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Barrierefrei Posten in den sozialen Medien

Liebe Bloggemeinde,

Soziale Medien sind nicht barrierefrei.
Die Initiative „Barrierefrei Posten“ kämpft dafür, dass sich das ändert.
Von Sophie Aschenbrenner

Instagram ist für viele Menschen zur aktivistischen Plattform geworden.
In ihren Storys teilen die Nutzerinnen und Nutzer Links zu Petitionen und machen auf Diskriminierungen aufmerksam. Aber was, wenn auch diese Posts diskriminierend sind? Nicht jeder und jede kann Bilder sehen und den Ton von Videos hören. Blinde und gehörlose Menschen können zwar mit technischen Hilfsmitteln Posts und Videos verstehen – doch dafür müssen die Inhalte einige Voraussetzungen erfüllen. Ist ein Bild zum Beispiel nicht beschrieben, kann keine Sprachausgabe der Welt seinen Inhalt erfassen und vorlesen. Die Initiative „Barrierefrei Posten“ kämpft dafür, dass sich das ändert.
Die Gruppe besteht zu gleichen Teilen aus Menschen mit und ohne Behinderung. Dazu gehören unter anderem die Aktivistin Natalie Dedreux, die taube Studierende Clara Belz und Heiko Kunert, Geschäftsführer des
Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg. Seit fast zwölf Jahren ist der Blogger, der selbst blind ist, in den sozialen Medien aktiv.

„Viele Leute haben Angst, dass das alles viel zu aufwendig sei“ „Social Media hat enormes Potenzial für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung“, sagt Heiko Kunert gegenüber jetzt. „Wir können uns dort auf Augenhöhe mit Menschen ohne Behinderung austauschen. Ich kann mich dort ebenso informieren wie sehende Menschen das tun.“ Die einzige Voraussetzung ist dabei aber ausschlaggebend: Die Posts müssen eben barrierefrei sein – und das sind sie oft nicht.
„Viele Leute sind für das Thema nicht sensibilisiert. Oder sie haben Angst, dass das alles viel zu aufwendig sei.“

Insgesamt sei es für nicht sehende Menschen problematisch, dass die sozialen Medien immer visueller werden, sagt Heiko Kunert. Denn das grenze Menschen mit Sehbehinderung aus. „Wenn ich meine Twitter-Timeline durchscrolle, finde ich oft zehn Posts hintereinander mit Bildern, die nicht beschrieben sind. So bleiben mir die Witzchen oder die inhaltlichen Aussagen verborgen. Dann fühle ich mich tatsächlich ausgegrenzt und bin genervt“, erzählt Heiko Kunert. „Ich glaube, dass Barrierefreiheit in sozialen Medien noch zu wenig Beachtung findet“, meint auch Isabel Rink, Geschäftsführerin der Forschungsstelle Leichte Sprache an der Uni Hildesheim und ebenfalls Teil von „Barrierefrei Posten“.

Auf ihrem Instagram-Kanal teilt die Initiative viele Tipps für mehr Inklusion in den sozialen Medien:

„Die Bildbeschreibungen auf Twitter, Instagram und Facebook kann wirklich jeder nutzen“, sagt Heiko Kunert. „Die Beschreibungen liest mir dann meine Sprachausgabe am Smartphone und am Computer vor. So weiß ich, was auf euren Fotos zu sehen ist.“ Das ist essentiell für die Teilhabe an dem, was auf Instagram, aber auch auf Twitter und Facebook passiert.
Derzeit verwenden nur wenige Social-Media-Nutzende die Funktion auch wirklich. Zwar ändere sich langsam etwas, sagt Heiko, aber eben sehr
langsam: „Gerade, wenn Leute oder Accounts von blinden Menschen darauf aufmerksam gemacht werden, fangen einige damit an. Aber dennoch sind Bildbeschreibungen immer noch die ganz große Ausnahme.“ Um leichter erkennbar zu machen, dass ein Text eine Bildbeschreibung hat, gibt die Initiative folgenden Tipp: „Markiere deinen Tweet mit #B oder !B. So wissen auch sehende Nutzerinnen und Nutzer: Dein Tweet hat eine Bildbeschreibung.“

Videos
Auch Videos können relativ einfach barrierefreier werden. Zum einen hilft es, wirklich jedes Video zu untertiteln. So können gehörlose Menschen die Dialoge verfolgen, Sprachcomputer können blinden Menschen das Gesprochene vorlesen. Außerdem ist es möglich, eine sogenannte Audiodeskription zu erstellen. Dabei wird auf einem optionalen Tonkanal in den Dialogpausen das Wichtigste der rein visuellen Handlung beschrieben. „Das ist aber recht aufwendig und für Privataccounts schwer umzusetzen“, sagt Heiko. Er schlägt stattdessen vor, die wichtigsten rein visuellen Elemente entweder im Ton des Videos selbst zu beschreiben, oder im zugehörigen Text, zum Beispiel bei einem Instagram-Post.

