Schlagwort-Archiv: Pflegestufe

Kommt auch in Hessen ein Taubblindengeld?

Liebe Bloggemeinde,

mit Blick auf die Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade der Pflegeversicherung sind die Anrechnungsregelungen im hessischen Landesblindengeldgesetz anzupassen.
Der Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen (BSBH) führte bereits im vergangenen Herbst Gespräche mit allen im hessischen Landtag vertretenen Parteien. Im Ramen dieser Gespräche brachte der Verein auch seine Forderung nach Einführung eines erweiterten staatlichen Nachteilsausgleichs für taubblinde Menschen ein.

Hessens SPD-Fraktion will nun auch die finanzielle Unterstützung für Menschen mit gleichzeitiger Hör- und Sehbehinderung erhöhen. Taubblinde seien im Alltag deutlich stärker eingeschränkt als Blinde oder Taube, begründete der SPD-Abgeordnete Ernst-Ewald Roth den Gesetzentwurf seiner Fraktion im Februar im Wiesbadener Landtag. Das Landesblindengeld sollte deshalb verdoppelt werden.
In Hessen gebe es etwa 30 Personen mit dieser Behinderung, sagte Roth. Die jährlichen Kosten würden sich mit der neuen Regelung auf rund 210.000 Euro belaufen. Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) kündigte einen eigenen Gesetzentwurf an.

Hessen ist übrigens, neben Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, eines der sechs Bundesländer, in welchen es bereits einen staatlichen Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen gibt.

Warnung der Verbraucherzentrale vor “Deutscher Pflegekreis”

Liebe Bloggemeinde,

die Verbraucherzentrale warnt vor einem offensichtlich betrügerischen Netzwerk.
Die Organisation verschickt Schreiben mit dem Titel “Wichtige Information zur Umstellung der Pflegestufen in Pflegegrade 2017″. Der Brief erweckt den Eindruck, als handele es sich um ein förmliches Schreiben einer Pflegekasse oder Behörde. In dem Schreiben wird angeboten, Verbraucher angesichts der bevorstehenden Gesetzesänderung bei der Ermittlung ihrer künftigen Pflegegrade zu unterstützen.
Tatsächlich schließen Verbraucher aber einen Vertrag über die Bestellung von Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel ab, wenn sie der Aufforderung in dem Schreiben nachkommen
Näheres siehe hier: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/verbraucherzentrale-warnt-vor-deutschem-pflegekreis-

Blindengeld und weitere Zahlungen ab 1. Juli 2015

Der Bundesrat hat einer Rentenerhöhung ab dem 1. Juli 2015 zugestimmt. Da Blindenhilfe und Blindengeld an den Rentenwert gekoppelt sind, verändern sich die Beträge ebenfalls jeweils zum 1. Juli.
Die Blindenhilfe hat sich ab 1. Juli 2015 auf 653,94 Euro erhöht (bisher: 640,51Euro).
Das Blindengeld beträgt ab 1. Juli 2015 523,15 Euro (bisher 512,41 Euro)..
Bei Blindheit und gleichzeitiger Gehörlosigkeit (Taubblindheit) werden weiterhin 1.189,00 Euro gezahlt.
Das Pflegegeld wegen hochgradiger Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit beträgt 130,79 Euro (bisher: 128,10 Euro).
Liegen beide Behinderungen gleichzeitig vor, beträgt das Pflegegeld 261,58 Euro (bisher 256,20 Euro).
Auf das Pflegegeld werden weiterhin Leistungen aus der Pflegeversicherung angerechnet, und zwar bei Pflegestufe I 146,40 Euro und bei Pflegestufe II oder III 183,20 Euro.
In Einrichtungen werden ab 1. Juli 2015 folgende Leistungen gewährt:
- bei Blindheit 261,58 Euro (bisher 256,21 Euro).
- bei Blindheit und gleichzeitiger Gehörlosigkeit unverändert 594,50 Euro,
- bei hochgradiger Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit 65,40 Euro (bisher 64,05 Euro) und
- bei hochgradiger Sehbehinderung und gleichzeitiger Gehörlosigkeit 130,79 Euro (bisher 128,10 Euro).

Demenz – Pflegestufe 0

Liebe Bloggemeinde,

das was ich nun als Info Euch mitzuteilen habe, wird für den Einen oder Anderen von Euch sehr wichtig sein.
Pflegestufe (0) für Menschen die an Demenz erkrankt sind.
Hier also die Info:

Was ist die Pflegestufe null?
Mit der “Pflegestufe null” erhalten Pflegebedürftige Leistungen, die unter keine andere Pflegestufe fallen. Sie richtet sich vor allem an Menschen mit Demenz.

Die Betreuung eines Menschen mit Demenz lässt sich schlecht zeitlich fassen. Obwohl die Familie mitunter rund um die Uhr auf ihn achtgeben muss, erhält der Betroffene oft keine Pflegestufe. “Angehörige sollten trotzdem bei der Pflegekasse des Kranken einen Antrag stellen”, rät Pflegegutachterin Melanie Schürjan aus Weißling. Bescheinigt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), dass der Demenzpatient sehr viel Fürsorge benötigt, erhält der Versicherte Betreuungsgeld – je nach Unterstützungsbedarf 100 oder 200 Euro monatlich.

“Dieses Geld zahlt die Kasse nicht bar, sondern verrechnet es mit Leistungen, die der Alzheimerpatient in Anspruch nimmt”, sagt Schürjan. Das kann zum Beispiel die stundenweise Betreuung durch eine Fachkraft oder der Besuch einer Tagespflegestätte sein. Bei Anspruch auf Betreuungsgeld kann der Demenzkranke weitere Leistungen beantragen, selbst wenn er nicht die Voraussetzungen für Pflegestufe eins erfüllt. “Daher der Name Pflegestufe null”, erklärt Schürjan. Der Versicherte erhält zusätzlich pro Monat 120 Euro Pflegegeld – oder 225 Euro, wenn er einen Pflegedienst beauftragt. Außerdem hat er Anspruch auf Verhinderungspflege und Zuschüsse, um die Wohnung anzupassen.

Quelle. http://www.apotheken-umschau.de/