Sehr geehrte Damen und Herren,
Menschen, die weder sehen noch hören können, kommunizieren mit dem sog. Lorm-Alphabet. Dessen Erfinder, Hieronymus Lorm wird am 9. August 200 Jahre alt. Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund macht an diesem Tag darauf aufmerksam, vor welchen Herausforderungen taubblinde Menschen im Alltag stehen.
Lormen ermöglicht Teilhabe für taubblinde Menschen
Taubblindheit ist mehr als die Summe von Blindheit und Taubheit. Wer nicht hören kann, ist extrem auf den Sehsinn angewiesen, ein blinder Mensch nutzt sein Gehör sehr intensiv. Taubblinde Menschen müssen auf beide Hauptsinne verzichten, können also viel weniger ausgleichen als jemand mit “nur” einer Behinderung. Ohne Assistenz werden alltägliche Aufgaben wie der Einkauf oder ein Arztbesuch zu nahezu unlösbaren Problemen. Lormen, also das Buchstabieren von Texten in die Hand, gehört deshalb zu den zahl-reichen Assistenzleistungen, auf die taubblinde Menschen angewiesen sind.
Von Betroffenen für Betroffene
“Taubblinde und hör-/sehbehinderte Menschen haben ganz spezielle Bedürfnisse. Ohne Unterstützung wären sie von Alltag, Familie, Arbeit usw. isoliert und könnten kaum das Haus verlassen. Wir helfen ihnen, mit anderen Menschen in Kontakt zu bleiben und am Leben teilzunehmen”, sagt Peter Bleymaier, Referent für Hör-/Sehbehinderung im BBSB e.V. Bleymaier ist selbst betroffen und kümmert sich um die Be-lange von taubblinden Menschen sowie Personen mit Hör-/ Sehbehinderung und berät deren Angehörige.
Kontakt: Peter Bleymaier, peter.bleymaier@bbsb.org
Hieronymus Lorm lebte im 19. Jahrhundert. Nachdem er bereits als Jugendlicher ertaubt war, ließ im Erwachsenenalter auch seine Sehkraft nach, bis er schließlich völlig erblindete. Gemeinsam mit seiner Frau und seiner Tochter erfand er ein Tast-Alphabet, bei dem jeder Buchstabe eine bestimmte Berührung der Hand bedeutet. Bis heute ist das Lorm-Alphabet für viele taubblinde Menschen unersetzlich.
Weitere Informationen zu Hieronymus Lorm und ein Erklärvideo zum Lormen unter: www.dbsv.org/lormen
Forderungen zu Assistenzleistungen für taubblinde Menschen
Immer wieder scheitern taubblinde Menschen mit ihren An-trägen auf Taubblindenassistenz. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hat deshalb gemeinsam mit vielen weiteren Verbänden, die im “Gemeinsamen Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind” (GFTB) zusammengeschlossen sind, die folgenden Forderungen beschlossen:
Taubblinden Menschen mit dem Merkzeichen TBl im Schwerbehindertenausweis muss mindestens ein Assistenz-bedarf von 20 Stunden wöchentlich anerkannt werden, ohne dass sie diesen Bedarf begründen müssen. Diese Zahl ist eine absolute Untergrenze. Höhere Bedarfe sind die Regel. Zudem müssen mehr Assistenzen für diesen Kreis der Betroffenen ausgebildet werden.´
Quelle: BBSB-Pressemitteilung vom 04.08.2021
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