Schlagwort-Archiv: Teilhabegesetz

Bundesrat billigt Bundesteilhabegesetz: Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe fordert zeitnahe Weiterentwicklungen, Landesblindengeldgesetze weiterhin nötig

Liebe Leser,

nach langem politischem Ringen sieht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) damit jedoch keinen Abschluss erreicht. Viele Teilhabeleistungen werden mit dem Gesetz, das ab 1. Januar 2017 stufenweise in Kraft tritt, auf eine neue Grundlage gestellt. „Ein konsequent menschenrechtsbasiertes Teilhaberecht, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorgibt, hat der Gesetzgeber mit dem Bundesteilhabegesetz nicht verabschiedet“, konstatiert DBSV-Präsidentin Renate Reymann. „Deswegen müssen wir weiterkämpfen und Weiterentwicklungen durchsetzen.“

Ein Schritt in die richtige Richtung sind deutliche Verbesserungen beim Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe einschließlich der Freistellung des Partners. „Hier darf es aber keinen Stillstand geben“, ermahnt Reymann. „Ein echter Nachteilsausgleich heißt vollständige Abschaffung jeglicher Anrechnung von Einkommen und Vermögen.“

Durch intensiven Protest konnten Verschlechterungen beim Zugang zur Eingliederungshilfe abgewendet werden. Die Schaffung neuer Zugangskriterien ist aber nicht vom Tisch. Es sollen neue Regelungen erprobt und bis 2023 in einem eigenen Gesetz verabschiedet werden. Der DBSV wird diesen Prozess wachsam begleiten, um insbesondere sehbehinderten Menschen ihren Rechtsanspruch zu erhalten.

Auch bei den Leistungen zur Teilhabe an Bildung konnten Verschlechterungen abgewendet und in einigen Einzelbereichen sogar Verbesserungen erreicht werden. „Mit Chancengleichheit hat das noch nichts zu tun“, so Renate Reymann. „In einer sich rasant verändernden Arbeitswelt braucht es dringend Weiterentwicklungen, damit behinderte Menschen nicht abgehängt werden.“

Die Förderung einer unabhängigen Teilhabeberatung bewertet der DBSV als wichtigen Baustein, um die notwendige Unterstützung zugänglich zu machen. Der DBSV wird sich dafür einsetzen, dass es spezialisierte Anlaufstellen für blinde, sehbehinderte und taubblinde Menschen gibt.

Die Einführung eines Merkzeichens für Taubblindheit („TBl“) im Schwerbehindertenausweis begrüßt der DBSV ausdrücklich. Fast zehn Jahre lang hatte sich der Verband dafür eingesetzt. Im nächsten Schritt muss nun definiert werden, zu welchen Leistungen das Merkzeichen berechtigt.

Nachdem es mit dem Bundesteilhabegesetz nicht gelungen ist, zu einer bundeseinheitlichen gerechten Blindengeldlösung zu kommen, bleibt der Einsatz um Verbesserungen auf Länderebene notwendiger denn je. Die Erhöhung des Vermögensfreibetrags für die weiterhin im Sozialhilferecht geregelte Blindenhilfe ist für die DBSV-Präsidentin ein Tropfen auf den heißen Stein. „Hier brauchen wir wieder den Gleichschritt mit der Eingliederungshilfe“, betont Renate Reymann. „Gleichzeitig darf die Debatte um ein Teilhabegeld für Menschen mit Behinderung nicht einschlafen.“

Wir freuen uns, so Judith Faltl, Landesvorsitzende des BBSB e. V., dass es uns im Zusammenwirken mit der Bayerischen Staatsregierung gelungen ist, unser Ländergesetz wieder ein stück besser zu machen.
“Bereits im Jahr 2013 gelang die Einführung eines verdoppelten Blindengeldes für taubblinde Menschen. Nun hat die Staatsregierung das Gesetz geändert, um die notwendigen Anpassungen mit Blick auf die Einführung der 5 Pflegegrade im Gesetz zu verankern. Jetzt wurden leider noch nicht die für einen staatlichen Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen notwendigen Anpassungen vorgenommen. Wir danken an dieser Stelle den Opositionsvertretern sehr für ihr grosses Engagement. Wir sind aber zuversichtlich. Im Haushalt des freistaats Bayern sind für das Jahr 2018 12 Millionen Euro für einen staatlichen Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen vorgesehen.“

Ihr BBSB-Inform

UN-Behindertenrechtskonvention wird zehn Jahre alt

Liebe Bloggemeinde,

vor zehn Jahren, am 13. Dezember 2006, verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Behindertenrechtskonvention (BRK). Damit wurde unterstrichen, was selbstverständlich ist: Wie für alle Menschen gelten die Menschenrechte ohne Einschränkung auch für Menschen mit Behinderungen.

