Schlagwort-Archiv: Literatur

Besserer Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu Literatur

Liebe Bloggemeinde,

heute mal ne erfreuliche Info!
Der Marrakeschvertrag muss nun in nationales Recht umgesetzt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

jahrelang kämpfen wir darum, dass der Marrakesch-Vertrag in nationales Recht umgesetzt wird.
DIE EU hat dazu nun deutliche Vorgaben, auch für Deutschland, gemacht.

Der Rat der Europäischen Union hat am 17.07.2017 urheberrechtliche Regelungen zu Gunsten blinder, seh- und lesebehinderter Menschen verabschiedet, womit diesen Menschen ein besserer Zugang zu Literatur ermöglicht werden soll.
Die neuen EU-Vorgaben betreffen die Erlaubnis für Blindenbibliotheken, Texte in ein barrierefreies Format zu übertragen, ohne zuvor die Zustimmung des Autors oder Verlegers einzuholen. EU-weit ist jetzt festgelegt, dass zum Beispiel Sachbücher, Romane oder Zeitschriften in Braille-Schrift, Großdruck oder Hörbuchfassungen übertragen werden dürfen. Außerdem dürfen diese barrierefreien Fassungen an die blinden, seh- und lesebehinderten Menschen verbreitet werden – in analoger Form oder elektronisch, innerhalb eines Mitgliedstaates oder auch über nationale Grenzen hinweg. Blinde, seh- und lesebehinderte Menschen haben zudem die gesetzliche Erlaubnis, für den Eigengebrauch selbst Texte in ein barrierefreies Format zu übertragen.
Die EU setzt damit den Vertrag von Marrakesch um, einen internationalen Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), der weltweit eine bessere Versorgung mit barrierefreier Literatur sicherstellen soll.

“Die Mitgliedstaaten haben ein Jahr Zeit, um die neuen Vorgaben in ihr nationales Recht umzusetzen. Bereits heute existiert im deutschen Urheberrechtsgesetz eine Regelung zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen (§ 45a UrhG). Das deutsche Gesetz muss deshalb nur sinnvoll weiterentwickelt werden. Zum Beispiel werden wir eine Online-Nutzung neu in das Gesetz aufnehmen: Blindenbibliotheken werden die Erlaubnis erhalten, barrierefreie Literatur online für die Begünstigten zur Verfügung zu stellen”, so Bundesminister Heiko Maas.

Ihr BBSB-Inform

Sommerzeit …

Liebe Leserinnen und Leser,

EU-Parlament segnet Europa-Version der Blindenschranke ab.
So ist es bei Heise.de zu lesen. Vier lange Jahre hat es gedauert, bis der Vertrag von Marakesh, der sehbehinderten und blinden Lesern einen besseren Zugang zur Literatur ermöglicht, in das europäische Recht implementiert worden ist. EBU-Präsident Wolfgang Angermann sieht vor allem im deutschen Recht noch großen Handlungsbedarf. Die vollständige Meldung können Sie hier nachlesen: www.heise.de/newsticker/meldung/Urheberrecht-EU-Parlament-segnet-Europaversion-der-Blindenschranke-ab-3766454.html .

Barrierefreiheit für Bufdis
Wie die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Tack, informiert, wird der Bund zukünftig für behinderte Menschen, die den Bundesfreiwilligendienst leisten möchten, die Assistenz bezahlen. Der Bund solle dafür ein Budget in Höhe von zwei Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen, so Tack weiter. Wenn Sie also vorhaben, den BFD zu leisten, teilen Sie uns bitte Ihre Erfahrungen mit.

