Liebe Bloggemeinde,
ich komme vom Glauben ab! Wohin sich im Moment alles hinbewegt! Löst in mir ein unsagbares Entsetzen aus.
Nein nein, so geht das nicht!
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ich komme vom Glauben ab! Wohin sich im Moment alles hinbewegt! Löst in mir ein unsagbares Entsetzen aus.
Nein nein, so geht das nicht!
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Liebe Leserinnen und Leser,
an die Parteien, die derzeit Sondierungsgespräche zur Bildung einer neuen Bundesregierung führen, hat sich gestern der Deutsche Behindertenrat (DBR) mit einem Katalog von behindertenpolitischen Forderungen gewandt. Das Papier, an dem auch der DBSV mitgewirkt hat, gliedert sich in 14 Abschnitte und thematisiert alle Lebensbereiche – von Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich, im Verkehr und der digitalen Welt über inklusive Bildung, berufliche Teilhabe und das Gesundheitswesen bis hin zum Steuerrecht.
Die im DBR vertretenen Organisationen erwarten, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in dieser Legislaturperiode novelliert und in diesem Zuge die private Wirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichtet wird. Barrierefreiheit muss auch auf europäischer Ebene vorangebracht werden. Entsprechend muss Deutschland auf die EU-Richtlinie zu barrierefreien Gütern und Dienstleistungen (European Accessibility Act) Einfluss nehmen.
Um die Zugänglichkeit im digitalen Bereich zu verbessern, ist die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen im Sinne behinderter Menschen umzusetzen. Mit dem Ziel, blinde und sehbehinderte Menschen deutlich besser als bisher mit Literatur zu versorgen, ist der Vertrag von Marrakesch zu ratifizieren und in deutsches Recht zu überführen.
Auf Grundlage seiner “Sechs gemeinsamen Kernforderungen” fordert der DBR gesetzliche Änderungen am Bundesteilhabegesetz. Demnach müssen die Leistungen der Eingliederungshilfe einkommens- und vermögensunabhängig gewährt werden und es darf bei der Definition des leistungsberechtigten Personenkreises zu keinerlei Einschränkungen kommen.
Eine verbindliche Gesamtstrategie für Inklusion erwartet der DBR im Bildungsbereich. Zur Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen ist die Beschäftigungspflicht konsequent durchzusetzen, unterstützt durch eine erhöhte Ausgleichsabgabe.
In der Gesundheitspolitik tritt der DBR dafür ein, dass die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenkassen ausgeweitet werden, etwa im Bereich von Sehhilfen, und Zuzahlungen und Eigenanteile abgeschafft werden. Für Arztpraxen soll Barrierefreiheit zu einer Zulassungsvoraussetzung werden.
Schließlich weist der DBR darauf hin, dass die Behindertenpauschbeträge bei der Einkommensteuer seit 1974 nicht wesentlich angepasst wurden, und mahnt eine Erhöhung an.
Das vollständige Forderungspapier des DBR steht im Internet bereit unter www.dbsv.org/aktuell/dbr-forderungen-jamaika-sondierungen.html
Liebe Bloggemeinde,
das Bundesteilhabegesetz ist angetreten, um mehr Teilhabe für behinderte Menschen zu ermöglichen. Stattdessen soll nun sehbehinderten Menschen Unterstützung verweigert werden. Lesen Sie dazu die folgende DBSV-Pressemitteilung von heute:
Nicht behindert genug fürs Studium
Berlin, 24. Oktober 2016. Am 7. November 2016 findet die Anhörung zum Bundesteilhabegesetz statt. Aus diesem Anlass weist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) darauf hin, dass sehbehinderte Menschen durch die geplanten Regelungen massiv schlechter gestellt werden.
Im Moment haben sehbehinderte Menschen mit einem Sehvermögen von bis zu 30 Prozent grundsätzlich Anspruch auf Eingliederungshilfe, sie dürfen also beispielsweise Hilfsmittel oder Vorlesekräfte fürs Studium beantragen. Der Gesetzentwurf des Teilhabegesetzes sieht jedoch vor, dass nur noch derjenige Leistungen erhält, der eine sogenannte “erhebliche Teilhabeeinschränkung” hat. Bevor über den eigentlichen Antrag auf Eingliederungshilfe entschieden wird, ist erst einmal der Nachweis zu erbringen, dass man in mindestens fünf von neun Lebensbereichen nicht allein zurechtkommt, also auf ständige personelle oder technische Hilfe angewiesen ist. Zu den Lebensbereichen gehören unter anderem Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen etc.), häusliches Leben (Einkaufen oder Wohnung putzen), Mobilität und die Pflege der Beziehungen zu anderen Menschen. “Viele sehbehinderte Menschen fallen damit aus dem System”, konstatiert DBSV-Präsidentin Renate Reymann.
Dies wird am Beispiel von Sebastian T. deutlich. Der 24-jährige hat ein Sehvermögen von 20 bis 25 Prozent und studiert technische Informatik. Wegen seiner Sehbehinderung wird ihm eine Studienassistenz finanziert, die beispielsweise in Vorlesungen erklärt, was an die Wand projiziert wird. Ohne Assistenz wäre es ihm unmöglich, dem Unterricht zu folgen. Sein Problem: “Im Alltag komme ich gut zurecht. Ständige Unterstützung brauche ich ausschließlich im Studium – und nicht etwa in vier weiteren Bereichen, wie es in den Regelungen des neuen Bundesteilhabegesetzes vorgesehen ist, um Unterstützung zu erhalten. Das bedeutet, ich müsste meine Assistenz, wenn das Gesetz unverändert in Kraft tritt, selbst bezahlen, weil ich dann nicht mehr als ‘behindert genug’ angesehen würde. Von den 450 Euro BAföG, die mir im Monat zur Verfügung stehen, könnte ich mir das nicht leisten.”
