Archiv für den Monat: März 2019

Deutsche Bahn bietet auch weiterhin Service für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste

Liebe Bloggemeinde,

aus einem Newsletter der DB …

Die Deutsche Bahn (DB) unterstützt Menschen mit Mobilitätseinschränkungen mit umfangreichen Dienstleistungen. Die Mitarbeiter der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) helfen bei der Planung und Durchführung einer Reise. Zudem rüstet die DB ihre Bahnhöfe, Züge, Busse, Reisezentren, Fahrkartenautomaten und digitalen Plattformen kontinuierlich für einen barrierefreien Zugang weiter aus. Abgerundet wird das Angebot durch besondere Angebote bei Fahrpreisen, Gepäckservice und barrierefreie Reiseempfehlungen.

Die Mobilitätsservice-Zentrale bietet kostenfreie Hilfestellungen für alle Bahn­reisenden – auch für Kunden von Wettbewerbsbahnen. Diesen Service hat die DB in der Vergangenheit für die Wettbewerbsunternehmen organisiert – ohne vertragliche Basis und unentgeltlich. In den zurückliegenden vier Jahren sind die Reisendenzahlen, die eine Hilfeleistung in Anspruch genommen haben, um rund 50 Prozent gestiegen (von 564.000 Hilfeleistungen im Jahr
2015 auf über 850.000 Hilfeleistungen im Jahr 201. Der unternehmensübergreifende Service der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) wurde zum 1. Februar 2019 neu organisiert, um eine gerechte Kostenteilung aller beteiligten Wettbewerbsunternehmen zu gewährleisten. Dabei geht es um die Verrechnung zwischen den verschiedenen Bahnen, für Reisende bleibt der Service der MSZ kostenfrei. Dabei hat die DB allen Partnern einen Vertrag angeboten, um den Service für mobilitätseingeschränkte Reisende weiterhin aus einer Hand zu organisieren.

Das Angebot zum gemeinsamen Betrieb der MSZ haben bereits mehrere Drittbahnen angenommen. Mit den derzeitigen Vertragsabschlüssen deckt die MSZ über 90 Prozent aller durchschnittlich angefragten Hilfeleistungen ab. Einige Privatbahnen wollen den Service für ihre Kunden künftig eigenständig organisieren. Diese fordert die DB auf, im Sinne eines einheitlichen Services für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen und einer fairen Kostenaufteilung, Partner der Mobilitätsservice-Zentrale zu werden. Bis diese Gespräche abge­schlossen sind, stellt die DB sicher, dass mobilitätseingeschränkte Reisenden auch weiterhin über die bekannten Kommunikationswege die kostenfreien Hilfestellungen für die gesamte Reise abrufen können – auch für Fahrten mit den Wettbewerbsbahnen.

Barrierefreiheit von Bahnhöfen, Zügen und Bussen wird weiter ausgebaut
Die DB investiert jedes Jahr erhebliche Beträge in die Barrierefreiheit. Dazu gehören der Einbau von Aufzügen, Rampen, dynamischer Schriftanzeiger, taktile Leitsysteme und vieles mehr. Die stufenfreie Erreichbarkeit der Bahn­steige eines Personenbahnhofs ist ein wesentlicher Bestandteil der Barriere­freiheit, der mittels Investitionen in die Stufenfreiheit (u.a. stufenfreie Verkehrsflächen, höhengleiche Gleisübergänge, lange Rampen) selbst und die Aufhöhung von Bahnsteigen erreicht wird. Allein im dafür maßgebenden Investitionskomplex ‚Bahnsteige‘ hat die DB in den Jahren 2015 bis 2018 Mittel in Höhe von rund 678 Millionen Euro und damit durchschnittlich rund 170 Millionen Euro pro Jahr im Bestandsnetz eingesetzt. Im Jahr 2018 stieg die Investitionssumme auf 232 Millionen Euro.

