme durch ganz Europa fahren können und grundlegende Anforderungen an beispielsweise Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz, die technische Kompatibilität und Zugänglichkeit erfüllen. Die Verordnung schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür. Bis die Infrastruktur entsprechend ausgebaut sein wird und nur noch Züge unterwegs sein werden, die den TSI-PRM-Standard erfüllen, ist Geduld gefordert.