Schlagwort-Archiv: Inklusion

USA: Sara Minkara wird neue Sonderberaterin für internationale Behindertenrechte

Liebe Bloggemeinde,

wie US-amerikanische Medien und das Weiße Haus berichten, ist die sehbehinderte Sara Minkara neue US-Sonderberaterin für internationale Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Somit wird der von Barack Obama geschaffene wichtige Posten, der während der Trump-Regierung unbesetzt blieb, endlich wieder neu besetzt.

Die sehbehinderte Anwältin Sara Minkara ist Expertin für den Bereich Behinderung und soziale Unternehmungsführung. Außerdem ist sie Gründerin von Empowerment Through Integration (ETI). Das ist eine gemeinnützige Organisation, die sie bereits während ihres Studiums gründete.

Die Organisation hat sich zur Aufgabe gemacht, das Bild von Menschen mit Behinderungen zu verändern, indem sie die Integration weltweit vorantreibt. Die von Minkara entwickelten Programme kommen z.B. im Nahen Osten und in Nordafrika zum Einsatz und bieten Flüchtlingen und Kindern mit Behinderungen die Möglichkeit, soziale und lebenspraktische Fähigkeiten zu erlernen.

Auch treibt Minkara die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung voran, indem sie soziales Unternehmertum fördert. Minkara´s Engagement wurde bereits durch zahlreiche Auszeichnungen und Ernennungen gewürdigt.

Wie auf der Internetseite des Weißen Hauses zu lesen ist, gab US-Präsident Joe Biden Ende Oktober 2021 bekannt, dass Sara Minkara die neue Sonderberaterin für internationale Rechte für Menschen mit Behinderungen ist. Das ist eine Position, die maßgeblich dafür ist, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf der ganzen Welt gefördert und geschützt werden. Siehe auch Tweet der US-Botschaft in Wien.

Und das ist gerade in einer Zeit, die von politischen Umwälzungen, Klimawandel und einer Pandemie geprägt ist, wichtig. Die Sonderberaterin hat die ranghöchste Position im Bereich der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen inne, denn ihre Strategien haben auch international Gewicht.

In einem Gespräch mit CNN weist Sara Minkara darauf hin, wie wichtig es ist, Menschen mit Behinderungen nicht zu vergessen:
Ein Siebtel der Weltbevölkerung sind Menschen mit Behinderungen. Wenn wir nicht an diese Gruppe denken, während wir über Außenpolitik und Politik im Allgemeinen sprechen, bedeutet das, dass wir wirklich ein Siebtel unserer Weltbevölkerung ignorieren.

Minkara möchte das Bild von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft verändern und vor allem junge Menschen mit Behinderungen stärken. Sie wünscht sich, dass die Gesellschaft versteht, dass Menschen mit Behinderungen wertvoll für die Gesellschaft sind. Wenn wir Menschen mit Behinderungen nicht miteinbeziehen, so Minkara, ist das ein Verlust für uns.

Quelle und weiterlesen auf:
https://www.bizeps.or.at/usa-sara-minkara-wird-neue-sonderberaterin-fuer-internationale-behindertenrechte/

Personalkompass Inklusion in zweiter Auflage erschienen

Liebe Blogemeinde,

Der Personalkompass Inklusion hat in der Vergangenheit dazu beigetragen, dass sich mehr Betriebe über die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen informieren. Die dort zusammengestellten Informationen haben geholfen, Arbeitsplätze behinderungsgerecht zu gestalten, Unterstützung bei Fragen der Förderung zu erhalten oder über andere Unternehmen zu lesen, die dies bereits erfolgreich geschafft haben. Jetzt liegt der Personalkompass in einer aktualisierten und überarbeiteten Auflage vor.

Dazu die REHADAT-Projektleiterin Andrea Kurtenacker: “Die erste Auflage des Personalkompass Inklusion war 2015 sehr schnell vergriffen, und wir hörten aus den Unternehmen, dass er sie bei ihrer Personalpolitik gut unterstützt. Das hat uns ermutigt, eine erweiterte und aktualisierte Version zu erstellen, denn Gesetze haben sich geändert, neue Zahlen sind verfügbar. Wir wünschen uns, dass der Personalkompass weiterhin dazu beiträgt, dass noch mehr Menschen mit Behinderungen in den Unternehmen eingestellt oder ausgebildet werden.”

