Archiv für den Monat: August 2020

Blinde Menschen in Niedersachsen warten

schon Jahre auf eine Erhöhung des Landesblindengeldes.

Sehr geehrte Damen und Heren,

Die Kollegen vom Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. haben am vergangenen Dienstag eine Pressemitteilung zur Erhöhung der Blindenhilfe veröffentlicht.
Das Landesblindengeld in Niedersachsen ist jedoch schon viele Jahre auf 375 Euro eingefrohren.

Blinden-und Sehbehindertenverband Niedersachsen,
Erhöhung der Blindenhilfe, Forderung des BVN zum Landesblindengeld
Zum 01. Juli 2020 trat die Erhöhung der Blindenhilfe in Kraft. Das ist eine gute Nachricht für alle blinden Menschen, die diese Leistung erhalten.
Die Blindenhilfe darf aber nicht verwechselt werden mit dem Landesblindengeld.
Blindenhilfe ist Teil der Sozialhilfe und daher abhängig von den Vermögens- und Einkommensverhältnissen der blinden Person. Sie wird nur an blinde Menschen gezahlt, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (Arbeitseinkommen, Rente, Vermögen) decken können. Die Anhebung der Blindenhilfe geschieht immer dann, wenn sich der aktuelle Rentenwert ändert. Da dieser zum 01.07. von 33,05 € auf 34,19 € angehoben wurde, stieg die Blindenhilfe für alle Betroffenen von 739,91 € auf 765,43.

„Die weitaus meisten blinden Menschen in Niedersachsen beziehen aber keine Blindenhilfe, sie sind auf das Landesblindengeld als Nachteilsausgleich angewiesen“ erklärt Helga Neumann, die Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen. „Es ist einkommens- und vermögensunabhängig. Es dient dem Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen und nicht dazu, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Vielmehr zielt es darauf ab, die Folgen der Behinderung zu mindern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.“
Hier aber tut sich seit Jahren – nichts. Denn das Landesblindengeld ist – wie der Name es sagt – eine Landesleistung. Mit 375 € Blindengeld monatlich erhalten die ca. 9000 blinden Menschen in Niedersachsen sehr viel weniger Nachteilsausgleich als Betroffene in fast allen anderen Bundesländern (z. B. Bayern 651 €, Hessen 636 €).

„Die im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU in Niedersachsen vereinbarte Weiterentwicklung des Landesblindengeldes muss schnellstens umgesetzt werden“, fordert Hans-Werner Lange, Geschäftsführer des BVN. Die blinden Menschen in Niedersachsen hätten überhaupt kein Verständnis mehr dafür, dass die längst fällige Anhebung des Nachteilsausgleichs auf 450 € immer wieder verzögert werde. Lange: „Es brodelt in der Mitgliedschaft, zumal jetzt in der Corona-Krise deutlich wurde, dass blinde Menschen Ausgaben tätigen müssen, die Sehende eben nicht haben. „Dazu zählen zusätzliche Taxifahrten ebenso wie der Einkaufsservice, denn blinde und hochgradig Sehbehinderte können wegen der nicht einzuhaltenden Abstandsregelungen nicht mehr selbst in den Supermarkt gehen oder Bus oder Straßenbahn nutzen“, sagt Lange und fordert: „Das Landesblindengeld muss umgehend auf 450 €, die Höhe der früheren Sozialen Pflegeversicherung, festgelegt und dynamisiert werden! Nur so kann verhindert werden, dass blinde Menschen in Niedersachsen von Teilhabemöglichkeiten ausgeschlossen und massiv benachteiligt werden. Das widerspricht der UN-BRK und jedem humanitären Anstand.“

Ihr BBSB-Inform
Das Redaktionsteam können sie folgendermaßen erreichen:

Mail: mailto:bbsb-inform@bbsb.org
Judith Faltl: Telefon 0 89 – 68 52 58.

Schikanen statt Hilfe und Verständnis

Liebe Bloggemeinde,

so etwas geht auf keinen Fall was diese Familie durch die Öffentlichkeit erleben mußte.

Das geht uns Alle etwas an das jeder Mensch ein menschenwürdiges Leben leben kann.

Wir müssen Alle dafür sorgen und uns dafür einsetzen.

Nur gemeinsam sind wir Stark!!!

