Schlagwort-Archiv: UN

Private zur Beseitigung von Barrieren verpflichten

Liebe Bloggemeinde,

Berlin – Anlässlich der ersten Lesung zur “Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts” am 17. März fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundestagsabgeordneten auf, mit dem Gesetz auch Private wirksam zur Beseitigung und Vermeidung von Barrieren zu verpflichten. Zwar enthalte der Gesetzentwurf der Bundesregierung Verbesserungen. “Es fehlen jedoch verbindliche Regelungen für mehr Zugänglichkeit im privaten Bereich, etwa beim Wohnen, Einkaufen, bei der Mobilität oder der Freizeit – gerade dort, wo Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag immer noch auf zahlreiche Hindernisse stoßen”, kritisiert Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Weniger dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales als anderen Ressorts der Bundesregierung sei es anzulasten, dass der Entwurf keine Barrierefreiheit in Lebensbereichen gewährleiste, die von Privaten kontrolliert würden. “Die Bundesregierung hat es bislang versäumt, für Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zu sorgen. Deshalb fordern wir die Bundestagsabgeordneten auf, sich für entsprechende Änderungen im Gesetzestext einzusetzen. Es wäre ein menschenrechtliches Versäumnis, wenn Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes Zusammenleben in der Gesellschaft auch in Zukunft versagt bliebe”, so Aichele.

Barrierefreiheit müsse auch bei Förderprogrammen mitbedacht werden, etwa im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. “Wenn der Bund den sozialen Wohnungsbau wie angekündigt unterstützt, dann muss bundesgesetzlich klar vorgegeben sein, dass damit auch barrierefreier Wohnraum für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen entsteht.”

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Weitere Informationen
Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung www.institut-fuer-menschenrechte.de
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (Bundestags-Drs. 18/7824 vom 09.03.2016) http://dip21.bundestag.de

Pressekontakt
Ute Sonnenberg
Telefon: 030 25 93 59 – 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de

Bund und Länder legen sich quer

Liebe Bloggemeinde,

Bund und Länder widersprechen der Auslegung von inklusiver Bildung durch
den UN-Fachausschuss.
https://www.bizeps.or.at/news.php?nr=16187

15 Jahre Mensch zuerst
Vor 15 Jahren – am 3. Februar 2001 – haben Menschen mit
Lernschwierigkeiten den Schritt gewagt und einen eigenen Verein
gegründet – Mensch zuerst, das Netzwerk von Menschen mit Lernschwierigkeiten.

https://www.bizeps.or.at/news.php?nr=16184

Rechte der Menschen mit Behinderungen

Liebe Bloggemeinde,

der UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention (CRPD – Committee on the Rights of Persons with Disabilities) hat im Rahmen einer Staatenberichtsprüfung in Genf untersucht, ob Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen genügend vorantreibt.

Die Ergebnisse des Fachausschusses zum deutschen Staatenbericht lesen Sie unter folgendem Link (Word-Dokument zum Download in englischer Sprache): http://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CRPD/Shared%20Documents/DEU/CRPD_C_DEU_CO_1_20186_E.doc

Zum Ergebnis des Fachausschusses, das in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, nimmt der DVBS-Vorsitzende Uwe Boysen Stellung:
“Wenn man die Bemerkungen einiger Organisationen und Initiativen von behinderten Menschen im Internet liest, so könnte man glauben, Deutschland habe am vergangenen Freitag ein Erdbeben erschüttert, als der UN-Fachausschuss für die BRK seine Bemerkungen zum deutschen Staatenbericht veröffentlichte. Dabei hat die Erde (mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt – und das war schon Donnerstag!) gar nicht gebebt. Vorsichtshalber enthalten die genannten Stellungnahmen auch kaum Substantielles, sondern beschränken sich darauf, die Tatsache solcher Rügen hervorzuheben. Mag sein, dass das an der Klapprigkeit der UN-Computer liegt, die häufig keinen Zugang gewährten. Aber eine überzeugende Analyse sieht anders aus.
Greifen wir, um diesem Mangel jedenfalls teilweise abzuhelfen, nur drei Punkte heraus, die für den DVBS besonders wichtig sind: Bei Art. 9 der Konvention, der u. a. die Informationstechnik behandelt, kritisiert der Ausschuss die nicht bindende Einbeziehung Privater in die deutsche Gesetzgebung (Randnummer 21), eine Tatsache, die der DVBS bereits seit langem beklagt und auch im Prozess zur Novellierung des BGG herausgestellt hat. Zu Art. 24 vertritt der Ausschuss die Auffassung, dass es ein Konzept für inklusive Bildung geben müsse und kritisiert, dass die große Mehrzahl behinderter Menschen noch in besonderen Einrichtungen unterrichtet würde (Randnummer 45). Diese Einrichtungen seien “herunterzufahren” (scale down, Randnummer 46 b), wohl gemerkt nicht “abzuschaffen, wie es mehrfach zu lesen war. Stattdessen betont der Ausschuss die Notwendigkeit qualitativ hochwertiger Bildung, wie sie von jeher auch Anliegen des DVBS war und ist. zu Art. 27, der Vorschrift zu einem inklusive
n Arbeitsmarkt, verlangt der Ausschuss ein Konzept zur Schließung der Werkstätten für behinderte Menschen (phasing out, Randnummer 50 b) und beleuchtet leider die Situation anderer Behindertengruppen auf dem ersten Arbeitsmarkt nur unzureichend. Immerhin empfiehlt er insoweit eine Datensammlung über die Zugänglichkeit von Arbeitsstätten (Randnummer 50 d).
Bei all dem muss man sich über eines im Klaren bleiben: Die Durchsetzung dieser und weiterer Empfehlungen kann der Ausschuss nicht erzwingen. Sie sind nicht einklagbar! Und die Erfahrung lehrt, dass die Bundesregierungen derartige Rügen und Empfehlungen auch auf anderen Gebieten, auf denen die UN im Bereich der Menschenrechte aktiv ist, nicht selten “in den Wind geschlagen” haben. Menschenrechte im Verständnis der UN stehen in Deutschland nach wie vor nicht hoch im Kurs. Zu übertriebener Euphorie ist daher kein Anlass, zumal sie dann sehr schnell in eine Katerstimmung umschlagen kann. Veranlassung besteht aber, unsere Forderungen nach gleichberechtigten Zugangsmöglichkeiten auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen weiter mit Beharrlichkeit zu verfolgen und sich nicht von Hinhaltetaktiken der staatlichen Gewalt entmutigen zu lassen.”

