Sehr geehrte Damen und Herren,
das Corona-Virus und die damit verbundenen Maßnahmen stellen uns alle aktuell vor große Herausforderungen.
Der DBSV hat für uns alle Informationsquellen gesammelt und gibt uns Hinweise zu den Themen Arbeit und Verhaltensregeln.
Manche der empfohlenen Verhaltensregeln wie bspw. das Abstandhalten sind für blinde und sehbehinderte Menschen durch den spezifischen Assistenzbedarf schwer einzuhalten.
Behinderungsbedingt sind wir auch weiterhin mehr als andere auf Berührungen und Tasten angewiesen. Spezielle behördliche Hinweise für blinde und sehbehinderte Menschen gibt es nicht. Wir möchten Sie aber auf einige hilfreiche Informationsangebote hinweisen. Dabei ist zu beachten, dass sich die Lage täglich ändern kann und wir uns auf den Stand am 20.03.2020 beziehen:
Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Die BZgA stellt auf ihren Internetseiten aktuelle und fachlich gesicherte Informationen rund um das Coronavirus und die Erkrankung Covid-19 für Bürgerinnen und Bürger bereit. Sie finden hier außerdem wichtige Hygiene- und Verhaltensempfehlungen zur Vorbeugung von Infektionen. Oberstes Gebot: Möglichst viel zu Hause bleiben, sich nicht ins Gesicht fassen, gute Hygiene mit richtigem Händewaschen und richtigem Niesen und Husten sowie möglichst Abstand zu den Mitmenschen halten. Gerade blinden und sehbehinderten Menschen raten wir zu besonders gutem Händewaschen!
Obwohl schwere Verläufe auch bei Personen ohne Vorerkrankung auftreten können, haben die folgenden Personengruppen laut BZGA ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe:
- ältere Personen (mit stetig steigendem Risiko für schweren Verlauf ab etwa 50 bis 60 Jahren)
- Raucher
- Personen mit bestimmten Vorerkrankungen:
- des Herzens (z. B. koronare Herzerkrankung)
- der Lunge (z. B. Asthma, chronische Bronchitis)
- Patienten mit chronischen Lebererkrankungen
- Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
- Patienten mit einer Krebserkrankung
- Patienten mit geschwächtem Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie z. B. Cortison).
Die Internetseite der BZGA erreichen Sie unter:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/
Informationen des Robert-Koch-Institutes (RKI)
Die Webseite des RKI mit ausführlichen Informationen erreichen Sie unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Barrierefreie Informationen zum Corona-Virus
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat sich an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gewandt und barrierefreie Informationsangebote angemahnt. Das BMG antwortete nun folgendes:
„Herrn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist es ein großes Anliegen, die gesamte Bevölkerung über den aktuellen Stand zum Coronavirus laufend zu informieren.
Diese Informationen wollen wir für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen zur Verfügung stellen und haben deshalb zu den bereits bestehenden Informationsmöglichkeiten über die Kanäle des BMG weitere Maßnahmen ergänzt:
- Thematische Erweiterungen des Beratungsservices für Gehörlose und Hörgeschädigte, Fax: 0 30 340 60 66 07, Mail: info.gehoerlos@bmg.bund.de; Gebärdentelefon: https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/
- Informationen zum Coronavirus in leichter Sprache auf der BMG-Webseite https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/coronavirus-leichte-sprache.html
- Erklärvideos zu häufigen Fragen rund um das Coronavirus mit Untertitelung auf dem BMG-YouTube-Kanal https://www.youtube.com/user/BMGesundheit
- Barrierefreie Informationsplakate in den Sprachen Deutsch, Englisch und Türkisch auf der BMG-Webseite https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html#c17529
- Videos in Gebärdensprache auf der BMG-Webseite und dem BMG-YouTube-Kanal https://www.youtube.com/playlist?list=PL6W8NUmiDIpzNgkqZ4Nw7ZmOCe2UnoL9w
- Handzettel mit Informationen zum Coronavirus in Brailleschrift (derzeit in Auftrag)“
Die Themenseite des BMG zum Corona-Virus erreichen Sie im Übrigen über den folgenden Link:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Hier gibt es aktuelle Informationen, weiterführende Links, wichtige Kontaktadressen und auch eine Podcast-Reihe.
Arbeitsrechtliche Fragestellungen
Hinweise für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finden Sie u. a. auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter dem folgenden Link:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html
Hier geht es zum Beispiel um das Kurzarbeitergeld, Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung, arbeitsrechtliche Hinweise etc.
Die derzeitige Erkrankungswelle mit COVID-19 berechtigt Arbeitnehmer nicht automatisch, ihrer Arbeit fernzubleiben. Das gilt auch für blinde und sehbehinderte Menschen.
Wenn blinde und sehbehinderte Menschen aufgrund der behinderungsbedingten Schwierigkeiten (Erfordernis Gegenstände zu berühren, Schwierigkeiten bei der Reduktion von sozialen Kontakten wegen erforderlicher Assistenzleistungen) die Ansteckung fürchten, können sie versuchen, mit ihrem Arbeitgeber alternative Lösungen zu finden: Dazu gehören beispielsweise Homeoffice, kreative Arbeitszeitmodelle, Nutzung von Urlaub und Arbeitszeitkonten.
Auch wenn Homeoffice als eine Möglichkeit, soziale Kontakte zu minimieren, immer wieder empfohlen wird – ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht derzeit nicht. Es ist im Einzelfall zu klären, ob es beim jeweiligen Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zum Homeoffice gibt oder ein bestehender Tarifvertrag dazu Regelungen enthält.
Sollte jemand zu einer Risikogruppe gehören, sollte mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufgenommen werden, um die Arbeitsfähigkeit abzuklären.
Ihr BBSB-Inform
Das Redaktionsteam können sie folgendermaßen erreichen:
- Mail: mailto:bbsb-inform@bbsb.org
- Judith Faltl: Telefon 0 89 – 68 52 58
- Christian Schöpplein: mailto:christian.schoepplein@bbsb.org