Archiv für den Autor: Silja Korn

Umfrage Aufzugsnorm

Liebe Bloggemeinde,

bitte beteiligt Euch an diese Umfrage. Es ist mehr als notwendig!
Herr Dr. Klaus Behling arbeitet für den DBSV an der Aufzugsnorm. Er bittet um Ihre Mithilfe:

Die Norm für Aufzüge EN 81-70 wird überarbeitet. Bei dieser Überarbeitung soll nach US-amerikanischen Vorbild und auf Interesse der einschlägigen Industrie auch der Einsatz von Aufzügen eingearbeitet werden, die durch Touchscreens zu steuern sind. – Ein Unding, für eine Norm, die sich dem Gedanken der Barrierefreiheit widmet. Leider haben sich durch Touchscreen gesteuerte Aufzüge – wie auch die durch Sensortasten – schon schleichend nur von wenigen von uns bemerkt in viele Gebäude eingeschlichen. Diese Aufzüge sind von uns Blinden nicht zu bedienen und von Sehbehinderten nur teilweise.

Es entstehen damit für unseren Personenkreis neue Barrieren, da eine Reihe unter uns auf die Nutzung von Aufzügen dringend angewiesen ist.

Die Europäische Blindenunion und auch der DBSV haben gegen die Verwendung von Touchscreens als alleiniges Steuerelement in Aufzügen starken Protest und Einspruch eingelegt. Dem Einwand der Industrie: “Man darf sich dem Einsatz moderner technischer Entwicklungen nicht entgegenstemmen”, können wir mit tatkräftigen Argumenten und Erfahrungsberichten entgegentreten. Ein weiteres Argument der Industrie lautet: “Wir hatten bis jetzt keine negativen Rückmeldung oder Beschwerden!”

Darum meine Bitte: übermitteln Sie uns alle Erfahrungsberichte, um hier überhaupt das Ausmaß des Einsatzes solcher Touchscreen-gesteuerten Aufzüge zu ermitteln. Wir benötigen Fakten und konkrete Erfahrungen, ansonsten können wir unsere Argumente nicht unterfüttern.

Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen:
1. Wo haben Sie persönlich einen Aufzug mit Touchscreen benutzen müssen? (Bitte Ort und Einrichtung angeben)

2. Welche Art von Gebäude war das?
Ein öffentliches, allgemein zugängliches Gebäude
Ein Gebäude, das nur mit Zugangsbeschränkung oder spezieller Rezeption oder durch einen Abholdienst betreten werden kann
3. Ist es ein Gebäude, in dem es auch noch weitere Aufzüge ohne Touchscreen- oder Sensortastensteuerung gab?
4. Konnten Sie den Aufzug selbstständig nutzen?
ja – nein – eingeschränkt
5. Welche Probleme hatten Sie bei der Nutzung des Aufzugs?
6. War die Schriftgröße ausreichend?
7. Waren die Helligkeit und der Kontrast ausreichend?
8. Gab es eine zusätzliche Sprachausgabe zur Erleichterung der Bedienung?
9. Falls vorhanden, war die Sprachausgabe ausreichend hilfreich?
10. Gab es im Aufzug eine Stockwerksansage?
11. Welche weiteren Probleme gab es?

Bitte mailen Sie Ihre Antwort bis 31. August 2015 an
k.behling@t-online.de.

Bücher für politische Bildung gratis

Liebe Leser,

das BIT-Zentrum produziert im Auftrag der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Bücher zur kostenlosen Abgabe an blinde und sehbehinderte Menschen.
Folgende DAISY-Hörbücher sind aktuell im Angebot:

Reichstein, Ruth: Die Europäische Union. Die 101 wichtigsten Fragen
Die Europa-Journalistin Ruth Reichstein bietet eine kompetente, klare und kritische Einführung in die Geschichte und in aktuelle Probleme der Europäischen Union. Bestellnummer: A04503