Zum Bericht auf bizeps: https://www.bizeps.or.at/schikanen-statt-hilfe-und-verstaendnis/

Hör-Oper in Gelsenkirchen wird zehn Jahre

Liebe Bloggemeinde,

zum zehnjährigen Bestehen der Hör.Oper in Gelsenkirchen bietet das Musiktheater im Revier in der kommenden Spielzeit wieder Aufführungen mit Audiodeskription für blinde Menschen an. Zum Auftakt gibt es am 18. Oktober (und am 17. Januar 2021) “The Black Rider” von Waits/Burroughs/Wilson, gefolgt von Paul Linckes Oper Frau Luna am 29. November und 25. Dezember. Vor den Veranstaltungen gibt es jeweils eine “Tastführung”, die aber besonderen Hygieneauflagen unterliegt. Später auf dem Spielplan: Händels “Julius Cäsar in Ägypten”, das Musical “Chicago” und Puccinis “Madame Butterfly”. Die genauen Termine und weitere Informationen hat die Theaterkasse, Telefon 0209.4097-200.
Zum Jubiläum gibt es am 27. November ein ganztägies Symposium über “Musiktheater mit Audiodeskription”
Infos per Mail: hoeroper@musiktheater-im-revier.de.

Der Gebrauch des Gendersternchens

Liebe Bloggemeinde!

Das Gendersternchen soll eine diskriminierungsfreie Sprache gewährleisten. Die Gesellschaft für Sprache rät dennoch vom Gebrauch ab.
Leser*in, Besucher*in, Lehrer*in – das sind nur einige Beispiele für die Verwendung des Gendersternchens. Es wird eingesetzt, um eine gendergerechte Sprache zu gewährleisten. Doch die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) rät von der Nutzung des Gendersternchens ab.

Durch das Sternchen innerhalb des Wortes soll typografisch zum Ausdruck gebracht werden, dass bei Personenbezeichnungen sowohl die männliche als auch die weibliche Form mitgedacht werden, ohne dass es nötig ist, beide Formen zu nennen. Bestandteil der amtlichen Rechtschreibung ist der Gebrauch des Sternchens aber nicht.

Gendersternchen laut GfdS nicht mit deutscher Rechtschreibung vereinbar
Die GfdS befürworte zwar grundsätzlich eine diskriminierungsfreie Sprache, das sogenannte Gendersternchen stelle aber aus sprachlicher Sicht kein geeignetes Mittel dar, wie die Einrichtung am Donnerstag mitteilte. Weder das Gendersternchen noch vergleichbare Mittel wie der Unterstrich – auch Gender-Gap genannt – oder der Doppelpunkt seien mit den amtlichen Regeln deutscher Rechtschreibung vereinbar.
Die GfdS bemängelte etwa, dass die Verwendung unterschiedlicher genderneutraler Formen zu einer uneinheitlichen Rechtschreibung führe. Auch sei unklar, wie Worte wie „Leser*in“ ausgesprochen werden sollen. Für die Sprechenden und Zuhörer entstünden Unsicherheiten, hieß es. Auch würden bei der Verwendung grammatisch falsche Formen wie „Ärzt*in“ entstehen.

GfdS: Orthografie, korrekte Grammatik, Lesbarkeit und Verständlichkeit haben Priorität
Zudem betonte die GfdS, orthografische und grammatische Richtigkeit und Einheitlichkeit, Lesbarkeit die Verständlichkeit eines Texts stünden an erster Stelle. „Die GfdS rät daher ausdrücklich davon ab, das Gendersternchen und ähnlich problematische Formen zu verwenden“, erklärte sie.
Die Gesellschaft für deutsche Sprache ist eine vom Bund geförderte Einrichtung. Bekannt ist sie vor allem dadurch, dass sie jährlich im Herbst das „Wort des Jahres“ kürt und ebenfalls einmal im Jahr die beliebtesten Babynamen in Deutschland veröffentlicht. Welche Namen die beliebtesten Babynamen des Jahres 2019 waren, lesen Sie hier. Warum „Respektrente“ zum Wort des Jahres 2019 gekürt wurde, erfahren Sie hier. (jkali/AFP)

https://www.waz.de/panorama/gendersternchen-deutsche-gesellschaft-fuer-sprache-raet-davon-ab-id230161800.html?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&utm_source=Twitter#Echobox=1597328351

BR-Hörfilme – Aktuelle Terminliste bis Mitte September

Liebe Hörfilmfreunde, liebe Kolleginnen und Kollegen,

anbei die Filme mit Audiodeskription bis zum 18.9. Nach einem eher ruhigen August (u.a. mit den letzten neuen Folgen vom “Pumuckl”) geht es im September mit Volldampf los: Nach der charmanten Komödie “Schönes Schlamassel” folgt die zweite Staffel der frechen München-Sitcom “Servus Baby”, alle Folgen an einem Abend am 8.9. Und dann steht das (in diesem Jahr ausgefallene) Oktoberfest im Mittelpunkt des aufwändigen Historien-Sechsteilers “Oktoberfest 1900″, nichts für zarte Gemüter, es geht ordentlich zur Sache. Neue Tatorte erwarten uns zudem aus Wien und Frankfurt – und der BR zeigt unseren Hörfilmpreis-Gewinner “Play”!

