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Urheberrecht & Blinde – USA aktivieren Marrakesch-Vertrag

Liebe Bloggemeinde,

Good News für Englisch lesende Blinde: Bald können sie legal auf 550.000 weitere Texte zugreifen. Die USA sind einem Urheberrechts-Vertrag beigetreten.

Von Daniel AJ Sokolov
Die Marshallinseln und die USA sind 49. und 50. Vertragspartner des Vertrags von Marrakesch. Per Ende Mai werden Blinde, Sehschwache und andere Personen mit Lesebehinderung in rund 80 Ländern von pauschalen, grenzüberschreitenden Urheberrechtsausnahmen für literarische Werke und Musiknotierungen profitieren.
Die USA sind von besonderer Bedeutung, da sie den größten Kanon bereits barrierefrei verfügbarer englischer Literatur einbringen. Er soll sich um etwa 550.000 Werke handeln.

Zudem haben sich die USA für eine freizügige Umsetzung entschieden. So gibt es im Unterschied zu Deutschland keine Abgeltung für Rechteinhaber und keine Einschränkungen für kommerziell barrierefrei verfügbare Werke.

Die globalen Urheberrechts-Ausnahmen für Menschen mit Lesebehinderung wurden bereits im Juni 2013 in Marrakesch vereinbart. Ende September 2016 trat der Vertrag in Kraft, nachdem ihn 20 Staaten ratifiziert hatten. Seit Jahresbeginn gilt er in den EU-Staaten und Japan, am 8. Mai stoßen die USA hinzu.

Mehr Freiheiten
Bibliotheken und Behindertenorganisationen dürfen barrierefreie Versionen veröffentlichter literarischer Texte, etwa Großdruck-, Braille- und Hörversionen, sowie barrierefreie Musiknotierungen anfertigen, und an die Zielgruppe weitergeben. Einzelpersonen dürfen für den Eigenbedarf Hand anlegen.
Rechteinhaber müssen nicht gefragt werden. Neben Blinden und Sehschwachen profitieren auch Personen, die aus anderen Gründen kein üblich gedrucktes Buch lesen können, etwa weil sie kein Buch halten können.

Von großer Bedeutung ist die Freigabe des grenzüberschreitenden Austausches barrierefreier Werke mit Einrichtungen und betroffenen Einzelpersonen in anderen Marrakesch-Vertragsstaaten. Gerade in Schwellen- und Entwicklungsländern
haben Menschen mit einschlägigen Behinderungen kaum Zugang zu literarischen Werken und Musiknoten.

Global Books Service
Hier versucht das Global Books Service zu helfen. Dieser Online-Katalog umfasst etwa 415.000 literarische Werke und 5000 Partituren. Mit dem Beitritt der USA werden sofort etwa 50.000 Werke aus dem Bestand des U.S. National
Library Service for the Blind and Physically Handicapped hinzukommen.

Auf den gesamten Fundus des Global Books Service können Behindertenverbände und einschlägige Bibliotheken zugreifen, um ihre Klienten zu versorgen. Aus Deutschland nimmt die Deutsche Zentralbücherei für Blinde teil.

Marrakesch-Vertrag: EU-Staaten geben grünes Licht für Urheberrechtsreform für Blinde