Die “Gegenwart”, das Verbandsmagazin des DBSV, fragt, was die BRK in zehn Jahren bewirkt hat und hat einen ausgewiesenen Experten um seine Bewertung gebeten: Klaus Lachwitz, langjähriger Geschäftsführer der Lebenshilfe, heute Präsident von Inclusion International, Generalsekretär der International Disability Alliance (IDA) und geschäftsführender Vorstand des European Disability Forum (EDF). Er war vor zehn Jahren in New York bei den Verhandlungen über die BRK beteiligt.

“Aus internationaler Sicht ist die Konvention sicher ein Erfolg”, sagt der Jurist im “Gegenwart”-Interview. “Das merkt man daran, dass in mehr als 160 Ländern darüber gesprochen wird, natürlich auf ganz unterschiedliche Weise, je nachdem, ob es sich um Demokratien oder um autoritäre Gesellschaften handelt. Aber die Konvention hat einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangt und bestimmte Begriffe wie Inklusion, Partizipation, Diskriminierungsschutz spielen in den politischen Debatten eine viel größere Rolle als vor zehn Jahren.”

Vom Bundesteilhabegesetz hätte Klaus Lachwitz erwartet, dass die Eingliederungshilfe als Nachteilsausgleich definiert wird, was jedoch nicht erfolgt ist. Dies hätte der BRK entsprochen, die in Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert wurde und damit geltendes Recht ist. Nicht nur auf politischer, sondern auch auf gerichtlicher Ebene sieht Klaus Lachwitz Defizite bei der Umsetzung der BRK. “Das Problem ist die mangelnde Bereitschaft der Mehrheit unserer Richter, sich der BRK progressiv zu öffnen.”

Das vollständige Interview mit Klaus Lachwitz ist in der Dezember-Ausgabe der “Gegenwart” zu lesen und online abrufbar unter www.dbsv.org/dbsv/zeitschriften/die-gegenwart/ausgewaehlte-beitraege-der-gegenwart

Bundesteilhabegesetz – Es ist 5 vor 12 – Schüler appellieren an Bundestagsabgeordnete

Liebe Bloggemeinde,

die blinden und sehbehinderten Schülerinnen und Schüler der Carl-Strehl-Schule in Marburg kämpfen für ein gutes Bundesteilhabegesetz. Gestern haben sie ein Uhrenziffernblatt aus Menschen geformt – die Zeiger auf 5 vor 12, denn das Gesetzesvorhaben geht allmählich auf die Zielgerade. Um ihren Zukunftsängsten Luft zu machen, haben sich die Schüler zudem direkt an alle Bundestagsabgeordneten gewandt und eindringliche Worte gefunden:

“Bitte lassen Sie sehbehinderte und hörbehinderte Kinder und Jugendliche nicht im Stich. Bitte helfen Sie uns, dass wir auch in Zukunft eine gute Schulausbildung bekommen können. Mit dem neuen BTHG fallen viele von uns aus der Eingliederungshilfe heraus. Wir sehen oder hören zwar nicht besser, aber die Förderung für dringend notwendige Hilfsmittel, Unterrichtsmaterialien etc. wird uns gestrichen.

Es kann doch niemand wollen, dass wir statt Richter oder IT-Spezialist in Zukunft wieder Korbflechter wie vor 100 Jahren werden müssen. Es ist 5 vor 12. Bitte stimmen Sie dem BTHG in der vorliegenden Form nicht zu. Bitte lassen Sie uns nicht im Stich, wir zählen auf Sie.”

“Der DBSV steht hundertprozentig hinter diesem Appell”, betont DBSV-Präsidentin Renate Reymann. “Die geplanten Zugangsregelungen zu Leistungen der Eingliederungshilfe diskriminieren sinnesbehinderte Menschen. Die Worte der Schüler sind bewegend und ich hoffe sehr, dass sie auch wirklich etwas bewegen.”

Mehr Informationen zum Bundesteilhabegesetz unter http://bthg.dbsv.org

Krach schlagen für ein gutes Bundesteilhabegesetz

Liebe Bloggemeinde,

“Bis zur vollen Teilhabe gehen wir euch auf den Wecker!”: Dieses Motto darf wörtlich genommen werden, wenn morgen, Donnerstag, den 21. April, Menschen mit Behinderung auf die Straße gehen. Um fünf vor zwölf lassen sie auf öffentlichen Plätzen in Berlin, Hamburg, Kassel, Köln, Mainz, München und Stuttgart ihre Wecker schrillen. Sie schlagen Krach mit Topfdeckeln, Rasseln und allem, was Lärm macht, um die Bundesregierung aufzuschrecken und ein hörbares Zeichen für ein gutes Bundesteilhabegesetz zu setzen.