Der Personalkompass Inklusion versteht sich als Leitfaden vor allem für kleine und mittlere Betriebe (KMU), ein modernes Personalmanagement zu betreiben. Denn gerade KMU heben immer wieder den Informationsbedarf hervor, wenn es um Fragen der Fachkräftesicherung, der Arbeitsgestaltung oder der Personalstrategien geht. Der Leitfaden stellt Praxiswissen zusammen und nutzt dafür Formate wie Checklisten, Kontakt- und Förderhinweise, Good-Practice-Beispiele, Überblicksartikel und ein Glossar.

Hier steht der neue Personalkompass Inklusion als PDF-Datei zum Download bereit:
www.rehadat.de/presse-service/publikationen.
Wer die Printversion erhalten möchte, kann bis zu drei Exemplare anfordern.

Kontakt:
Anja Brockhagen
Telefon 02 21 49 81 845
E-Mail: brockhagen@iwkoeln.de

Inklusion in der Kita

Liebe Bloggemeinde,

der LVR präsentiert Ergebnisse von Rheinland-Kita-Studie
Repräsentative Studie untersucht Herausforderungen und Gelingensbedingungen für Inklusion in Kitas / Rund 1.700 Kita-Leitungen im Rheinland befragt / Interviews mit Eltern, pädagogischen Fachkräften, Trägern, Fachberatungen und Jugendämtern

Köln. 7. Mai 2019. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Inklusion in der Kita gelingt? Rund 1.700 Leitungen von Kindertageseinrichtungen im Rheinland haben sich an der Rheinland-Kita-Studie des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) beteiligt. Im Rahmen der zweijährigen Untersuchung haben Forscherinnen und Forscher der Universität Siegen im Auftrag des LVR auch pädagogische Fachkräfte, Träger, Fachberatungen und Jugendämter danach gefragt, welche Herausforderungen und Gelingensbedingungen sie mit Blick auf die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen sehen. Nun hat der LVR die Ergebnisse der repräsentativen Studie in Köln präsentiert.

„Wenn wir Inklusion professionell fachlich begleiten und sinnvoll fördern wollen, benötigen wir fundierte Erkenntnisse von allen Ebenen, die an diesem Prozess beteiligt sind. Die Ergebnisse der Rheinland-Kita-Studie sind für uns als Landesjugendamt eine wertvolle Quelle, um diesem Anspruch gerecht zu werden”, so Astrid Natus-Can, Vorsitzende des LVR-Landesjugendhilfeausschusses.

Zu den zentralen Erkenntnissen der Studie gehört, dass 58 Prozent der befragten Einrichtungen Kinder mit Behinderung betreuen. 42 Prozent nehmen ausschließlich Kinder ohne Behinderung auf. Gefragt nach den Gründen gaben sie an, bislang keine Anfragen erhalten zu haben. Aber auch fehlende räumliche und personelle Ressourcen sowie zu wenig heilpädagogische Expertise im Team gehörten zu den oft genannten Gründen. Bedenken im Team und der Elternschaft sowie die Befürchtung, dass Nachteile für andere Kinder entstehen könnten, nannten die befragten Kita-Leitungen am seltensten.

Allerdings war die Bereitschaft, Kinder mit Behinderung aufzunehmen bei den Kita-Leitungen die bislang keine Kinder mit Einschränkungen aufgenommen haben unterschiedlich ausgeprägt. Die größten Vorbehalte bestehen der Studie zufolge gegen die Aufnahme von Kindern mit geistiger Behinderung (30 Prozent), Körper- (33 Prozent) sowie Mehrfachbehinderung (58 Prozent). Ein Großteil der Führungskräfte sieht jedoch keine Probleme bei der Aufnahme von Kindern mit einer Sprach- oder Sinnesbehinderung (Sprache: 1 Prozent, Hören: 7,5 Prozent, Sehen: 18 Prozent), Entwicklungsverzögerung (1 Prozent), chronischer Krankheit (6 Prozent) oder Verhaltensstörung (7,5 Prozent).

