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Barrierefrei Posten in den sozialen Medien

Liebe Bloggemeinde,

Soziale Medien sind nicht barrierefrei.
Die Initiative „Barrierefrei Posten“ kämpft dafür, dass sich das ändert.
Von Sophie Aschenbrenner

Instagram ist für viele Menschen zur aktivistischen Plattform geworden.
In ihren Storys teilen die Nutzerinnen und Nutzer Links zu Petitionen und machen auf Diskriminierungen aufmerksam. Aber was, wenn auch diese Posts diskriminierend sind? Nicht jeder und jede kann Bilder sehen und den Ton von Videos hören. Blinde und gehörlose Menschen können zwar mit technischen Hilfsmitteln Posts und Videos verstehen – doch dafür müssen die Inhalte einige Voraussetzungen erfüllen. Ist ein Bild zum Beispiel nicht beschrieben, kann keine Sprachausgabe der Welt seinen Inhalt erfassen und vorlesen. Die Initiative „Barrierefrei Posten“ kämpft dafür, dass sich das ändert.
Die Gruppe besteht zu gleichen Teilen aus Menschen mit und ohne Behinderung. Dazu gehören unter anderem die Aktivistin Natalie Dedreux, die taube Studierende Clara Belz und Heiko Kunert, Geschäftsführer des
Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg. Seit fast zwölf Jahren ist der Blogger, der selbst blind ist, in den sozialen Medien aktiv.

„Viele Leute haben Angst, dass das alles viel zu aufwendig sei“ „Social Media hat enormes Potenzial für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung“, sagt Heiko Kunert gegenüber jetzt. „Wir können uns dort auf Augenhöhe mit Menschen ohne Behinderung austauschen. Ich kann mich dort ebenso informieren wie sehende Menschen das tun.“ Die einzige Voraussetzung ist dabei aber ausschlaggebend: Die Posts müssen eben barrierefrei sein – und das sind sie oft nicht.
„Viele Leute sind für das Thema nicht sensibilisiert. Oder sie haben Angst, dass das alles viel zu aufwendig sei.“

Insgesamt sei es für nicht sehende Menschen problematisch, dass die sozialen Medien immer visueller werden, sagt Heiko Kunert. Denn das grenze Menschen mit Sehbehinderung aus. „Wenn ich meine Twitter-Timeline durchscrolle, finde ich oft zehn Posts hintereinander mit Bildern, die nicht beschrieben sind. So bleiben mir die Witzchen oder die inhaltlichen Aussagen verborgen. Dann fühle ich mich tatsächlich ausgegrenzt und bin genervt“, erzählt Heiko Kunert. „Ich glaube, dass Barrierefreiheit in sozialen Medien noch zu wenig Beachtung findet“, meint auch Isabel Rink, Geschäftsführerin der Forschungsstelle Leichte Sprache an der Uni Hildesheim und ebenfalls Teil von „Barrierefrei Posten“.

Auf ihrem Instagram-Kanal teilt die Initiative viele Tipps für mehr Inklusion in den sozialen Medien:

„Die Bildbeschreibungen auf Twitter, Instagram und Facebook kann wirklich jeder nutzen“, sagt Heiko Kunert. „Die Beschreibungen liest mir dann meine Sprachausgabe am Smartphone und am Computer vor. So weiß ich, was auf euren Fotos zu sehen ist.“ Das ist essentiell für die Teilhabe an dem, was auf Instagram, aber auch auf Twitter und Facebook passiert.
Derzeit verwenden nur wenige Social-Media-Nutzende die Funktion auch wirklich. Zwar ändere sich langsam etwas, sagt Heiko, aber eben sehr
langsam: „Gerade, wenn Leute oder Accounts von blinden Menschen darauf aufmerksam gemacht werden, fangen einige damit an. Aber dennoch sind Bildbeschreibungen immer noch die ganz große Ausnahme.“ Um leichter erkennbar zu machen, dass ein Text eine Bildbeschreibung hat, gibt die Initiative folgenden Tipp: „Markiere deinen Tweet mit #B oder !B. So wissen auch sehende Nutzerinnen und Nutzer: Dein Tweet hat eine Bildbeschreibung.“