Bisher kursiert nur ein Arbeitsentwurf für das Gesetz, der bei den Behindertenverbänden auf massive Kritik gestoßen ist (“dbsv-direkt” berichtete mehrfach). Die Veröffentlichung des Referentenentwurfs ist seit fast einem halben Jahr überfällig. “Wir fordern, was unser Recht ist: ein Gesetz, das der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht und den verschiedenen Behinderungsarten gerecht wird”, stellt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke klar. “Wenn uns unsere politische Arbeit nicht weiterbringt, müssen wir lauter werden und unseren Protest in die Öffentlichkeit tragen.”

Mehr Infos zur bundesweiten Weckeraktion unter
https://sites.google.com/site/teilhabejetzt/

Deutschlands Zukunft inklusiv gestalten

Liebe Leser,

hier die Mitteilung der Berliner-Behindertenzeitung.
Zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung rufen wir gemeinsam zur Demonstration und anschließender Kundgebung unter folgendem Motto auf:
Deutschlands Zukunft inklusiv gestalten! Kein Kompromiss bei der Teilhabe. Damit protestieren wir gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und die Verweigerung der Teilhabe am Leben mitten in der Gesellschaft. Wir wollen unsere Forderungen gemeinsam an die Öffentlichkeit und die Politik herantragen.
13.00 – 13.30 Uhr: Kundgebung am Bundeskanzleramt
13.30 – 14.00 Uhr: Protestmarsch zum Brandenburger Tor
14.00 – 15.30 Uhr: Bühnenprogramm am Brandenburger Tor

Wir fordern:
Ein Bundesteilhabegesetz, das die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in Deutschland sicher stellt. So wie es im Koalitionsvertrag versprochen wurde; Einen Kurswechsel in der Behindertenpolitik der Bundesregierung: Ein Paradigmenwechsel – weg von der Fürsorge, hin zu Selbstbestimmung und Würde – muss endlich umgesetzt werden; Abschaffung der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe; Die unverzügliche und vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention; Politische Rahmenbedingungen für echte Inklusion: gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderung von Beginn an.
Mittwoch, 4. Mai 2016:
Hintergrund: Zum 1. Januar 2017 soll das Bundesteilhabegesetz in Kraft treten. Wir treten dafür ein, das wir ein gutes Teilhabegesetz bekommen und das die Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen im Sinne der UN-BRK in den Mittelpunkt gestellt werden.
Im Koalitionsvertrag – mit dem Namen „Deutschlands Zukunft Gestalten“ – wurde dies angekündigt. Als „Prioritäre Maßnahme“ wurde eine Entlastung der „Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe“ versprochen. Wir erinnern daher an das Versprechen von CDU, CSU und SPD.
Weitere Informationen, Hintergründe, Fakten und Ansprechpartner finden sich auf der brandneuen Internetseite unter: www.protesttag-behinderte.de

Constantin Grosch kämpft weiter

Liebe Bloggemeinde,

Kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach mit Constantin Grosch ueber seine Erfahrungen und die Petition für ein Recht auf Sparen und ein gutes Teilhabegesetz.
https://www.bizeps.or.at/news.php?nr=16020

Anreize für Betriebe, Menschen mit Behinderungen einzustellen, sind dringend notwendig.
https://www.bizeps.or.at/news.php?nr=16016

Hilfen aus einer Hand – auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kooperationspartner_innen,

Kinder und Jugendliche ohne Behinderung oder mit (drohender) seelischer Behinderung erhalten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Kinder und Jugendliche mit körperlicher und sogenannter geistiger Behinderung im Rahmen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII.
„Die Aufteilung der Zuständigkeiten für junge Menschen mit Behinderungen auf die Sozialhilfe und die Kinder- und Jugendhilfe führt in der Praxis zu erheblichen Definitions- und Abgrenzungsproblemen, aus denen Zuständigkeitsstreitigkeiten, erheblicher Verwaltungsaufwand und vor allem Schwierigkeiten bei der Gewährung und Erbringung von Leistungen für Kinder und Jugendliche und ihre Familien resultieren.“
Diese Situation schildert der Abschlussbericht der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelten Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz. Sie erschwert vielen behinderten Kindern und Jugendlichen sowie ihren Eltern das Leben zusätzlich.

Wenn Sie den beigefügten Appell unterstützen und diesen evtl. auch unterzeichnen möchten, finden Sie hier http://tinyurl.com/q4pgdj2 eine Möglichkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Rita Schroll

Recht auf Sparen – Teilhabegesetz

Liebe Bloggemeinde,

im Rahmen der Kampagne Teilhabegesetz.org wurde in diesem Jahr die Online-Petition “Recht auf Sparen und für ein gutes Teilhabegesetz – jetzt, Schäuble und Nahles!” veröffentlicht. Der nächste Meilenstein: Am 20. Oktober werden die Initiatoren die Petition offiziell an die Ministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, überreichen. Bis dahin wollen sie 200.000 Unterschriften erreichen. Es braucht noch Unterschriften!
Unter dem folgenden Link kann die Petition aufgerufen und unterschrieben werden.