Liebe Bloggemeinde,

der EU-Rat hat den Weg dafür freigemacht, dass die Mitgliedsländer den Vertrag von Marrakesch für Urheberrechtsausnahmen für Blinde ratifizieren und umsetzen können. Die große Koalition will dies rasch über die Bühne bringen.
Nach einigen Verzögerungen steht nun endgültig fest: Blinde, Sehbehinderte und Personen mit anderweitigen Leseproblemen werden in den EU-Staaten bald einen leichteren Zugang zu geschützten Werken wie Büchern erhalten. Der EU-Rat hat dazu am Donnerstag einen bereits im Oktober skizzierten Beschluss gefasst, womit er der Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch zustimmt. Die Mitgliedsländer können diesen damit nun vom Sommer an umsetzen und dafür nationale Regeln verabschieden.
Beseitigung diskriminierender Barrieren
Die bereits im Juni 2013 getroffene und im September 2016 in Kraft getretene internationale Übereinkunft soll Blindenorganisationen vor allem die grenzüberschreitende Weitergabe und Reproduktion geschützter Werke wie Bücher oder Zeitschriften in Formaten erlauben, die für Blinde und Sehbehinderte barrierefrei zugänglich sind. Die EU-Gremien hatten sich im Mai darauf verständigt, dass und in welcher Form der Vertrag ratifiziert werden soll. Das EU-Parlament befürwortete den Kompromiss im Juli, die Drahtzieher im Ministerrat bestätigten den Plan prinzipiell kurz darauf. Bislang fehlte aber die offizielle Freigabe des Gremiums für gesetzgeberische Aktivitäten der Mitgliedsstaaten.
Der europäische Rahmen gestattet es Bibliotheken und Blindenorganisationen, Braille- oder Hörversionen geschützter Werke anzufertigen und teils auch grenzüberschreitend in der EU sowie an Drittländer zu versenden, die den Vertrag ebenfalls beigetreten sind.
“Zügige Umsetzung” in Deutschland
Der amtierende Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte im Sommer schon angekündigt, die hierzulande bereits bestehenden Regeln zugunsten von Menschen mit Behinderungen und die damit verknüpfte “Blindenschranke” im Einklang mit den neuen Vorgaben etwa durch eine Klausel zur Online-Nutzung ausweiten zu wollen. Umstritten ist noch, ob und in welcher Höhe hierzulande “angemessene Ausgleichszahlungen” für die Verlage vorgesehen werden sollen. Die geplante Neuauflage des schwarz-roten Regierungsbündnisses streift das Thema im Entwurf für einen Koalitionsvertrag nur kurz. Darin heißt es: “Den Vertrag von Marrakesch zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen setzen wir zügig um.”

Besserer Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu Literatur

Liebe Bloggemeinde,

heute mal ne erfreuliche Info!
Der Marrakeschvertrag muss nun in nationales Recht umgesetzt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

jahrelang kämpfen wir darum, dass der Marrakesch-Vertrag in nationales Recht umgesetzt wird.
DIE EU hat dazu nun deutliche Vorgaben, auch für Deutschland, gemacht.

Der Rat der Europäischen Union hat am 17.07.2017 urheberrechtliche Regelungen zu Gunsten blinder, seh- und lesebehinderter Menschen verabschiedet, womit diesen Menschen ein besserer Zugang zu Literatur ermöglicht werden soll.
Die neuen EU-Vorgaben betreffen die Erlaubnis für Blindenbibliotheken, Texte in ein barrierefreies Format zu übertragen, ohne zuvor die Zustimmung des Autors oder Verlegers einzuholen. EU-weit ist jetzt festgelegt, dass zum Beispiel Sachbücher, Romane oder Zeitschriften in Braille-Schrift, Großdruck oder Hörbuchfassungen übertragen werden dürfen. Außerdem dürfen diese barrierefreien Fassungen an die blinden, seh- und lesebehinderten Menschen verbreitet werden – in analoger Form oder elektronisch, innerhalb eines Mitgliedstaates oder auch über nationale Grenzen hinweg. Blinde, seh- und lesebehinderte Menschen haben zudem die gesetzliche Erlaubnis, für den Eigengebrauch selbst Texte in ein barrierefreies Format zu übertragen.
Die EU setzt damit den Vertrag von Marrakesch um, einen internationalen Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), der weltweit eine bessere Versorgung mit barrierefreier Literatur sicherstellen soll.

“Die Mitgliedstaaten haben ein Jahr Zeit, um die neuen Vorgaben in ihr nationales Recht umzusetzen. Bereits heute existiert im deutschen Urheberrechtsgesetz eine Regelung zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen (§ 45a UrhG). Das deutsche Gesetz muss deshalb nur sinnvoll weiterentwickelt werden. Zum Beispiel werden wir eine Online-Nutzung neu in das Gesetz aufnehmen: Blindenbibliotheken werden die Erlaubnis erhalten, barrierefreie Literatur online für die Begünstigten zur Verfügung zu stellen”, so Bundesminister Heiko Maas.

