Liebe Leser,
heute geht die “Woche des Sehens” “Am Tag des weißen Stockes” zu Ende.
Das Thema lautet:
Sehverlust muss nicht zum Arbeitsplatzverlust führen
Dazu möchte ich Euch gerne die Presseerklärung nicht vorenthalten. Die derDBSV gemeinsam mit:DVBS und PRO RETINA Deutschland herausgegeben hat. Wie Ihr ja wüßt, arbeite ich ja auch als Blinde und so möchte ich den einen und anderen hiermit aufmuntern, sich nicht aufzugeben! Mehr möchte ich euch dazu aufmuntern Euch umfangreich zu informieren, ob es da nicht noch eine andere Möglichkeit gibt, als erwerbslos zu werden. Hierzu bietet, die Presseerklärung viel Info.
Liebe Grüße
Silja
Heute ist der Tag des weißen Stockes, mit dem die Woche des Sehens zu Ende geht. Aus diesem Anlass rückt die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe das Thema “Arbeit” ins Blickfeld. Lesen Sie hierzu die gemeinsame Pressemitteilung von DBSV, DVBS und PRO RETINA Deutschland:
Berlin, im Oktober 2013. Zum “Tag des weißen Stockes” der Vereinten Nationen am 15. Oktober veröffentlichen die drei größten deutschen Selbsthilfeorganisationen blinder und sehbehinderter Menschen Tipps für betroffene Arbeitnehmer.
1. Gehen Sie zum Augenarzt und zur Sehhilfen-Beratung! Es gilt festzustellen, worauf der Sehverlust zurückzuführen ist. Dann kann in der Regel prognostiziert werden, wie sich das Sehvermögen im Weiteren entwickeln wird. In einer Sehhilfen-Beratung wird untersucht, wie die vorhandene Sehkraft optimal genutzt werden kann. Optische Hilfsmittel von der elektronischen Lupe bis zum Bildschirmlesegerät können die Situation entscheidend verbessern.
2. Klären Sie, ob eine Sehbehinderung im Sinne des Gesetzes vorliegt! Das ist bei einem Sehvermögen von weniger als 30 Prozent der Fall. Dann sollte schnellstmöglich ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Denn er eröffnet den Zugang zum staatlichen Unterstützungssystem.
3. Überprüfen und optimieren Sie gegebenenfalls Ihre Arbeitstechniken! Was geschrieben steht, kann per Scanner und PC hörbar gemacht werden. Ein Computer ist sogar blind bedienbar, wenn man weiß wie. Es braucht Zeit und einiges an Übung, doch Technik und das nötige Know-how bringen zumeist die Arbeitsfähigkeit zurück.
4. Informieren Sie sich und Ihren (künftigen) Arbeitgeber über staatliche Hilfen! Die Palette reicht von Gehaltszuschüssen über technische und infrastrukturelle Hilfen bis zur persönlichen Arbeitsplatzassistenz. Viele Arbeitgeber kennen die Unterstützungsmöglichkeiten nicht – Sie sind also als “Experte in eigener Sache” gefragt.
5. Schauen Sie sich gegebenenfalls nach neuen beruflichen Perspektiven um! Wenn Sie Ihren bisherigen Job nicht mehr bewältigen können, sollten Sie wissen, welche Möglichkeiten es gibt. Spezielle Einrichtungen bieten zahlreiche Aus- und Fortbildungen an. Fragen Sie nicht “Was kann ich noch tun?”, fragen Sie “Was möchte ich tun?”. Blinde und sehbehinderte Menschen arbeiten in ganz unterschiedlichen Berufen.
Detaillierte Informationen zu Hilfen, Beispiele gelungener beruflicher Integration und vieles mehr bietet das “Netzwerk berufliche Teilhabe” auf seiner Internetseite (www.ihre-einstellung.de). Die drei größten deutschen Selbsthilfeorganisationen blinder und sehbehinderter Menschen stehen Ihnen beratend zur Seite:
. Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) www.dbsv.org
. Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) www.dvbs-online.de
. PRO RETINA Deutschland www.pro-retina.de
Tag des weißen Stockes
Seit 44 Jahren findet jährlich am 15. Oktober der “Internationale Tag des weißen Stockes” der Vereinten Nationen statt, an dem blinde Menschen auf ihre Möglichkeiten und Probleme in der Gesellschaft aufmerksam machen. Der Gedenktag geht auf US-Präsident Lyndon B. Johnson zurück, der fünf Jahre zuvor, am 15. Oktober 1964, in einem symbolischen Akt weiße Langstöcke an blinde Menschen übergeben hatte. Seit dem Jahr 2002 ist der 15. Oktober in Deutschland zugleich der Abschlusstag der Woche des Sehens.
Nach deutschem Recht ist ein Mensch blind, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 2 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. Wenn man weniger als 5 Prozent sieht, gilt man als hochgradig sehbehindert. Auch viele hochgradig sehbehinderte Menschen sind auf den weißen Stock angewiesen.
Woche des Sehens vom 8. bis 15. Oktober 2013
“Einblick gewinnen!” heißt das Thema der diesjährigen Woche des Sehens unter der Schirmherrschaft der Fernsehjournalistin Gundula Gause. Getragen wird die Aktionswoche von der Christoffel-Blindenmission, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband, dem Berufsverband der Augenärzte, dem Deutschen Komitee zur Verhütung von Blindheit, der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, dem Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf sowie der PRO RETINA Deutschland. Seit dem Jahr 2002 informiert die bundesweite Kampagne mit vielfältigen Aktionen über die Bedeutung guten Sehvermögens und klärt über die Ursachen vermeidbarer Blindheit sowie die Situation sehbehinderter und blinder Menschen in Deutschland und in den Entwicklungsländern auf. Unterstützt wird die Woche des Sehens von der Aktion Mensch und der Carl Zeiss Meditec AG.
Weitere Informationen finden Sie auf www.facebook.com/WochedesSehens oder www.woche-des-sehens.de.