Gute Unterhaltung mit unseren Hörfilmen!

Hier die Hörfilmliste als .docx

Viele Grüße und einen schönen Hörfilm-Restsommer wünschen
Bernd Benecke, Elmar Dosch und Haide Völz
Programmbereich Wissen und Bildung

Neues Ausbildungsangebot – Kosmetik und DermaCare – am BFW Mainz

Liebe Leserinnen und Leser,

der DBSV ist einer der Träger des Berufsförderungswerkes BFW Mainz. Das Bildungsinstitut bietet inklusive Ausbildungen in Gesundheitsberufen an. Ab September kann dieses Angebot mit der Ausbildung „Kosmetik und DermaCare“ erneut erweitert werden. „Ich freue mich, dass sehbehinderten Menschen damit wieder eine zusätzliche berufliche Perspektive eröffnet wird“, kommentiert DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke diese Entwicklung.

Ab September 2020 startet die neue Ausbildung. Körper- und Schönheitspflege sowie Gesundheitsbewusstsein spielen in unserer Gesellschaft unabhängig von Geschlecht und Alter eine immer größere Rolle. KosmetikerInnen sind hierbei die Fachleute für pflegende, gesunderhaltende und dekorative Behandlungen an Haut, Nägeln, Wimpern und Augenbrauen.

Dabei liegt einer der Ausbildungsschwerpunkte auf dem Erwerb von Kenntnissen zur Behandlung von problematischer Haut wie z. B. sensibler Haut, Akne und Rosazea. Das Lehrpersonal setzt sich u. a. aus den Bereichen Fachkosmetik, Massage, Medizin und Podologie.

Zu Beginn der Kosmetik und DermaCare-Ausbildung lernen die Auszubildenden zunächst im Wechsel untereinander und miteinander. Es fördert das Einfühlungsvermögen in die Kundenbedürfnisse. Im weiteren Verlauf der Ausbildung behandeln sie dann „echte Kundinnen und Kunden“, die eine Schülerbehandlung gebucht haben. Somit erlangen die Auszubildenden schon während ihrer Ausbildung Erfahrungen im Umgang mit der Kundschaft. Diese berufliche Handlungsfähigkeit werden sie im Rahmen eines zweiwöchigen Betriebspraktikums gegen Ende der Ausbildung festigen.
Zielgruppen sind Menschen mit:
- Muskuloskelettalen Erkrankungen
- Psychischen Erkrankungen
- Hörschädigung
- Rollstuhlfahrer
- Menschen ohne Einschränkungen

Menschen mit einer Sehbehinderung benötigen ein augenärztliches Gutachten. Die Eignung wird im Sinne einer Einzelfallentscheidung festgestellt. Die Bildungsmaßnahme ist nach AZAV zertifiziert und kann mit Bildungsgutschein gebucht werden.

Persönliche Voraussetzungen:
- mindestens 18 Jahre
- mindestens Hauptschulabschluss
- ärztliches Gesundheitszeugnis
- Spaß am Umgang mit Menschen
- ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten
- ein großes Interesse an Beauty- und Pflegetrends
- Sinn für Sauberkeit und Hygiene

Unterrichtsorganisationen:
- Kleine Gruppengröße ca. 15 Teilnehmer
- Der Unterricht umfasst theoretische sowie praktische Unterrichtseinheiten
- Modern eingerichtete Unterrichtsräume

Vielfältige Arbeitsgebiete:
- Kosmetiksalons, -studios oder -institute
- Parfümerien
- Beauty Bereiche in Hotels, Schönheitsfarmen, Kurkliniken
- Dermatologische Praxen
- Hautkliniken
- Alten- und Pflegeheime

Ausbildung:
- 1 Jahr in Vollzeit
- Gesamtstunden: 1.660 Unterrichtsstunden
- 1.120 Unterrichtsstunden theoretischer und praktischer Unterricht
- 540 Unterrichtsstunden praktische Ausbildung an Modellen

Ausbildungsbeginn: 14. September 2020

Abschluss an unserer staatlich angezeigten Kosmetik- und DermaCare-Schule als Kosmetikerin bzw. Kosmetiker mit dem Schwerpunkt DermaCare

Berufsförderungswerk Mainz
Bildungsinstitut für Gesundheit und Soziales
Lortzingstr. 4
55127 Mainz
Telefon: 06131 78 4-0
E-Mail: info@bfw-mainz.de

UNO präsentiert Braille-Karten-Spiel

Liebe Bloggemeinde,

In Zusammenarbeit mit der ´National Federation of the Blind` schafft UNO Braille Spiele für Menschen mit Sehbehinderung

Frankfurt, Juli 2020 – Mattel bringt UNO Braille nun auch auf den deutschen Markt – das erste offizielle UNO-Kartendeck mit Blindenschrift. Damit ist das beliebte Kartenspiel ab sofort auch für mehr als 1,2 Millionen sehbehinderte und blinde Menschen in Deutschland zugänglich.