Meier-Braun, Karl-Heinz; Weber, Reinhold: Deutschland Einwanderungsland.
Begriffe-Fakten-Kontroversen
Es geht um die Zukunft unserer Gesellschaft, um ihren inneren Zusammenhalt, aber auch um die Herausforderung des demographischen Wandels. Verlässliche Informationen über mehr als 60 zentrale Begriffe aus dem Politikfeld Migration und Integration. Bestellnummer: A04491-Y1

Reinhold, Roswitha; Appelius, Stefan: Besessen nach Freiheit.
Hier wird die Geschichte einer deutschen Familie aus Gera in Thüringen
erzählt, die über einen langen Zeitraum hinweg mit allen Mitteln um eine Möglichkeit kämpfte, aus der DDR in die Bundesrepublik zu gelangen. Bestellnummer: A04781-Y1

Über weitere Titel des BIT-Zentrums informiert Sie das BIT-Herbstinfo. Es erscheint ab 17.8. und ist ebenfalls kostenfrei erhältlich. Sie erreichen das BIT-Zentrum telefonisch unter 089 559 88-136 und per E-Mail unter bit-bestellservice@bbsb.org

Schwimmbadbesuch kann Augen gefährden

Liebe leser,

ein Schwimmbadbesuch kann Spaß machen – oft aber endet er auch mit roten, brennenden Augen. Allgemein wird dafür das Chlor im Wasser verantwortlich gemacht. Schuld daran ist häufig die Verbindung aus Chlor, Urin, Schweiß und Schmutz im Wasser.

Doch teilweise sind auch Keime schuld an diesen Symptomen. Sie erkennen das daran, dass Ihre Augen auch über einen Tag nach dem Schwimmbadbesuch noch brennen, tränen, jucken und gerötet sind. In diesem Fall sollten Sie auf jeden Fall einen Augenarzt aufsuchen, um eine Infektion frühzeitig diagnostizieren zu lassen.

Besonders gefährdet hierfür sind Sie übrigens, wenn Sie im Wasser Kontaktlinsen tragen. Zum einen können sich die Keime im Kontaktlinsenmaterial ansiedeln und vermehren. Gelangen sie dann in die Hornhaut, droht im schlimmsten Fall sogar eine Erblindung.

Sie sollten also auf jeden Fall eine Schwimmbrille tragen – das schützt Ihre Augen. Da es diese sogar mit geschliffenen Gläsern gibt, die eine Sehschwäche ausgleichen, können Sie dann sogar auf Ihre Kontaktlinsen im Wasser verzichten.

Quelle: www.fid-gesundheitswissen.de

Lehrgang für Menschen mit altersbedingter Makula-Degeneration

Liebe Leserinnen und Leser,

das Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS e. V.) bietet einen Lehrgang für Menschen mit altersbedingter Makula-Degeneration (AMD) an, dessen Kosten auf Antrag von der Krankenkasse übernommen werden.

Termin: 08.02. bis 19.02.2016 im AURA-Hotel Timmendorfer Strand

Sie haben Probleme, sind ängstlich und fühlen sich unsicher beim Spazieren gehen, beim Überqueren von Straßen, beim Einkaufen oder beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel. Viele Tätigkeiten im Haushalt laufen nicht wie Sie sich das wünschen und dies alles aufgrund der Sehverschlechterung?

Das Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS e. V.) will und kann Ihnen helfen. Während des elftägigen Lehrgangs haben Sie die Möglichkeit, eine Vielzahl von Hilfsmitteln auszuprobieren – ganz ohne den Druck, etwas kaufen zu sollen: Vergrößernde Sehhilfen, spezielle Brillen gegen Blendung, mobile Leuchten, iPhone/iPad und vieles mehr. Wir schulen Sie in der Handhabung und zeigen Ihnen, wie Sie sich zukünftig wieder sicher und selbständig fortbewegen können. Aber auch im Haushalt soll für Sie Vieles wieder leichter werden. Sie werden nützliche Tipps erhalten zu Themen wie Einschenken von Getränken, Zubereitung von Mahlzeiten, das Annähen eines Knopfes.