Ihr BBSB-Inform

Marrakesch-Vertrag: Nach jahrelangem Stillstand Bewegung in der Europäischen Union

Liebe Leserinnen und Leser,

am 30. September ist der Marrakesch-Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Kraft getreten. Das völkerrechtliche Übereinkommen, das vor mehr als drei Jahren verabschiedet wurde, legt Ausnahmeregelungen im Urheberrecht fest, um die Produktion und den grenzüberschreitenden Austausch barrierefreier Literatur zu erleichtern. Zur Gültigkeit und Anwendung kommt der Vertrag allerdings nur in Staaten, die ihn ratifiziert haben. Deutschland oder die Europäische Union (EU) als größter Produzent barrierefreier Literatur gehören bisher nicht dazu.

Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten können sich nicht darauf einigen, wer den Vertrag ratifizieren muss: jedes Land für sich, die EU und alle EU-Mitgliedsstaaten oder die EU im Namen aller EU-Staaten. In diesem mehrjährigen Streit zeichnet sich nun eine Lösung ab. Der Generalanwalt der EU hat erklärt, dass die EU die Alleinkompetenz für die Ratifizierung hat. Dies würde bedeuten, dass der Marrakesch-Vertrag mit der Ratifizierung durch die EU in allen Mitgliedsstaaten in das nationale Urheberrecht implementiert werden muss. Die Meinung des Generalanwaltes muss durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt werden, was bis Ende des Jahres zu erwarten ist.

Am 14. September hat die Europäische Kommission zwei Legislativvorschläge veröffentlicht, die den Rechtsrahmen des Marrakesch-Vertrages nach erster Begutachtung zufriedenstellend abbilden. Diese Vorschläge, die den Austausch barrierefreier Literatur innerhalb der EU und zwischen EU- und Nicht-EU-Staaten regeln, waren gestern Gegenstand eines Gesprächs, zu dem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingeladen hatte. Neben Vertretern des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, der Schulbuchverlagsgesellschaft, der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, des Mitarbeiterstabs der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung und des Vereins für Legasthenie nahmen Prof. Dr. Thomas Kahlisch, Christiane Möller und Jessica Schröder für den DBSV und die Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen (Medibus) an dem Termin teil.

Alle Vertreter begrüßten die Gesetzesinitiativen der Europäischen Kommission und wollen sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Marrakesch-Vertrag zeitnah ratifiziert und umgesetzt wird. Allerdings besteht in grundsätzlichen Fragen noch erheblicher Klärungsbedarf. So werden unterschiedliche Definitionen von Barrierefreiheit zugrunde gelegt. Dies führt zu unterschiedlichen Ansichten über die Verfügbarkeit von barrierefreier Literatur auf dem kommerziellen Buchmarkt und, damit verbunden, zu Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Lizenzierung der Übertragung in barrierefreie Formate. Insbesondere die Verlage sehen die Gefahr der Piraterie oder missbräuchlichen Vervielfältigung, wenn die Umsetzung des Marrakesch-Vertrages nicht streng genug überwacht wird. Auch die Erweiterung des Nutzerkreises auf lesebehinderte Personen bereitet den Rechteinhabern Sorge, da hier eindeutige Diagnoseverfahren gefunden werden müssen, um die Personen zu klassifizieren.

Der DBSV und Medibus haben in dem Gespräch betont, dass sich die Ausnahmeregelungen im deutschen Urheberrecht zugunsten der Blindenbibliotheken bewährt haben und dass es zusätzlich gute Kooperationen mit Buchverlagen gibt. Für eine angemessene Literaturversorgung blinder und sehbehinderter Menschen im In- und Ausland sei ein unbürokratisches Verfahren unerlässlich. “Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie unsere Forderungen und Bedenken angemessen berücksichtigt und Verlagsinteressen zum Schutz des geistigen Eigentums nicht dem Interesse blinder und sehbehinderter Menschen überordnet”, bringt Jessica Schröder, DBSV-Referentin für internationale Zusammenarbeit, die Verbandsposition auf den Punkt.

