Schlagwort-Archiv: Blind

Marrakesch-Vertrag: EU-Staaten geben grünes Licht für Urheberrechtsreform für Blinde

Liebe Bloggemeinde,

der EU-Rat hat den Weg dafür freigemacht, dass die Mitgliedsländer den Vertrag von Marrakesch für Urheberrechtsausnahmen für Blinde ratifizieren und umsetzen können. Die große Koalition will dies rasch über die Bühne bringen.
Nach einigen Verzögerungen steht nun endgültig fest: Blinde, Sehbehinderte und Personen mit anderweitigen Leseproblemen werden in den EU-Staaten bald einen leichteren Zugang zu geschützten Werken wie Büchern erhalten. Der EU-Rat hat dazu am Donnerstag einen bereits im Oktober skizzierten Beschluss gefasst, womit er der Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch zustimmt. Die Mitgliedsländer können diesen damit nun vom Sommer an umsetzen und dafür nationale Regeln verabschieden.
Beseitigung diskriminierender Barrieren
Die bereits im Juni 2013 getroffene und im September 2016 in Kraft getretene internationale Übereinkunft soll Blindenorganisationen vor allem die grenzüberschreitende Weitergabe und Reproduktion geschützter Werke wie Bücher oder Zeitschriften in Formaten erlauben, die für Blinde und Sehbehinderte barrierefrei zugänglich sind. Die EU-Gremien hatten sich im Mai darauf verständigt, dass und in welcher Form der Vertrag ratifiziert werden soll. Das EU-Parlament befürwortete den Kompromiss im Juli, die Drahtzieher im Ministerrat bestätigten den Plan prinzipiell kurz darauf. Bislang fehlte aber die offizielle Freigabe des Gremiums für gesetzgeberische Aktivitäten der Mitgliedsstaaten.
Der europäische Rahmen gestattet es Bibliotheken und Blindenorganisationen, Braille- oder Hörversionen geschützter Werke anzufertigen und teils auch grenzüberschreitend in der EU sowie an Drittländer zu versenden, die den Vertrag ebenfalls beigetreten sind.
“Zügige Umsetzung” in Deutschland
Der amtierende Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte im Sommer schon angekündigt, die hierzulande bereits bestehenden Regeln zugunsten von Menschen mit Behinderungen und die damit verknüpfte “Blindenschranke” im Einklang mit den neuen Vorgaben etwa durch eine Klausel zur Online-Nutzung ausweiten zu wollen. Umstritten ist noch, ob und in welcher Höhe hierzulande “angemessene Ausgleichszahlungen” für die Verlage vorgesehen werden sollen. Die geplante Neuauflage des schwarz-roten Regierungsbündnisses streift das Thema im Entwurf für einen Koalitionsvertrag nur kurz. Darin heißt es: “Den Vertrag von Marrakesch zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen setzen wir zügig um.”

Wenn Blinde mit den Ohren sehen – neuartiges Gerät wandelt Bilder in Geräusche um

Liebe Bloggemeinde,

ne super Sache finde ich!

Blinde sehen zu lassen – das ist das Ziel vieler Wissenschaftler. Einer von ihnen hat nun ein Gerät entwickelt, das Bilder in Geräusche umwandelt.
Jerusalem; – Mit einem neuen Gerät können Blinde Farben wahrnehmen und unterscheiden. Eine kleine, auf eine Brille aufgesetzte Kamera filmt dabei ein Objekt und übersetzt seine Eigenschaften in Töne oder Musik. Blinde können so etwa zwischen grünen und roten Äpfeln unterscheiden. Die Technik kann aber auch helfen, Gesichtsausdrücke wie ein Lächeln wahrzunehmen, wie der Neurowissenschaftler Amir Amedi von der Hebräischen Universität in Jerusalem (Israel) erklärt, der das Systementwickelt hat.
Das Projekt EyeMusic wird durch das EU-Forschungsprogramm «Horizon 2020» gefördert. Die Forschungsabteilung der EU-Vertretung in Israel hat es als «großartig» gelobt. «Es ist ähnlich wie Delfine und Fledermäuse mithilfe von Geräuschen «sehen»», sagt Amedi. «Nach einem Training können blinde Personen Buchstaben erkennen, Tierbilder «sehen» und Objekte wie Schuhe finden.» Die Information werde durch das Gehör aufgenommen, bei der Verarbeitung würden aber auch Bereiche des Gehirns aktiviert, die für die visuelle Wahrnehmung zuständig sind – selbst wenn die Person von Geburt an blind ist. Es gibt bereits eine App, mit der man die Sprache von EyeMusic lernen kann. «Ziel Nummer eins ist es, Blinden mehr Unabhängigkeit zu ermöglichen», sagt Amedi. 2014 war vereinbart worden, dass Israel als erstes Land außerhalb von Europa an «Horizon 2020» teilnehmen kann. Das Förderprogramm sieht für die Jahre 2014 bis 2020 Ausgaben in Höhe von fast 80 Milliarden Euro für Forschung vor. Projekte von Amir Amedi werden bisher mit insgesamt 1,5 Millionen Euro unterstützt.

