Liebe Leserinnen und Leser,
sehr gern machen wir Sie auf das nützliche Nachschlagewerk “Antrag auf … Praktische Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen” aufmerksam, das in aktualisierter Form vom Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS) erschienen ist.
Dr. Michael Richter von der “Rechte behinderter Menschen gGmbH” (rbm) und der DVBS haben den Ratgeber auf den neuesten Stand gebracht. In der nunmehr vierten Auflage bietet “Antrag auf …” Informationen u. a. zu den Themen Schwerbehindertenausweis, Steuerfreibetrag, Rundfunkbeitrag, Mobilität, Blindengeld und Blindenhilfe, Hilfsmittel und Krankenkassen, subsidiäre Eingliederungshilfe, berufliche (Wieder-)Eingliederung, Antragsverfahren und -texte.
Wann steht mir Blindengeld zu? Was ist eigentlich Blindenhilfe? Welche Unterstützung gibt es bei der beruflichen (Wieder-)Eingliederung? Was muss ich bei der Antragstellung beachten? Wo kann ich mich beraten lassen? Diese und viele weitere Fragen werden in dem Ratgeber “Antrag auf …” beantwortet. Praxistipps, wie beispielsweise Textbausteine zur Antragstellung, runden das Angebot ab.
Den Ratgeber erhalten Interessierte kostenfrei als Broschüre – eine Hörfassung ist in Arbeit – in der Geschäftsstelle des DVBS:
Tel. 06421 94 88 80, E-Mail: info@dvbs-online.de
Außerdem wird der Ratgeber auf der DVBS-Website zum Download als barrierefreie PDF-Datei angeboten: Antrag auf …
Hinweis: Falls Sie Konkretisierungen in Bezug auf Ihre Antragstellung in Berlin benötigen, wenden Sie sich gerne an die Beraterinnen des ABSV:
- Mit Terminvereinbarung: Tel. 030 895 88-85, E-Mail: sozialberatung@absv.de
- Ohne Terminvereinbarung: An jedem ersten Mittwoch im Monat ist von 15:00 bis 18:00 Uhr abwechselnd eine Beraterin in der Geschäftsstelle, die ohne Terminvereinbarung besucht werden kann.
Quelle: ABSV