Überraschend für das Team um Projektleiter Prof. Dr. Rüdiger Kißgen von der Universität Siegen: Bei immerhin jeder fünften Kita, die Kinder mit Behinderung betreut, hat das pädagogische Konzept der Einrichtung keinen Bezug zum Thema Inklusion. Bei Kitas, die keine Kinder mit Einschränkungen betreuen, fehlt ein solches Konzept sogar bei jeder zweiten Einrichtung.

„In diesem Ergebnis sehen wir einen starken Beratungsauftrag an das LVR-Landesjugendamt und gleichzeitig ganz konkrete Möglichkeiten, diese Situation im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer Betriebserlaubnis zu verbessern. Wir werden künftig alle neuen Einrichtungen und mittelfristig auch alle bestehenden Einrichtungen dazu auffordern, ein inklusives Konzept zu entwickeln”, so LVR-Jugenddezernent Lorenz Bahr.

Expertinnen und Experten aus Jugendämtern sowie von Kita-Trägern und Fachberatungen wiesen in den geführten Interviews auf die Notwendigkeit hin, die Arbeitsbedingungen des Kita-Personals zu verbessern, eine inklusive Kita-Grundausstattung zu schaffen und ausreichend Geld für die Umsetzung von Inklusion bereitzustellen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den rheinischen Kindertageseinrichtungen sowie Eltern von Kindern mit Behinderung betonten, dass kleinere Gruppengrößen und mehr Räume benötigt würden. Auch wünschten diese befragten Gruppen sich mehr Geld und Zeit, um zum Beispiel die Elternarbeit zu verbessern. Fachliche Unterstützung beim Umgang mit Kindern mit Behinderung sowie Therapie vor Ort in der Kita waren weitere gewünschte Verbesserungen.

„Das Feedback der verschiedenen Expertengruppen ist für uns extrem wichtig. So können wir gezielt beispielsweise unser Fortbildungsangebot für Fach- und Führungskräfte aus den Kitas im Rheinland erweitern oder Einrichtungen zu möglichen Kooperationen mit Frühförderzentren, therapeutischen Praxen und anderen Kindertageseinrichtungen beraten, um therapeutische Angebote auch in der ‚Kita um die Ecke’ zu etablieren”, so Lorenz Bahr.

Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Till Döring
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel. 0221 809-7737
till.doering@lvr.de

Wie Microsoft mit Künstlicher Intelligenz Inklusion fördern will

Liebe Bloggemeinde,

Seeing AI ist eine kostenlose App von Microsoft für blinde Menschen sowie Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen. Die App ist Teil eines fortlaufenden Forschungsprojektes, das die Möglichkeiten von künstlicher Intelligenz bei der Unterstützung für Menschen mit Sehschwäche testet. Die Anwendung ist dazu gedacht, die Umgebung zu beschreiben. Dazu zählen Menschen, Texte und Objekte, die sich in der Nähe des Nutzers befinden.
Hier der Bericht auf rollingplanet.de

Berufsperspektiven theaterspielend entdecken

Liebe Bloggemeinde,

die eigene Situation im Beruf und die Aussichten für die Zukunft einmal “ganz anders” zu betrachten – das verspricht das Seminar ” Biografisches Theater – ein Programm zur beruflichen Inklusion”. Der theaterpädagisch erfahrene Leiter ermöglicht den Teilnehmenden, sich neue Perspektiven zu eröffnen und zu mehr individueller Zufriedenheit, Sicherheit und Gesundheit beizutragen. Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf organisiert den Kurs vom 19. bis 22.4.2018 in Herrenberg bei Stuttgart nicht nur für seine Mitglieder. Auskunft gibt Andreas Wohnig, Tel. 064 21 /94 888 23, Mail: wohnig@dvbs-online.de.