In der angenehmen Atmosphäre des AURA-Hotels in Timmendorfer Strand leben Sie mit anderen Menschen, die die gleichen Probleme haben wie Sie. In Ihrer freien Zeit und am Wochenende können Sie an den Freizeitangeboten des Hauses teilnehmen.

Sie erhalten:
- 20 Stunden Einzeltraining im Bereich “Orientierung und Mobilität”;
täglich 90 Min.
- 6 Stunden Einzelunterricht im Bereich “Lebenspraktische Fähigkeiten” zur Bewältigung des Alltags; täglich 45 Min.
- Gelegenheit an Freizeitangeboten des Hauses teilzunehmen

Anreise: Montag, 8. Februar 2016
Abreise: Freitag, 19. Februar 2016

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei:
IRIS e. V., Silke Krause, Marschnerstraße 26, 22081 Hamburg
Tel.: 040/229 30 26 oder unter info@iris-hamburg.org
Internet: www.iris-hamburg.org

Leidenschaft – Geschichten vom Leben mit Behinderung

Liebe Leser,

der Titel Leidenschaft – Geschichten vom Leben mit Behinderung vermag Bewusstsein zu bilden zum Leben mit Handicap. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet uns, Diskriminierung von Menschen mit Behinderung abzubauen und ihnen gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Dies gelingt nicht durch moralische Appelle und die Erzeugung schlechten Gewissens, sondern vor allem durch Kontakt, Begegnung und interessierte Zuwendung.

Das Buch des Werkstattverlags Volmarstein porträtiert 18 Menschen mit sehr unterschiedlichen Biografien und Behinderungen – eindrucksvoll, unverkitscht und prägnant. So bietet es wirkungsvoll die Möglichkeit, Scheu, Berührungsängste und Hemmschwellen zu überwinden in der Wahrnehmung von gelingendem Leben mit Behinderung. Entstanden ist das Buch im Rahmen vielfältiger Initiativen zur Umsetzung der Behindertenrechts-konvention in Nordrhein-Westfalen. Dabei haben Studierende der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen mit der Evangelischen Stiftung Volmarstein kooperiert – eine der größten Rehabilitationseinrichtungen Deutschlands mit über 100 Jahren Erfahrung in der Behindertenhilfe und Motor der Inklusion im östlichen Ruhrgebiet.
Bestellung: http://tinyurl.com/pfcaezw
Kontakt: werkstattverlag-volmarstein@web.de

Historische Schreinerarbeit zum Anfassen in Trier

Liebe Leser,

das Stadtmuseum Simeonstift Trier zeigt in seiner Sonderausstellung “Aufgemöbelt” noch bis zum 25. Oktober Tische, Stühle und Schränke von kulturgeschichtlichem Wert. Rund 70 historische Ausstellungsstücke erzählen die Stilgeschichte des Möbels von der Renaissance bis ins späte 19. Jahrhundert und unterstreichen die Kunstfertigkeit des Trierer Schreinerhandwerks. Am 4. August 2015 (18 Uhr) gibt es eine Sonderführung für blinde und sehbehinderte Menschen, in der Berühren ausdrücklich erlaubt ist. Auskunft unter
Telefon 0651/718-1454 oder E-Mail: pr-stadtmuseum@trier.de.

Blutzucker messen nach neuer Norm

Liebe Bloggemeinde,

Diabetiker brauchen zuverlässig arbeitende Blutzuckermessgeräte, um ihre lebenserhaltende Therapie durchzuführen. Blinden und sehbehinderten Diabetikern muss es möglich sein, die Messung präzise vorzunehmen und die Messergebnisse abzulesen. Immer wieder gab und gibt es Probleme mit den Teststreifen, die das Blut nach dem Stich in den Finger aufnehmen damit das Messgerät den Blutzuckerwert exakt bestimmen kann. Die Ausgabe des Messwertes erfolgte bei den Geräten einiger Hersteller mittels integrierter Sprachausgabe.Inzwischen sind diese Geräte so gut wie ganz vom Markt verschwunden. Grund ist der medizinische und technische Fortschritt.