Rund 78 Prozent der Bahnhöfe sind inzwischen stufenlos erreichbar. 5.100 der 9.200 Bahnsteige sind bereits mit einem taktilen Leitsystem ausgestattet. Pro Jahr baut die DB durchschnittlich 100 Stationen barrierefrei um.

Barrierefreie Gestaltung von Bahnen und Bussen
Bei allen Neubeschaffungen und Modernisierung von Bahnen und Bussen werden, wo sinnvoll, Weiterentwicklungen im Sinne der Barrierefreiheit umgesetzt.

Jüngstes Beispiel ist der ICE 4, der im Hinblick auf eine barrierefreie Ausstattung in Europa neue Maßstäbe setzt mit: vier Rollstuhlstellplätzen mit Hubtisch und Serviceruf, ein taktiles Leitsystem (u.a. taktile Fußbodenleisten und WC-Piktogramme), Haltestangen in längeren Gangbereichen, einer Trittstufen- und Innentürenkennzeichnung, Haltegriffen und taktile Sitzplatznummern an den Mittelgangplätzen, Gepäckregalen mit Stauraum auf Fußbodenniveau sowie moderne Fahrgastmonitore mit Informationen zum Reiseverlauf in Echtzeit.

Der aktuell neu beauftragte „ECx“ des spanischen Herstellers Talgo ist für die DB setzt bei der Barrierefreiheit neue Maßstäbe: Die 23 beauftragten Fernverkehrszüge bieten einen besonders kundenfreundlichen stufenlosen Einstieg. Zukünftig werden alle Fahrzeugausschreibungen für Neufahrzeuge im Fernverkehr diesen Einstieg bekommen. Der Einsatz dieser Fahrzeuge ist ab Ende 2023 geplant.

Die Anforderungen nach Barrierefreiheit fließen ebenfalls in die Konzeptionen von Zügen im Regionalverkehr ein. Ca. 70 Prozent der Fahrzeugflotte sind bereits heute barrierefrei mit fahrzeuggebundener Ein- und Ausstiegshilfe, rollstuhlgerechten Toiletten und digitalen Informationssystemen ausgestattet. Damit der Übergang vom Bahnsteig in den
Zug möglichst stufenlos erfolgt, wächst der Anteil der Niederflurfahrzeuge mit besonders tief liegenden Böden.
Als größtes Busunternehmen Deutschlands betreibt die DB über 4.900 eigene Busse, wobei rund 90 Prozent niederflurig unterwegs sind.

Urheberrecht & Blinde – USA aktivieren Marrakesch-Vertrag

Liebe Bloggemeinde,

Good News für Englisch lesende Blinde: Bald können sie legal auf 550.000 weitere Texte zugreifen. Die USA sind einem Urheberrechts-Vertrag beigetreten.

Von Daniel AJ Sokolov
Die Marshallinseln und die USA sind 49. und 50. Vertragspartner des Vertrags von Marrakesch. Per Ende Mai werden Blinde, Sehschwache und andere Personen mit Lesebehinderung in rund 80 Ländern von pauschalen, grenzüberschreitenden Urheberrechtsausnahmen für literarische Werke und Musiknotierungen profitieren.
Die USA sind von besonderer Bedeutung, da sie den größten Kanon bereits barrierefrei verfügbarer englischer Literatur einbringen. Er soll sich um etwa 550.000 Werke handeln.

Zudem haben sich die USA für eine freizügige Umsetzung entschieden. So gibt es im Unterschied zu Deutschland keine Abgeltung für Rechteinhaber und keine Einschränkungen für kommerziell barrierefrei verfügbare Werke.

Die globalen Urheberrechts-Ausnahmen für Menschen mit Lesebehinderung wurden bereits im Juni 2013 in Marrakesch vereinbart. Ende September 2016 trat der Vertrag in Kraft, nachdem ihn 20 Staaten ratifiziert hatten. Seit Jahresbeginn gilt er in den EU-Staaten und Japan, am 8. Mai stoßen die USA hinzu.