Leichte Sprache
Insgesamt empfiehlt der Verein, in den sozialen Medien leichte Sprache zu verwenden. Bedeutet: Kurze Sätze mit acht bis zehn Wörtern und so wenig Fremdwörter wie möglich. Von leichter Sprache profitieren zum Beispiel Menschen, deren Lesefähigkeit wegen einer Behinderung eingeschränkt ist, Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Menschen, die nicht so gut Deutsch sprechen. Lange Wörter wie zum Beispiel „Fahrgastrechteformular“ können auch mit einem sogenannten Mediopunkt getrennt und so übersichtlicher gestaltet
werden: „Fahr•gast•rechte•formular“ steht dann da. Problematisch kann für nicht sehende Menschen auch gegenderte Sprache sein. Die Sprachausgabe liest zum Beispiel „Mitarbeiter*innen“ so vor:
„Mitarbeiter Stern innen“. Ein Dilemma für diejenigen, die niemanden ausschließen wollen? „Ich selbst habe mich daran gewöhnt und finde das keine Barriere im eigentlichen Sinne. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband empfiehlt trotzdem, wenn möglich lieber Formulierungen wie ,Mitarbeitende‘ zu verwenden“, sagt Heiko.

Insgesamt, sagt Isabel Rink von der Forschungsstelle Leichte Sprache, sollte man sich der eigenen Zielgruppe immer bewusst sein. Nutzt man einen Kanal privat und kennt die Community, die die eigenen Inhalte wahrnimmt? Oder ist man nicht als Privatperson unterwegs und muss sich deshalb besondere Gedanken darüber machen, was und wie man postet?
Wichtig sei es „Barrierefrei Posten“, nicht belehrend zu kommunizieren, sondern gemeinsam mit den Userinnen und Usern zu lernen, betont Laura Schwengber, Ideengeberin der Initiative: „Wir wissen nicht alles, aber wir arbeiten daran.“ Wichtig sei es ihnen, gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern zu lernen – und so die sozialen Medien Stück für Stück inklusiver zu machen.

Der obige Artikel wurde entnommen aus:

https://www.jetzt.de/digital/barrierefrei-posten-in-den-sozialen-medien

Mehr Barrierefreiheit – auch für private Medien

Liebe Leserinnen und Leser,

in den vergangenen zehn Jahren hat sich die Welt der audiovisuellen Medien geradezu explosionsartig entwickelt, neue Dienste sind entstanden und die Sehgewohnheiten der Nutzer haben sich verändert. Die EU hat deshalb die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) neu gefasst und dabei auch private Anbieter ins Visier genommen. Lesen Sie mehr dazu in einer Pressemitteilung des DBSV von heute:

Berlin, 8. November 2018. Private Fernsehsender, internationale Streaming-Dienste, öffentlich-rechtlicher Rundfunk – für alle diese Medienanbieter hat die Europäische Union strengere Regelungen zur Barrierefreiheit verabschiedet. Dabei geht es um Angebote wie Audiodeskription und Untertitel für seh- bzw. hörbehinderte Menschen. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) begrüßt diese Neufassung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD), für die sich auch die Europäische Blindenunion stark gemacht hat, ausdrücklich.

“Die Richtlinie aus Brüssel ist ein wichtiges Signal an die deutsche Medienlandschaft”, kommentiert Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV. “Die öffentlich-rechtlichen Medien sind schon viel weiter auf dem Weg zur Barrierefreiheit ihrer Angebote. Jetzt müssen Bund und Länder sicherstellen, dass die privaten Anbieter endlich nachziehen.”