Sebastian T. ist leider kein Einzelfall. Renate Reymann sieht nun die Bundesregierung in der Pflicht: “Es kann nicht sein, dass aufgrund einer unausgegorenen Regelung viele sehbehinderte Menschen massiv schlechter gestellt werden als bisher. Der Zugang zur Eingliederungshilfe ist nur einer von vielen Punkten, an denen das Bundesteilhabegesetz dringend nachgebessert werden muss.”
+++ DBSV-Aktion am 7. November vor dem Reichstagsgebäude +++
Blinde und sehbehinderte Menschen dürfen nicht zu den Verlierern des Teilhabegesetzes werden!
- Aktion aus Anlass der Anhörung zum Bundesteilhabegesetz
- Ort: Berlin, vor dem Reichstagsgebäude (Westseite/Platz der Republik)
- Zeit: Montag, 7. November 2016, 10:30-12:00 Uhr
Mehr Infos unter http://bthg.dbsv.org
Liebe Bloggemeinde,
wie die Weltblindenunion meldet, hat gestern Kanada als zwanzigstes Land den Marrakesch-Vertrag ratifiziert. Damit wird der Vertrag zum 30. September 2016 in Kraft treten und die Blindenorganisationen und Blindenbüchereien der 20 Länder können ihre Bestände an barrierefreier Literatur über Grenzen hinweg austauschen.
Prof. Dr. Thomas Kahlisch, stellvertretender Vorsitzender der Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen e.V. (Medibus) und DBSV-Präsidiumsmitglied, sieht nun die Bundesregierung am Zug: “Wie schade, dass Deutschland nicht zu den ersten zwanzig Ländern gehört, die den Vertrag ratifiziert haben! Es wird höchste Zeit, dass die Bundesregierung ihre Bummel-Strategie aufgibt und den grenzüberschreitenden Literaturzugang für blinde und sehbehinderte Menschen ermöglicht.”
Liebe Bloggemeinde,
“Bis zur vollen Teilhabe gehen wir euch auf den Wecker!”: Dieses Motto darf wörtlich genommen werden, wenn morgen, Donnerstag, den 21. April, Menschen mit Behinderung auf die Straße gehen. Um fünf vor zwölf lassen sie auf öffentlichen Plätzen in Berlin, Hamburg, Kassel, Köln, Mainz, München und Stuttgart ihre Wecker schrillen. Sie schlagen Krach mit Topfdeckeln, Rasseln und allem, was Lärm macht, um die Bundesregierung aufzuschrecken und ein hörbares Zeichen für ein gutes Bundesteilhabegesetz zu setzen.
Bisher kursiert nur ein Arbeitsentwurf für das Gesetz, der bei den Behindertenverbänden auf massive Kritik gestoßen ist (“dbsv-direkt” berichtete mehrfach). Die Veröffentlichung des Referentenentwurfs ist seit fast einem halben Jahr überfällig. “Wir fordern, was unser Recht ist: ein Gesetz, das der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht und den verschiedenen Behinderungsarten gerecht wird”, stellt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke klar. “Wenn uns unsere politische Arbeit nicht weiterbringt, müssen wir lauter werden und unseren Protest in die Öffentlichkeit tragen.”
Mehr Infos zur bundesweiten Weckeraktion unter
https://sites.google.com/site/teilhabejetzt/
Lieber Leser,
das möchte ich Euch nicht vorenthalten, was der DVBS heute in seinem
Newsletter veröffentlicht hat.
Ich finde dies so unglaublich, was Menschen mit Behinderung alles in ihrem Leben erfahren müssen. Da kräuseln sich mir die Nackenhaare. Das kann doch nicht angehen!
Hier also die Info:
Ist doch gar nicht so schlimm?
Daß ein stark pflegebedürftiger behinderter Mensch von seinen etwaigen Gehalt u.U. nur behalten darf, was er auch an Sozialhilfe bekäme, dass behinderungsbedingter Mehrbedarf (Technik, Assistenz.) im Studium in Deutschland nur finanziert wird, wenn der jeweils Betroffene hinreichend arm ist, mag manchen ungerecht erscheinen. Der Bundesregierung nicht unbedingt.
Die Eingliederungshilfe sei keine “Armutsfalle”, lässt sie sich auf eine kleine Anfrage der Bundestags-Grünen hin vernehmen. Im Presseticker des Parlaments lesen wir weiter.
“[.]Die Fraktion hatte unter anderem kritisiert, dass ein behinderter
Mensch, der Leistungen der Eingliederungshilfe bezieht, seine Vermögensverhältnisse offenlegen muss und nur ein Schonvermögen von 2.600 Euro auf dem Konto haben darf. Die Bundesregierung betont, dass der Einsatz eigener Mittel zur Finanzierung von Unterstützungsleistungen nur verlangt werden dürfe, wenn diese eigenen Mittel über der Einkommensgrenze liegen und auch dann nur in zumutbarem Umfang. Ein Einsatz des gesamten Einkommens sei rechtlich nicht möglich. Schwerstpflegebedürftigen und blinden Menschen dürften auch jenseits der Einkommensgrenze nur mit 40 Prozent an den
anfallenden Kosten beteiligt werden, schreibt die Regierung. Sie betont, dass dem Sozialhilfeträger bei der Anrechnung des Eigenanteils ein breiter Entscheidungsrahmen eingeräumt werde, der verhindert, dass existenzgefährdende Härtefälle eintreten.”
“Breiter Entscheidungsrahmen” klingt gut.
In diesem Sinne bis zum nächsten Mal
Michael Herbst