Videos
Auch Videos können relativ einfach barrierefreier werden. Zum einen hilft es, wirklich jedes Video zu untertiteln. So können gehörlose Menschen die Dialoge verfolgen, Sprachcomputer können blinden Menschen das Gesprochene vorlesen. Außerdem ist es möglich, eine sogenannte Audiodeskription zu erstellen. Dabei wird auf einem optionalen Tonkanal in den Dialogpausen das Wichtigste der rein visuellen Handlung beschrieben. „Das ist aber recht aufwendig und für Privataccounts schwer umzusetzen“, sagt Heiko. Er schlägt stattdessen vor, die wichtigsten rein visuellen Elemente entweder im Ton des Videos selbst zu beschreiben, oder im zugehörigen Text, zum Beispiel bei einem Instagram-Post.

Leichte Sprache
Insgesamt empfiehlt der Verein, in den sozialen Medien leichte Sprache zu verwenden. Bedeutet: Kurze Sätze mit acht bis zehn Wörtern und so wenig Fremdwörter wie möglich. Von leichter Sprache profitieren zum Beispiel Menschen, deren Lesefähigkeit wegen einer Behinderung eingeschränkt ist, Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Menschen, die nicht so gut Deutsch sprechen. Lange Wörter wie zum Beispiel „Fahrgastrechteformular“ können auch mit einem sogenannten Mediopunkt getrennt und so übersichtlicher gestaltet
werden: „Fahr•gast•rechte•formular“ steht dann da. Problematisch kann für nicht sehende Menschen auch gegenderte Sprache sein. Die Sprachausgabe liest zum Beispiel „Mitarbeiter*innen“ so vor:
„Mitarbeiter Stern innen“. Ein Dilemma für diejenigen, die niemanden ausschließen wollen? „Ich selbst habe mich daran gewöhnt und finde das keine Barriere im eigentlichen Sinne. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband empfiehlt trotzdem, wenn möglich lieber Formulierungen wie ,Mitarbeitende‘ zu verwenden“, sagt Heiko.

Insgesamt, sagt Isabel Rink von der Forschungsstelle Leichte Sprache, sollte man sich der eigenen Zielgruppe immer bewusst sein. Nutzt man einen Kanal privat und kennt die Community, die die eigenen Inhalte wahrnimmt? Oder ist man nicht als Privatperson unterwegs und muss sich deshalb besondere Gedanken darüber machen, was und wie man postet?
Wichtig sei es „Barrierefrei Posten“, nicht belehrend zu kommunizieren, sondern gemeinsam mit den Userinnen und Usern zu lernen, betont Laura Schwengber, Ideengeberin der Initiative: „Wir wissen nicht alles, aber wir arbeiten daran.“ Wichtig sei es ihnen, gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern zu lernen – und so die sozialen Medien Stück für Stück inklusiver zu machen.

Der obige Artikel wurde entnommen aus:

https://www.jetzt.de/digital/barrierefrei-posten-in-den-sozialen-medien

Sicher unterwegs in den sozialen Netzen

Liebe Bloggemeinde,

WhatsApp, Facebook, Snapchat und Co: Die sozialen Netzwerke sind Thema eines Seminars vor allem für junge Menschen mit Sehbeeinträchigung. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) veranstaltet es vom 13. bis 15. April 2018 in der Jugendherberge Münster. Wofür können die verschiedenen Social-Media-Kanäle genutzt werden, wie funktionieren sie technisch und wie sicher ist der Schutz der persönlichen Daten? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt; der sichere Umgang mit einem geeigneten eigenen Gerät während des Kurses wird vorausgesetzt. Informationen gibt Annika Dipp, E-Mail:
a.dipp@dbsv.org, Tel: 030 – 28 53 87 289.

Gesetz zur Sozialen Teilhabe

Vor 15 Jahren legte das “Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ)” einen Gesetzentwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes vor. Dieser Entwurf wurde zur Grundlage des BGG. Nun startet das FbJJ einen neuen Versuch: Ihren Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes nennen die Juristinnen
und Juristen “Gesetz für soziale Teilhabe”. Mit einer Internetkampagne will ein Bündnis aus Selbsthilfeverbänden für das GST werben.
Weitere Infos auf www.teilhabegesetz.org