Bericht von der Modeserie von Verena Küen

Liebe Bloggemeinde,

ich hatte das Vergnügen, diese Modekollektion von Verena Kuen im letztem Jahr September vorzuführen. Es war großartig diese auf einem Laufsteg mit anderen Models zu präsentieren. An diesem Abend wurden noch andere Kollektionen gezeigt. Es war eine Abschlußveranstaltung im Rahmen Butschlerarbeiten der Disignerstudenten.
Ein Video was mein Mann gedreht hat könnt Ihr Euch in meinem Youtubkanal anschauen.
War toll ein Teil dieser Veranstaltung gewesen zu sein. Hat großen Spaß gemacht. Wie man auch im Video sehen wird!

Kleider machen Leute. Doch wie findet man die richtigen Kleider für sich, wenn man nicht sehen kann? Eine junge Designerin will Blinden den Zugang zur Mode erleichtern – mit einer Kollektion, die speziell auf ihre Ansprüche zugeschnitten ist Darüber wie wir uns kleiden, können wir der Außenwelt kommunizieren, wer wir sind und wer wir sein wollen. Für Viele ist die Mode eine Möglichkeit sich auszudrücken – und diese Möglichkeit sollte auch Blinden nicht vorenthalten werden.
Doch es ist nicht einfach für Menschen ohne Augenlicht das perfekte Outfit zu finden. Welche Farben stehen mir, welche Schnitte passen zu meinem Typ? Schon für sehende Menschen kann ein Shopping Ausflug zur Herausforderung werden. Wo Beratung für Sehende hilfreich sein kann, ist sie für Blinde oft unverzichtbar.
Die Modewelt sollte sich mehr öffnen und auch Menschen mit Behinderung einbeziehen
„Auch blinden Menschen ist es wichtig, gut auszusehen. Sie leben schließlich in einer visuell geprägten Welt und werden von anderen Leuten gesehen. Farben und Farbkombinationen sowie Materialien und Stoffstrukturen spielen dabei eine große Rolle“, sagt Verena Kuen, Studentin an der Berliner Modehochschule ESMOD. Deswegen entwarf sie eine Kollektion für Blinde. Die Kleidungsstücke sollen Menschen mit Sehbehinderung den Zugang zur Mode erleichtern. Schließlich soll Mode für alle da sein, findet Verena Kuen. Eine Kollektion entworfen für Blinde – gemeinsam mit Blinden Bei der Entwicklung der Kleider arbeitete die Studentin eng mit Blinden zusammen. Sie orientierte sich an ihren Wünschen und bezog sie in die Auswahl der Materialien und Stoffe mit ein. Außerdem führte Verena Kuen einen Selbsttest durch: Sie ließ sich die Augen verbinden, um sich besser in ihre blinden Musen hineinversetzen zu können. Bevor sie die Anfrage des Goethe Instituts erhielt im Rahmen des Projekts „Beyond Seeing“ ihre eigene Kollektion für Blinde zu entwerfen, hatte sie sich kaum mit dem Thema Blindheit außeinander gesetzt. Doch ihr gefiel die Vorstellung sich einem ganz neuen Zielpublikum zuzuwenden, einem, dem in der Modewelt bisher viel zu wenig Aufmerksamkeit zuteil wurde.
Ein Semester lang arbeitete sie an der Kollektion, die den Namen „Traveling Beyond Seeing“ trägt. Für viele von Verenas blinden Models spielt das Reisen eine große Rolle in ihrem Leben und so wurde es zum Thema der Kollektion. Die Welt zu bereisen und wahrzunehmen, ohne sie mit eigenen Augen zu sehen – diese Vorstellung weckte Verenas Neugier und Kreativität. Es entstanden weite Baggy Hosen, die (auch auf langen Fahrten) für Komfort sorgen, Rucksäcke und viele eingearbeitete Taschen an den Kleidern, mit deren Hilfe man unterwegs alles Wichtige direkt am Körper tragen kann.
Wie die „Traveling Beyond Seeing“ außerdem an die Bedürfnisse von Blinden angepasst ist? Dreidimensionale, noppenartige Prints lassen schnell die Vorder-und Rückseite der Kleider erkennen, auf komplizierte Schnitte, Haken und Reißverschlüsse wurde verzichtet. Eine Cap mit einem speziellen, langen Sonnenschutz Schild soll die Augen der Blinden, die auch bei Sonnenschein oft geöffnet sind, vor dem grellen Licht schützen.
Neben aller Funktionalität machen die Kleidungsstücke optisch einiges her: man kann sie sich gut auf einem Laufsteg in den Modemetropolen dieser Welt vorstellen. In einer dieser Städte ist „Traveling Beyond Seeing“ tatsächlich bereits zu sehen: Zusammen mit anderen Projekten, die unter dem Namen „Beyond Seeing“ entstanden sind, wird sie vom 18. – 28. Januar 2018 im Goethe Institut in Paris ausgestellt.