Laut BMJV ist mit einer Ratifizierung und Überführung des Marrakesch-Vertrages in EU-Recht nicht vor Ende 2017 zu rechnen. Zunächst müssen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union (Regierungen der EU-Staaten) über die Gesetzesinitiativen beraten und abstimmen, bevor diese vom Europäischen Parlament verabschiedet werden können.

Redaktion:
Andreas Bethke (V.i.S.d.P.)
Irene Klein
Volker Lenk
Anschrift:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestraße 19
10179 Berlin
Tel.: (030) 28 53 87-0 Fax: (030) 28 53 87-200
E-Mail: info@dbsv.org
www.dbsv.org

Marrakesch-Vertrag tritt in Kraft

Liebe Bloggemeinde,

wie die Weltblindenunion meldet, hat gestern Kanada als zwanzigstes Land den Marrakesch-Vertrag ratifiziert. Damit wird der Vertrag zum 30. September 2016 in Kraft treten und die Blindenorganisationen und Blindenbüchereien der 20 Länder können ihre Bestände an barrierefreier Literatur über Grenzen hinweg austauschen.

Prof. Dr. Thomas Kahlisch, stellvertretender Vorsitzender der Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen e.V. (Medibus) und DBSV-Präsidiumsmitglied, sieht nun die Bundesregierung am Zug: “Wie schade, dass Deutschland nicht zu den ersten zwanzig Ländern gehört, die den Vertrag ratifiziert haben! Es wird höchste Zeit, dass die Bundesregierung ihre Bummel-Strategie aufgibt und den grenzüberschreitenden Literaturzugang für blinde und sehbehinderte Menschen ermöglicht.”

Das Recht auf Lesen endlich auch für blinde Menschen umsetzen

Liebe Leserinnen und Leser,

am 10. Dezember, wird der Tag der Menschenrechte begangen. Den blinden und sehbehinderten Menschen in aller Welt wird unnötigerweise der Zugang zu Informationen verweigert. Lesen Sie dazu die heutige Pressemitteilung des DSBV:

Berlin, 09. Dezember 2015. Seit über einem Jahr verhindert die Bundesregierung, dass Literatur für blinde und sehbehinderte Menschen über Grenzen hinweg ausgetauscht werden kann. Darauf weist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) aus Anlass des Tages der Menschenrechte hin.

In Deutschland stehen lediglich fünf Prozent aller veröffentlichten Bücher in blinden- und sehbehindertengerechten Formaten zur Verfügung, in den Entwicklungsländern sogar nur ein Prozent. Um diese Büchernot zu mildern, beschloss die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) im Juni 2013 den Vertrag von Marrakesch. Das Abkommen soll Blindenbüchereien auf der ganzen Welt ermöglichen, ihre Bestände an barrierefreier Literatur auszutauschen. So könnte dann beispielsweise die blinde Leserin aus Bolivien auf ein Buch in Brailleschrift aus einer spanischen Blindenbücherei zugreifen und für den blinden Studenten in Deutschland würde der Zugang zu fremdsprachiger Literatur wesentlich erleichtert.

Deutschland besteht nun darauf, dass die Vertragsbestandteile erst in europäisches und nationales Urheberrecht eingearbeitet werden müssen, bevor der Vertrag durch die EU ratifiziert werden kann, und blockiert dadurch eine zügige Umsetzung.

Dazu der Präsident der Europäischen Blindenunion (EBU), Wolfgang Angermann: “Mit ihrer bürokratischen Bummel-Taktik zerstört die Bundesregierung die Bildungs- und Berufschancen blinder Menschen in aller Welt. Ich appelliere dringend an Bundesjustizminister Heiko Maas, dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Ratifizierung des Marrakesch-Vertrages zuzustimmen. Verweigern Sie uns nicht länger unser Recht auf Lesen!”