Mehr Freiheiten
Bibliotheken und Behindertenorganisationen dürfen barrierefreie Versionen veröffentlichter literarischer Texte, etwa Großdruck-, Braille- und Hörversionen, sowie barrierefreie Musiknotierungen anfertigen, und an die Zielgruppe weitergeben. Einzelpersonen dürfen für den Eigenbedarf Hand anlegen.
Rechteinhaber müssen nicht gefragt werden. Neben Blinden und Sehschwachen profitieren auch Personen, die aus anderen Gründen kein üblich gedrucktes Buch lesen können, etwa weil sie kein Buch halten können.

Von großer Bedeutung ist die Freigabe des grenzüberschreitenden Austausches barrierefreier Werke mit Einrichtungen und betroffenen Einzelpersonen in anderen Marrakesch-Vertragsstaaten. Gerade in Schwellen- und Entwicklungsländern
haben Menschen mit einschlägigen Behinderungen kaum Zugang zu literarischen Werken und Musiknoten.

Global Books Service
Hier versucht das Global Books Service zu helfen. Dieser Online-Katalog umfasst etwa 415.000 literarische Werke und 5000 Partituren. Mit dem Beitritt der USA werden sofort etwa 50.000 Werke aus dem Bestand des U.S. National
Library Service for the Blind and Physically Handicapped hinzukommen.

Auf den gesamten Fundus des Global Books Service können Behindertenverbände und einschlägige Bibliotheken zugreifen, um ihre Klienten zu versorgen. Aus Deutschland nimmt die Deutsche Zentralbücherei für Blinde teil.

Ausstellung der Fotoserie – Sonnenblumen bei Nacht – bei Eg&edna

Liebe Bloggemeinde

Ab dem 21. März 2019 ist die Fotoserie

Sonnenblumen bei Nacht

bei Eg&edna zu betrachten.

Wildenbruchstr. 84
12045 Berlin

Öffnungszeiten:
Donnerstag – Samstag
von 14 bis 18 Uhr

Viel Spaß beim ansehen!

Liebe Grüße von Silja

Sonneblumen bei Nacht

Eine Auswahl der Fotos ist auf meiner Seite

Greta&Starks – Gewinnspiel für Die Goldfische

Liebe Kinofreunde,

am 19. März startet die Knaller-Komödie Die Goldfische von Sony. Wir freuen uns sehr, den ersten Film von Sony für dich bereitstellen zu können. Diese Freude wollen wir mit dir teilen und verlosen 5 x 2 Kinokarten für den Film, einzulösen in Deutschland. Schreibe uns einfach per Mail an mv@gretaundstarks.de, mit wem du den Film gerne erleben willst und sende uns dazu deine Adresse. Einsendeschluss ist der 18. März um 24 Uhr. Die Gewinner bekommen von uns postalisch die Kinokarten zugeschickt.

Wir wünschen dir ganz viel Spaß im Kino!
Mit freundlichen Grüßen

Dein Greta & Starks Team

GRETA & STARKS APPS
Geschäftsführerin: Seneit Debese
Richard-Ermisch-Straße 13
D – 10247 Berlin
Tel: +49 (0) 30 68 91 97 44
E-Mail: info@gretaundstarks.de

Einladung zum 13. Kreativ Tag

Liebe Bloggemeinde,

am 12. April 2019 findet der 13. Kreativ Tag im Nachbarschaftshaus Urbanstr. von 11 bis 19 Uhr statt.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Angeboten wird: Kochen, Theater, trommeln, Mobilität und malen.
Den Part malen biete ich an;
im
Nachbarschafts-Haus Urbanstraße
Urbanstraße 21
10961 Berlin-Kreuzberg

Um Anmeldung wird gebeten
Tel.: 030 – 855 42 06, Montag bis Freitag von 10 Uhr bis 15 Uhr.
E-Mail: theater-der-erfahrungen@nbhs.de

Kreativ Tag
Kreativ Tag