Student entwickelt Ultraschallgerät für Blinde

Liebe Bloggemeinde,

eine supertolle Erfindung. Wenn sie wirklich so arbeitet wie es der Erfinder sagt, dann wird sie uns vielleicht eine große Hilfe sein.
In einer Stadt gibt es reichlich Hindernisse. Hauswände, Autos, …
Bin gespannt wie das Gerät dann reagiert und der Nutzer mit den (Dauer?-)Vibrationen umgehen kann.

Zu lesen auf Deutschlandfunk

Wenn die Krankenkasse die Leistung verweigert – MS kein Hinderungsgrund für Blindenhund

Liebe Bloggemeinde,

eine Gehbehinderung aufgrund einer MS-Erkrankung ist grundsätzlich kein Hinderungsgrund für die Versorgung einer blinden Versicherten mit einem Blindenführhund durch ihren gesetzlichen Krankenversicherer. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 21. November 2017 entschieden (L 16/1 KR 371/15).
Eine 73-jährige blinde Frau war von ihrer Krankenkasse mit einem Blindenlangstock versorgt worden. Da sie zusätzlich unter Multipler Sklerose litt und dadurch gehbehindert war, hatte ihr die Körperschaft auch die Anschaffung eines Rollators finanziert.
Doch das reichte der Klägerin auf Dauer nicht aus – und sie bat ihre Kasse darum, ihr die Anschaffung eines Blindenführhundes zu bezahlen. Dies begründete sie damit, dass sie wegen der Kombination aus der Gehbehinderung und der Erblindung Schwierigkeiten bei Straßenüberquerungen sowie beim Finden von Eingängen, Briefkästen und Geschäften habe.
Unwirtschaftlich?
Die Krankenkasse hielt das Begehren der Klägerin für unwirtschaftlich. Denn sie könne aufgrund ihrer schwerwiegenden körperlichen Erkrankungen keinen Blindenhund führen. Dazu fehle ihr die nötige Kondition. Sie sei wegen ihrer Behinderungen außerdem nicht dazu in der Lage, einen Hund adäquat zu versorgen. Die Körperschaft lehnte daher den Antrag der Klägerin ab.
Zu Unrecht, befanden die Richter des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen. Sie gaben der Klage der 73-Jährigen auf Bewilligung der beantragten Leistung statt. Nach Ansicht des Gerichts kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, ob ein Versicherter einen Anspruch darauf hat, von seinem gesetzlichen Krankenversicherer mit einem Blindenführhund versorgt zu werden.
Rüffel für die Kasse
In dem entschiedenen Fall kamen die Richter nach der Anhörung von Gutachtern und Ärzten zu dem Ergebnis, dass eine ausschließliche Versorgung der Klägerin mit einem Langstock nicht ausreicht. Denn sie müsse zugleich den Rollator halten. Die Kombination aus Rollator und Blindenführhund sei hingegen realisierbar und für die Klägerin auch praktikabel. Denn auch körperbehinderte Menschen könnten einen solchen Hund am Rollator einsetzen, sofern dieser entsprechend trainiert werde.
Den Einwand der Kasse, dass die Klägerin nicht dazu in der Lage sei, einen Blindenführhund adäquat versorgen zu können, hielt das Gericht ebenfalls für unbegründet. Denn sie besitzt nach Meinung der Gutachter eine ausreichende körperliche Grundkonstitution und die Fähigkeit zur Versorgung eines Hundes.
Darüber hinaus musste sich die Körperschaft einen Rüffel durch das Gericht gefallen lassen. Denn die Kasse hatte trotz vier anderslautender Gutachten bis zuletzt in Zweifel gezogen, dass es sinnvoll sei, den Wunsch der Klägerin nach einem Blindenführhund zu erfüllen.
Die Krankenkasse wurde von den Richtern an die Pflicht zur humanen Krankenbehandlung erinnert. Sie empfanden es als besonders verwerflich, dass die Kasse im Vorfeld zum Verhandlungstermin bei der Hundeschule angerufen hatte, um sie von der körperlichen Ungeeignetheit der Klägerin zu überzeugen und die Realisierung des Leistungsanspruchs zu behindern.