Die EU-Richtlinie verpflichtet in Artikel 7 die Regierungen der Mitgliedsstaaten, ohne Verzögerung für eine zunehmende Barrierefreiheit der Medienangebote zu sorgen. Außerdem sollen zentrale Anlaufstellen für Informationen und Beschwerden geschaffen sowie Aktionspläne von den Mediendiensten erarbeitet werden. Über den Fortschritt muss regelmäßig Bericht erstattet werden. Das ist ein großer Sprung im Vergleich zu der alten Regelung aus dem Jahr 2010, die von den Anbietern nur in unverbindlicher Weise Barrierefreiheit forderte.

Bereits am 2. Oktober 2018 hat das Europäische Parlament die EU-Richtlinie verabschiedet. Am 6. November 2018 sind die Mitgliedsstaaten nachgezogen. Sobald die Richtlinie veröffentlicht ist, haben die Regierungen in der EU 21 Monate Zeit, um die neuen Vorgaben umzusetzen. Der DBSV wird die notwendige Reform des rechtlichen Rahmens in Deutschland intensiv begleiten.

Anschrift:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestraße 19, 10179 Berlin
Tel.: (030) 28 53 87-0, Fax: (030) 28 53 87-200
E-Mail: mailto:info@dbsv.org
www.dbsv.org

Umfrage zur Mediennutzung von Menschen mit körperlicher Behinderung

Liebe Bloggemeinde,

bitte nehmt Euch dafür Zeit an dieser Umfrage der Studierenden teilzunehmen. Es hilft sicher mitzumachen, damit die Internetnutzung für uns optimiert wird!

Wir, Anja, Astrid und Alex, sind drei Masterstudenten an der Universität Passau. Im Rahmen unseres Hauptseminars “Rezeptionsforschung” im Bereich Medien und Kommunikation, haben wir die Aufgabe gestellt bekommen, ein Forschungsprojekt zum Thema “Mediennutzung von Menschen mit körperlicher Behinderung” durchzuführen. Für uns war schnell klar, dass wir großes Interesse daran hätten, die Mediennutzung von Blinden gerade im Bereich sozialer Onlinenetzwerke wie beispielsweise Facebook zu erforschen.

Um das herauszufinden, würden wir gerne per Telefon ein Interview mit Ihnen durchführen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie mit uns per E-Mail an anja.kurz26@gmail.com in Kontakt treten und unser Projekt unterstützen wollen.
Im Voraus wollen wir uns schon einmal recht herzlich für ihr Interesse bedanken hoffen auf positive Rückmeldung.

Wir senden liebe Grüße und wünschen noch einen schönen Tag.

Anja Kurz, Astrid Biedermann und Alex Klaus

Jugendmagazin Sendereihe – “young inclusion”

Liebe Bloggemeinde,

das hier was ich Euch heute poste, finde ich echt cool! TV-Tipp “yoin”

Für alle, die sich im vorweihnachtlichen Stress eine kleine, sehr unterhaltsame Pause gönnen möchten, hier ein wichtiger TV-Programmtipp: Am Samstag, 12. Dezember, 9:30 Uhr, läuft auf SPORT1 die neue Folge des Jugendmagazins “yoin” (Wiederholung Dienstag, 15. Dezember, 15:00 Uhr). Die 18-jährige Kim Denise Hansmann präsentiert aus ihrem Loft wieder junge Themen und trifft coole Leute – egal ob mit oder ohne Behinderung. Im Mittelpunkt stehen deren Interessen und nicht deren Handicaps: Also kein “Betroffenheits-Fernsehen” mehr, sondern ein natürlicher, ja selbstironischer Umgang mit Behinderung! Themen diesmal: Tänzer und Akrobat Dergin Tokmak, Basti&Bautz im Wutraum, Felix nimmt ab, Sängerin Jules
performed, Filmemacher Kilian zu Gast im Studio und vieles mehr. “Also unbedingt dabei sein und einschalten – kultverdächtig!!!”, so abm-medien.

“yoin” – Abkürzung für “young inclusion” – ist die erste Sendereihe Deutschlands überhaupt, die voll inklusiv angeboten wird: Zeitgleich zur TV Ausstrahlung steht der Film in der Mediathek wahlweise mit Untertiteln, Gebärdensprachdolmetscher, Audiodeskription oder mit Erklärungen in Leichter Sprache zur Verfügung.

www.abm-medien.de, Tel 089 / 30 79 92-0