Schlagwort-Archiv: Missbrauch

Hilfetelefon für Opfer sexualisierter und ritueller Gewalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

das heute gestartete Angebot des berta-Telefons richtet sich an alle Menschen, die von organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt betroffen sind, betroffen waren oder damit als helfende Person und/oder Fachkraft konfrontiert werden. Die Berater*innen unterstützen professionell, sind pädagogisch und psychologisch ausgebildet und verfügen über langjährige persönliche Erfahrungen mit organisierter ritueller Gewalt.

berta ist ein Angebot des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in fachlicher Verantwortung von N.I.N.A. e.V..
Das berta-Telefon ist immer dienstags von 16 bis 20 Uhr sowie freitags von 9 bis 13 Uhr kostenfrei unter 0800/305 07 50 erreichbar.
Weitere Informationen finden Sie unter www.berta-telefon.de

Eine Beratung durch Mitarbeiterinnen, die in der Nutzung der Leichten Sprache geschult sind sowie eine Beratung über den Tess-Relay-Dienst für gehörlose Menschen, wie diese kostenlos vom bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen” bereit gehalten wird, wird derzeit vom „Hilfetelefon für Opfer organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt” nicht angeboten.

Das Hessische Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung ist diesbezüglich mit der Leiterin des neuen Beratungsangebotes in Kontakt und informiert selbstverständlich, wenn das Beratungsangebot erweitert werden sollte..

Frauen, die gehörlos sind oder Leichte Sprache nutzen, empfehlen wir, sich bei Beratungsbedarf weiterhin unter der kostenlosen Telefonnr. 0800/0116016 an das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen” zu wenden.

Viele Grüße
Rita Schroll

Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für Frauen mit Behinderung
im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e. V.

Auf der Körnerwiese 5
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069-955 262 – 36
Fax: 069-955 262 38
E-Mail: hkfb@paritaet-hessen.org
www.hkfb.de

Sexualstrafrechtsreform Neuregelungen

Liebe Bloggemeinde,
im Bundesgesetzblatt das neue Sexualstrafrecht veröffentlicht, das in Kraft ist.
Einige, besonders für Mädchen und Frauen mit Behinderung relevante Änderungen:
Mit der Reform wurde, nach hartnäckigem Bemühen der Interessensvertretungen der Mädchen und Frauen mit Behinderung in Zusammenarbeit mit den Frauenverbänden, nun endlich eine Gleichstellung des Schutzes von Mädchen und Frauen mit und ohne Behinderung beschlossen. Denn der Missbrauch widerstandsunfähiger Menschen wird künftig nicht mehr niedriger bestraft als der Missbrauch von Personen, die sich wehren können.

Der § 179 StGB ‚Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen’ wurde abgeschafft.

In einem neuen § 177 ‘Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung’ werden nun alle Tathandlungen des sexuellen Übergriffs in einer Vorschrift erfasst, die sowohl für Menschen mit als auch ohne Behinderung gleichermaßen zur Anwendungen kommt.

Zwei weitere Meilensteine der Reform:
Der Grundsatz „Nein heißt Nein!” wurde eingeführt. Dies bedeutet, dass künftig ein „Nein” ausreicht, damit sexualisierte Gewalt bestraft werden kann.

Zudem erhalten Menschen, die aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands nicht uneingeschränkt ihren Willen bilden oder äußern können, durch die Reform des Sexualstrafrechts den nötigen, besonderen Schutz, denn in diesem Fall muss sich ihr Gegenüber der ausdrücklichen Zustimmung für die sexuelle Handlung versichern. Nutzt der Täter oder die Täterin aus, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern, kann dies zu einem höheren Strafmaß führen.
Das Änderungsgesetz hier als PDF

Studie zu sexualisierter Gewalt an Schulen (Hessen)

Liebe Leser,

Jugendliche mit Behinderungen werden nicht befragt. Hessisches Kultusministerium schließt Förderschüler_innen aus. Frauen mit Behinderung werden in Kindheit und Jugend zwei- bis dreimal häufiger Opfer von sexualisierter Gewalt. Das geht aus einer Studie hervor, die das Bundesfamilienministerium im Jahr 2013 veröffentlicht hat. Trotz dieser alarmierenden Zahlen schließt das Hessische Kultusministerium jetzt gerade diese besonders gefährdete Gruppe von einer Studie zum Thema sexualisierte Gewalt an Schulen aus. Bei einer repräsentativen Befragung im laufenden Schulhalbjahr sollen Förderschüler_innen außen vor bleiben.
Durchgeführt wird die Erhebung nur in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 an Regelschulen. Dies kritisiert der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hessen scharf.
„Dies ist nicht verantwortbar und widerspricht ganz klar der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie schreibt in Artikel 16 vor, dass sicherzustellen ist, dass Fälle von Gewalt und Missbrauch gegenüber behinderten Menschen erkannt und untersucht werden“, sagt Günter Woltering, Landesgeschäftsführer des PARITÄTISCHEN Hessen.

Bereits im vorigen Herbst hatte der PARITÄTISCHE Hessen dem Kultusministerium seine Bedenken am Zuschnitt der Studie in einem Schreiben mitgeteilt. In seiner Antwort begründete das Land Hessen den Ausschluss von Jugendlichen mit Behinderungen mit „inhaltlichen, methodischen und finanziellen Erwägungen“. Auch das Hessische Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung (HKFB), das in Trägerschaft des PARITÄTISCHEN Hessen ist, hatte sich im Vorfeld der Studie an das Kultusministerium gewandt und ihm seine Unterstützung angeboten, um die Befragung auch für Schüler_innen mit Behinderungen zugänglich zu machen. „Es existieren bereits Erhebungsmethoden, die speziell die Belange von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen berücksichtigen“, betont Rita Schroll, Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für Frauen mit Behinderung. „Auch komplexe Fragestellungen können in Leichte Sprache übersetzt werden.“
Der PARITÄTISCHE Hessen fordert das Land Hessen auf, in die Befragung zu sexualisierter Gewalt auch Jugendliche mit Behinderungen einzubeziehen und die Studie auf Förderschulen auszuweiten, und zwar ungeachtet der zusätzlichen Kosten für eine barrierefreie Erhebung. „Inklusion darf auch an diesem Punkt nicht am Geld scheitern“, so Landesgeschäftsführer Günter Woltering: „Nur auf Basis von belastbaren Daten über das Ausmaß sexualisierter Gewalt an Förderschulen kann das Land überhaupt erkennen, wo und wie es präventiv tätig werden muss.“

Ansprechpartnerin: Rita Schroll
Auf der Körnerwiese 5, 60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069-955 262 – 36, Fax: 069-955 262 38
E-Mail: hkfb@paritaet-hessen