Am 14. Mai 2013 ist die neue, den aktuellen technischen Möglichkeiten
entsprechende Version der DIN ISO-Norm 15197 / 2013, zur Qualitätssicherung von Blutzuckermessgeräten und Teststreifen, publiziert worden. Das bedeutet, nach einer Übergangsfrist von drei Jahren, diese geht bis zum 31.05.2016, müssen alle auf dem Markt befindlichen Messgeräte / Teststreifen dieser neuen Norm entsprechen. Für neue Geräte gilt dies schon jetzt. Einige Messgeräte / Teststreifen erfüllen den Standard bereits.

Die neue DIN ISO-Norm 15197 stellt im Interesse der Patienten gestiegene Anforderungen an die Geräte. Nach und nach präsentieren die Pharmaunternehmen ihre neuen Produkte.

Diana Droßel, ist Diabetesberaterin, Diabetesbeauftragte des DBSV und
Vorstandsmitglied bei DiabetesDE. Sie sieht im technischen und medizinischen Fortschritt so etwas wie einen Quantensprung: “Es gibt neue Mess- und Erfassungsmethoden für Körperdaten / -zustände, zum Beispiel von – Blutdruck, Körpertemperatur, Puls, Gewicht mit Differenzierung von Muskelmasse, Fett und Wasser, Sauerstoffsättigung des Blutes, Blutzucker in Form von Einzelmessungen oder kontinuierlicher Glukosemessung. Diese Datenvielfalt lässt sich zu persönlichen Gesundheitstagebüchern zusammenführen. Dies geschieht in Gesundheits-Apps, die die Übersicht erleichtern, Zusammenhänge verdeutlichen und als Diskussionsgrundlage mit dem behandelnden Arzt dienen.

Bei den Blutzuckermessgeräten ist es so, dass diese nur noch ihrer
eigentlichen Aufgabe, dem Messen, nachkommen. Alle anderen technischen
Programmmöglichkeiten werden auf Smartphones ausgelagert. Das bringt den Vorteil höherer Rechenleistung, dadurch ist das Führen von Tagebüchern und deren Auswertung über ein größeres Zeitfenster effizienter. Es ist möglich, präzise Therapievorschläge über die zu verabreichende Insulindosis zu berechnen.

Die Barrierefreiheit ist durch die standardmäßig vorhandene Sprachausgabe (via Smartphone) gewährleistet, sogar die Einbindung einer Punktschriftzeile ist möglich.

Die Frage, wie ein Sehbehinderter oder Blinder seinen Blutzuckerwert
mitbekommt, wenn die Funkkopplung der Geräte ausfällt oder verboten ist? Zum Beispiel im Flugzeug, hat zu dem Entschluss geführt, dass der Akustikmodus als Mindeststandard in die Leitlinien der DDG aufgenommen wird. Der Akustikmodus wird seit Jahren bei einigen Blutzuckermeßgeräten verwendet und gibt die Werte, ähnlich wie eine Turmuhr die Zeit, wieder. Es werden zukünftig alle auf dem Markt verfügbaren Testgeräte mit dieser Art von Ergebnisausgabe als Mindeststandard aufwarten.

Der DBSV hat mit der Deutschen Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes
(DDH-M) eine Kooperation geschlossen, in deren Rahmen die Barrierefreiheit an vorderster Stelle steht.

Der sehbehinderte oder blinde Diabetiker hat dann nur einen einzigen
Nachteil: Er hat die Qual der Wahl, denn er kann zukünftig nicht mehr aus nur 2 oder 3 Geräten wählen, sondern hat die gesamte Palette von derzeit über 80 verschiedenen Blutzuckermessgeräten zur Verfügung. Selbst Taubblinde können ihre Punktschriftzeile nutzen. Auch Menschen die sich nicht mit der neuen Technik auseinander setzen können oder wollen sind im Fokus der Entwickler. Für diese Menschen werden die Smartgeräte, nach der Nennung des Blutzuckerwertes, fragen ob man Bemerkungen ins Tagebuch aufnehmen möchte und bitten, diese Bemerkungen einfach zu diktieren.