Das Spiel wurde in Zusammenarbeit mit der National Federation of the Blind entwickelt, dem ältesten und größten Blindenverband in den USA. Bei UNO Braille sind alle Spielkarten in der Ecke mit Brailleschrift versehen, die die Farbe, Zahl oder Aktion der jeweiligen Karte angibt. Die Anweisungen sind damit
sowohl für Blinde, als auch Sehende zu lesen und ermöglichen das gemeinsame Spielen.

Auch in Deutschland ist Mattel in den Austausch gegangen, um sich für Menschen mit Sehbehinderung einsetzen. Mit Unterstützung des Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverbandes e.V.(DBSV) werden 100 UNO Braille Spiele an blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche verteilt.

„Mit der Einführung von UNO Braille bewegen wir etwas in einem Bereich, der häufig übersehen wird. Denn das Spiel können Blinde und Sehende zusammen spielen“, so Ray Adler, der bei Mattel weltweit für Spiele zuständig ist. „Wir sind stolz darauf, UNO Braille in die Regale zu bringen und UNO damit noch mehreren
Familien zugänglich zu machen.“

Es ist nicht das erste Mal, dass UNO sein beliebtes Kartenspiel mit dem Ziel diversifiziert, es für alle Mitglieder der Gesellschaft zugänglich zu machen.
2017 stellte UNO die Variante UNO ColorADD vor – das erste Kartenspiel für Farbenblinde.

UNO Braille ist für 17,99€ UVP* im Handel erhältlich.

http://www.mynewsdesk.com/de/mattel/pressreleases/uno-r-praesentiert-erstes-offizielles-braille-kartendeck

Pauschbetragserhöhung vom Kabinett beschlossen

Liebe Bloggemeinde,

Berlin (kobinet) Heute hat das Bundeskabinett eine Erhöhung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen im Einkommensteuerrecht beschlossen. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel begrüßt diesen Schritt als lange überfällig:

“Die Beträge sind seit 45 Jahren nicht mehr angepasst worden. Deswegen freue ich mich sehr, dass das Bundesministerium der Finanzen unter Olaf Scholz meine Anregung aufgenommen und diesen wichtigen Schritt nun eingeleitet hat,“ erklärte Jürgen Dusel zum heutigen Kabinettsbeschluss. “Für mich geht es dabei um eine Frage der Steuergerechtigkeit, vor allem aber auch um ein wichtiges behinderten- und arbeitsmarktpolitisches Signal. Denn viele Menschen mit Behinderungen gehen arbeiten und zahlen entsprechend Einkommensteuer, haben aber oftmals behinderungsbedingt höhere Aufwendungen. Durch Steuererleichterungen werden diese abgemildert. Dies ist ein konkreter Schritt hin zu dem Ziel, mehr Menschen mit Behinderungen auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen.“
Das neue Gesetz sieht vor, die Pauschbeträge in den einzelnen GdB-Stufen (GdB = Grad der Behinderung) zu verdoppeln. Bei einem GdB von 100 sind das zum Beispiel 2840 Euro statt bisher 1420 Euro Pauschbetrag, für blinde Menschen sowie Menschen, die rechtlich als “hilflos“ eingestuft sind, erhöht sich der Pauschbetrag auf 7400 Euro. Zudem sollen die Pauschbeträge bereits ab einem GdB von 20 in Anspruch genommen werden können, unter Verzicht auf das Vorliegen weiterer Anspruchsvoraussetzungen bei einem GdB kleiner 50. Weiterhin soll ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt werden, teilte der Beauftragte mit. Von der Anpassung der Pauschbeträge profitieren nach Ansicht von Jürgen Dusel alle Menschen mit Behinderungen, die Einkommensteuer zahlen – dazu zählen unter anderem auch Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie ihre Ehe- und Lebenspartner. Darüber hinaus soll der Pflege-Pauschbetrag deutlich erhöht und ein Pflege-Pauschbetrag für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 eingeführt werden.
Der Gesetzesentwurf geht nun, nach Stellungnahme durch den Bundesrat, in das parlamentarische Verfahren.

https://kobinet-nachrichten.org/2020/07/29/pauschbetragserhoehung-vom-kabinett-beschlossen/