Schlagwort-Archiv: Merkzeichen

Merkzeichen für Taubblindheit eingeführt

Liebe Bloggemeinde,

seit Anfang dieses Jahres gibt es das Merkzeichen TBL zum Eintrag in den amtlichen Schwerbehindertenausweis. Personen welche mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 allein wegen ihrer Sehbeeinträchtigung, sowie einen GdB von mindestens 70 wegen eines zusätzlichen Hörverlustes haben, können es erhalten.

Das Merkzeichen muss schriftlich beantragt werden. Mit dem Merkzeichen können sie die Berechtigung zur Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr nachweisen. Bei der Beantragung des Merkzeichen TBL unterstützen sie als Mitglied des BBSB gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialabteilungen.
Sie erreichen sie im für sie zuständigen BBZ.
Wir empfehlen Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, das Merkzeichen zu beantragen. Nach und nach wird es sich als Nachweis für Taubblindheit durchsetzen.

Merkzeichen TBL im Schwerbehindertenausweis

Sehr geehrte Damen und Herren,

die deutsche Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe fordert Frau Ministerin Nahles
auf, für eine zeitnahe Einführung eines Merkzeichens für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis zu sorgen.

Das Merkzeichen ist von allen politischen Kräften in Deutschland gewollt und über die fachlichen Voraussetzungen für die Eingrenzung von Taubblindheit im Sinne dieses Merkzeichens besteht Übereinstimmung zwischen Politik und Verbänden taubblinder Menschen.

Taubblinde Menschen in Deutschland verstehen nicht, warum das Merkzeichen nicht längst eingeführt ist und fordern die Bundesregierung in einem Beschluss der Tagung für Taubblindenselbsthilfe und Taubblindenberatung am 15. November 2015 auf, nun rasch das politische Verfahren zur Einführung des Merkzeichens in Gang zu setzen.

Das Europäische Parlament hat die Mitgliedsstaaten 2004 aufgefordert, die Rechte taubblinder Menschen anzuerkennen und ihnen Geltung zu verschaffen.
Der gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert / taubblind (GFTB) hat das Merkzeichen 2007 erstmals gefordert.
Beim ersten bundesweiten Taubblindentreffen im September 2009 in Radeberg forderten taubblinde Menschen in einer Resolution die Einführung des Merkzeichens.
Im März 2012 übergaben Taubblindenverbände im Rahmen eines Fachgespräches zu Taubblindheit im BMAS 14.000 Unterschriften für ein Merkzeichen.
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat das Merkzeichen im November 2012 mit einem einstimmigen Beschluss gefordert.
Im Dezember 2012 gab es ein konstruktives Gespräch von Verbändevertretern mit dem BMAS in Bonn über die Eingrenzung und Feststellung von Taubblindheit.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben die Regierungsparteien 2013 bekräftigt: “Zugang für Menschen mit Behinderung zu Transportmitteln, Informationen und Kommunikation sowie zu Einrichtungen und Diensten ist unabdingbar. Die Lebenssituation taubblinder Menschen werden wir dabei besonders berücksichtigen.
Im Oktober 2013 haben 700 taubblinde Menschen und ihre Freunde in einer Demonstration in Berlin mit großem Medienecho ihrer Forderung nach dem Merkzeichen Ausdruck gegeben.
Beim Verbandstag des DBSV im Mai 2014 in Berlin hat Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller zugesagt, dass ein Merkzeichen für Taubblinde eingeführt werden wird.
Auch das BMAS hat das Merkzeichen auf dem Kongress Leben mit Taubblindheit in Potsdam im September 2014 für Januar 2016 in Aussicht gestellt.

Nachdem ein so langer Weg zu einem Merkzeichen hinter uns allen liegt, erwarten taubblinde Menschen, dass es nun endlich Wirklichkeit wird.

Merkzeichen Taubblind

Lieber Leser meines Blogs,

zum Thema: “Taubblind” bewegt sich nun doch endlich einiges! Lest dazu die Presseerklärung vom DBSV. Mich macht es sehr froh! Wenn dies endlich seinen richtigen Weg geht. ;-)

   Silja

Mehr Informationen unter: http://www.dbsv.org/dbsv/aktuelles/alias/article/1923/28/