Wie lange man die gewohnten Messgeräte noch verwendenkann, hängt davon ab, wie lange man noch die dafür nötigen Teststreifen bekommt. Nach dem 31. Mai 2016 dürfte damit Schluss sein. So sieht es die DIN ISO-Norm 15197 vor.

Infos zurDeutschen Diabetes-Hilfe findet man unter www.ddh-m.de

Computerbrille für Sehgeschädigte

Liebe Leser,

Alfred Schwegler, BBSB-Referent für elektronische Hilfsmittel für Blinde, informiert über eine Entwicklung.

Ein Headset mit Kameras und Bildschirmen könnte Menschen helfen, die nur noch einen Rest ihres Sehvermögens haben: Es filmt die Umgebung und hebt für den Träger Teile seines Sichtfeldes hervor.

Wer als blind eingestuft ist, hat häufig trotzdem noch ein gewisses Sehvermögen. Eine Augmented-Reality-Brille des Start-ups VA-ST soll solchen Personen bald helfen, dieses Sehvermögen besser zu nutzen: Sie filmt die Umgebung und spielt dem Träger ein Schwarzweiß-Bild vor die Augen, auf dem relevante Informationen wie Menschen oder Hindernisse hervorgehoben sind, berichtet Technology Review.

Studie mit Prototyp
Im Juni hat VA-ST in Großbritannien eine Studie begonnen, bei der 300 Menschen mit Augenproblemen wie Makuladegeneration, Glaukomen oder Retinitis Pigmentosa jeweils vier Wochen lang Prototypen der Brille sowie des dazugehörigen Controller-Kästchens bekommen. Weil die Steuerung aufzeichnet, welche Einstellungen die Probanden wann nutzen, und weil sie außerdem auch Bewegungsdaten eines eingebauten Beschleunigungsmessers erfasst, können die Forscher auswerten, wie Menschen mit unterschiedlichen Augenproblemen die Brille im Alltag verwenden.

Zu dem System gehört unter anderem eine Tiefenkamera, mit deren Hilfe ein Android-Computer entscheidet, was hervorgehoben werden soll und was ignoriert. Wenn zum Beispiel eine Person in drei Meter Entfernung steht, zeigt die Software sie in Schwarz-Weiß mit einem weißen Umriss, außerdem sind Gesichtsmerkmale wie Brille, Nase oder Mund zu sehen. Andere Personen und Objekte in größerer Entfernung dagegen erscheinen grau, der Hintergrund ist komplett schwarz. Eine kommerzielle Version soll nach Angaben von VA-ST Anfang kommenden Jahres verfügbar sein und unter 1000 Dollar kosten. (Sascha Mattke)

Quelle: Heise Newsticker

Deutsches Taubblindenwerk ermöglicht Qualifizierung zur Taubblindenassistenz

Liebe Leserinnen und Leser,

das Deutsche Taubblindenwerk bietet erstmalig in Niedersachsen eine Qualifizierungs- maßnahme zur/zum Taubblindenassistentin/-ten an, um hörsehbehinderten/taubblinden Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Weitere Infos auf:
http://www.taubblinden-info.org/tba/qualifikation.html

Das Mieterlexikon 2015/16

Liebe Bloggemeinde,

das Mieterlexikon auch als Hörbuch auf dem neuesten Stand.
Kaum ein Rechtsgebiet ist derart in Bewegung wie das Mietrecht. Neue Gesetze zu Mietpreisbremse und Maklergebühren sowie mehr als 100 höchstrichterliche Urteile binnen zwei Jahren: Im Mieterlexikon des Deutschen Mieterbundes gibt es viel Neues. Die Ausgabe 2015/16 ist jetzt als Daisy-Hörbuch erschienen. Die Daisy-CD erlaubt eine Navigation nach Stichworten, Abschnitten und Seitenzahlen und damit eine komfortable Nutzung der mehr als 33 Stunden Laufzeit. Sie ist zum Preis der Druckversion von 13 Euro erhältlich bei atz Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde e.V.,
Telefon 05531/7153, E-Mail: atz@blindenzeitung.de.