Quelle: http://www.dvbs-online.de/nl602.htm

Staatenprüfung Deutschlands zur UN-Behindertenrechtskonvention

Liebe Bloggemeinde,

gestern begann bei den Vereinten Nationen in Genf die Staatenprüfung
Deutschlands zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK). In einem zweitägigen Anhörungsverfahren mit Vertretern der Bundesregierung und der Zivilgesellschaft wird sich der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein Urteil darüber bilden, wie die Umsetzung der BRK seit ihrer Ratifizierung im Jahr 2009 vorangekommen ist.

Um das Prüfverfahren aus zivilgesellschaftlicher Perspektive zu begleiten, hat sich im Januar 2012 die BRK-Allianz gegründet. 78 Organisationen, die das gesamte Spektrum der behindertenpolitisch arbeitenden Verbände repräsentieren, haben sich darin zusammengeschlossen. Die BRK-Allianz hat Anfang 2013 einen Parallelbericht zum deutschen Staatenbericht verfasst und zuletzt ein Dokument bei den Vereinten Nationen eingereicht, in dem die Antworten der Bundesregierung auf die so genannte “List of Issues” (Frageliste) des UN-Ausschusses bewertet werden.

Die Zivilgesellschaft entsandte am 26. und 27. März eine zwölfköpfige
Delegation nach Genf, der Jessica Schröder vom DBSV angehört. “Wir hoffen auf klare Botschaften aus Genf”, sagt die DBSV-Referentin für Internationales. “Dass die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein Menschenrecht ist, scheint in Deutschland noch nicht überall angekommen zu sein. Das Bundesteilhabegesetz ist ganz aktuell in Gefahr – und mit ihm die Verwirklichung einer bundeseinheitlichen Blindengeldlösung. Das werden wir in Genf sehr deutlich kommunizieren.”

Das Prüfverfahren für Deutschland wird am 13. April mit der Verabschiedung der so genannten “Concluding Observations” abgeschlossen. Mit diesen Empfehlungen richtet sich der UN-Fachausschuss an die Bundesregierung, um Handlungsoptionen im Sinne der inklusiven Gesellschaft aufzuzeigen.

Hörbuch zum Thema Inklusion

Lieber Leser meines Blogs,

heute möchte ich Euch ein Buch vorstellen, was für den Einen oder Anderen für die bessere Verständigung zum Thema: “Inklusion” weiter helfen wird. Denn Inklusion wird noch immer nicht so recht verstanden, was es in sich birgt usw..
Hier also der Tip.
Hörbuch: Vom inklusiv-respektvollen Umgang unter Menschen
Vorurteilsfreie Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung werden nur durch erweiterte Anstrengungen zur Bewusstseinsbildung alltäglich, wie sie die UN_Behindertenrechtskonvention ausdrücklich fordert. Prof. Kurt Jacobs hat sich als Hochschullehrer über Jahrzehnte der Rehabilitation von Menschen mit Behinderung gewidmet. Gemeinsam mit drei Co-Autoren gibt er jetzt in seinem Buch “Respektvolle Begegnungen” viele beispielhafte Hinweise, wie der Umgang zwischen Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen und ihrer Umwelt frei von Verletzungen und Peinlichkeiten gestaltet werden kann. Das Buch ist auch als Daisy-Hörbuch für 10 Euro erhältlich bei atz Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde e.V. , Telefon 05531/7153, E-Mail: atz@blindenzeitung.de.