Deutscher Behindertenrat veröffentlicht Forderungen an die neue Bundesregierung

Liebe Leserinnen und Leser,

an die Parteien, die derzeit Sondierungsgespräche zur Bildung einer neuen Bundesregierung führen, hat sich gestern der Deutsche Behindertenrat (DBR) mit einem Katalog von behindertenpolitischen Forderungen gewandt. Das Papier, an dem auch der DBSV mitgewirkt hat, gliedert sich in 14 Abschnitte und thematisiert alle Lebensbereiche – von Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich, im Verkehr und der digitalen Welt über inklusive Bildung, berufliche Teilhabe und das Gesundheitswesen bis hin zum Steuerrecht.

Die im DBR vertretenen Organisationen erwarten, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in dieser Legislaturperiode novelliert und in diesem Zuge die private Wirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichtet wird. Barrierefreiheit muss auch auf europäischer Ebene vorangebracht werden. Entsprechend muss Deutschland auf die EU-Richtlinie zu barrierefreien Gütern und Dienstleistungen (European Accessibility Act) Einfluss nehmen.

Um die Zugänglichkeit im digitalen Bereich zu verbessern, ist die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen im Sinne behinderter Menschen umzusetzen. Mit dem Ziel, blinde und sehbehinderte Menschen deutlich besser als bisher mit Literatur zu versorgen, ist der Vertrag von Marrakesch zu ratifizieren und in deutsches Recht zu überführen.

Auf Grundlage seiner “Sechs gemeinsamen Kernforderungen” fordert der DBR gesetzliche Änderungen am Bundesteilhabegesetz. Demnach müssen die Leistungen der Eingliederungshilfe einkommens- und vermögensunabhängig gewährt werden und es darf bei der Definition des leistungsberechtigten Personenkreises zu keinerlei Einschränkungen kommen.

Eine verbindliche Gesamtstrategie für Inklusion erwartet der DBR im Bildungsbereich. Zur Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen ist die Beschäftigungspflicht konsequent durchzusetzen, unterstützt durch eine erhöhte Ausgleichsabgabe.

In der Gesundheitspolitik tritt der DBR dafür ein, dass die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenkassen ausgeweitet werden, etwa im Bereich von Sehhilfen, und Zuzahlungen und Eigenanteile abgeschafft werden. Für Arztpraxen soll Barrierefreiheit zu einer Zulassungsvoraussetzung werden.

Schließlich weist der DBR darauf hin, dass die Behindertenpauschbeträge bei der Einkommensteuer seit 1974 nicht wesentlich angepasst wurden, und mahnt eine Erhöhung an.

Das vollständige Forderungspapier des DBR steht im Internet bereit unter www.dbsv.org/aktuell/dbr-forderungen-jamaika-sondierungen.html

Förderfinder-App

Liebe Bloggemeinde,

wer fördert die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung?
REHADAT hat die erste App zur Suche nach Fördermöglichkeiten für die berufliche Teilhabe von (schwer)behinderten Menschen in Deutschland veröffentlicht. Arbeitgeber, Berater und Betroffene können nach bundesweiter Regelförderung oder nach Sonderförderprogrammen der Länder suchen – bis jetzt sind über 50 verschiedene Fördermöglichkeiten vorhanden.

Der Nutzer kann die Suche individuell gestalten und erfährt in der Detailansicht mehr über Zielgruppe, genaue Inhalte, Laufzeit und Umfang der Förderung. Außerdem bekommt er nützliche Links zu Ansprechpartnern oder direkt zum jeweiligen Programm. Ein umfangreiches Lexikon der beruflichen Teilhabe ergänzt die barrierefreie App.

Zum Hintergrund: Die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt soll in Deutschland weiter erhöht werden. Deswegen wird die Ausbildung, Einstellung und Weiterbeschäftigung von behinderten, schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen gefördert. Es gibt Förderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Form von finanziellen Zuschüssen, Darlehen und Prämien. Darüber hinaus erhalten Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfangreiche kostenfreie Beratung oder Coachings durch Integrationsberater bei den Kammern, der Rehabilitationsträger, der Integrationsämter und Berater anderer Dienstleister.

Die kostenlose Förderfinder-App ist im Google Play Store und iTunes App Store erhältlich.

REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln und wird gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Kontakt für Rückfragen:
Andrea Kurtenacker
Telefon 02 21 – 49 81 848
Mailto: kurtenacker@iwkoeln.de