Quelle: Mehrwert

Signierte Bilder zugunsten meiner Stiftung

Liebe Bloggemeinde,

zugunsten meiner gemeinnützigen Stiftung (zur Unterstützung von blinden und taubblinden Menschen), biete ich meine gemalten Bilder, signiert von Inge Deutschkron, Heidi Hetzer und Chris Roberts für eine Spende an.

Signiert von Inge Deutschkron

Signiert von Heidi Hetzer

Signiert von Chris Roberts

Kunst-App für Blinde ausgezeichnet

Liebe Bloggemeinde,

das ist ja mal ne super Sache! Ne App die Kunst erlebbar mit Genuß macht! Ich selbst habe sie noch nicht ausprobiert.

Für ihr Diplomprojekt „Eye to Ear – Gallery of Audible Images”, eine App, die Kunst für blinde und sehbehinderte Personen erlebbar macht, sind zwei Wiener Studentinnen mit internationalen Preisen ausgezeichnet worden.
Verena Blöchl und Katharina Götzendorfer wurden vom Art Directors Club of Europe (ADC*E) in der Kategorie „Student & Young Creative” mit Gold ausgezeichnet. Die ADC*E-Awards wurden am 11. November im Rahmen des vierten European-Creativity-Festivals in Barcelona vergeben. Zum Einsatz kam die App dieses Jahr bereits bei der Georgia-O’Keeffe-Ausstellung im Bank Austria Kunstforum.
Die App ist bereits ausstellungserprobt.

In Deutschland belegten die beiden Absolventinnen der Studienrichtung Grafik und Werbung an der Universität für angewandte Kunst Wien ebenfalls mit „Eye to Ear” im Wettbewerb „Gute Gestaltung” des Deutschen Designer Club (DDC) in der Kategorie „Zukunft des Wettbewerbs” den ersten Rang. Die Preisverleihung findet am 24. November in Frankfurt statt. Beide Preise sollen die Sichtbarkeit junger Kreativschaffender und Designerinnen und Designer erhöhen.
Mit „Eye to Ear” haben Blöchl und Götzendorfer die erste App geschaffen, die Kunst für blinde und sehbehinderte Personen erlebbar macht, so die Universität. Die Methode basiere auf der Kombination verbaler Beschreibung und Klang und gebe blinden und sehbehinderten Menschen die Möglichkeit, auf interaktive Weise Gemälde, Zeichnungen und Fotografien wahrzunehmen. Das eigenständige Erleben stehe dabei im Zentrum.
Eye to ear: http://eyetoear.com/
Universität für angewandte Kunst: http://www.dieangewandte.at/