Gemeinsamer Bericht an den Deutschen Bundestag zeigt Benachteiligungsrisiken in der Arbeitsvermittlung
Bei der Arbeitsvermittlung in Deutschland bestehen teils gravierende Diskriminierungsrisiken. Das geht aus dem gemeinsamen Bericht an den Deutschen Bundestag hervor, den die Antidiskriminierungsstelle des Bundes am 29.06.2017 gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen vorgestellt hat.
Verena Bentele betonte: “Neben dem Schwerpunktthema Arbeitsvermittlung, bei dem es weiterhin vieles zu verbessern gilt, um Diskriminierungen zu vermeiden, werden im ersten Teil des Berichts auch andere Formen der Benachteiligung deutlich. Die meisten Beschwerden beziehen sich auf den privaten Bereich und zeigen, dass in der privaten Wirtschaft noch viele Barrieren gerade für Menschen mit Behinderungen bestehen. Deshalb rate ich dringend dazu, nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) nun das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu erweitern. Das Verweigern von angemessenen Vorkehrungen durch Läden, Restaurants und Arztpraxen muss als eine Form der Diskriminierung in das AGG aufgenommen werden.”

Die vollständige Meldung finden Sie unter www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2017/20170629_BT_Bericht.html.

Seminare
Drei Seminarangebote des DVBS, bei denen nur eines einheitlich ist: der Anmeldeschluss am 1. August. Die Fachgruppe Studium und Ausbildung führt die Workshops “LaTeX in Theorie und Praxis” vom 15.-17.9. (www.dvbs-online.de/php/dvbs-seminar826.htm) und “Einführung in die barrierefreie Statistiksoftware R” vom 1.-3.9. (www.dvbs-online.de/php/dvbs-seminar860.htm) durch. Die Fachgruppe Verwaltung bietet in ihrer diesjährigen Veranstaltung vom 13.-15.10. etliche Themen an, die fachgruppenübergreifend von Interesse sind, u.a. zu “Kommunikation und Körpersprache im Berufsalltag” (www.dvbs-online.de/php/dvbs-seminar857.htm). Info und Anmeldung über die DVBS-Geschäftsstelle (Telefon 06421 9488823, Mail: wohnig@dvbs-online.de).

Ehrenamtsakademie – Selbstmarketingseminar
Engagieren Sie sich ehrenamtlich in Selbsthilfeorganisationen und möchten Sie Ihre Präsentationsfähigkeiten optimieren? Dann kommen Sie am 7.-8. Oktober nach Kassel und nehmen Sie an dieser Veranstaltung teil. Es wird intensiv und praxisnah an öffentlichen Auftritten gearbeitet und die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, sich auszuprobieren und ihren Auftritt zu reflektieren – auf Wunsch videogestützt.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Frau Katarzyna Kalka zur Verfügung, Tel: 06421 9488826, E-Mail: kalka@dvbs-online.de.

Berufseinstiegberatung speziell für blinde und sehbehinderte Studierende beim Wirtschaftsprüfungsunternehmen Ernest und Young.
Auf Anregung des DVBS bietet Ernest und Young einen Einblick in die Arbeitszweige des weltweit agierenden Unternehmens und die entsprechenden Beschäftigungsmöglichkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen. Ergänzend werden realitätsnah simulierte Einstellungsverfahren mit Bewerbung, Vorstellungsgespräch und Auswahlprozess mit vielen Tipps und praktischen Übungen mit den Teilnehmenden durchgeführt. Jeder Teilnehmende bekommt ein ausführliches Feed-Back von Personalprofis des Unternehmens. Die Teilnehmenden werden durch einen blinden leitenden Mitarbeiter von E&Y begleitet. Die Einladung richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen und die Teilnahme ist kostenlos. Termin: 11. September 2017; Ort: Eschborn bei Frankfurt am Main. Nähere Informationen und Anmeldung über K. Winger, DVBS-Geschäftsführer winger@dvbs-online.de.

iBoB: Neue Webseite und Facebook-Auftritt
Das DVBS-Projekt iBoB – inklusive berufliche Bildung ohne Barrieren – ist seit Kurzem im Internet: Auf http://ibob.dvbs-online.de
finden Sie alles Wissenswerte rund ums Thema Weiterbildung für blinde und sehbehinderte Berufstätige. Unter “Kontakt” können Sie unseren Infobrief abonnieren. Besuchen Sie bei der Gelegenheit auch gleich unsere neue Facebook-Seite unter

https://m.facebook.com/ProjektIBOB

Marrakesch-Vertrag tritt in Kraft

Liebe Bloggemeinde,

wie die Weltblindenunion meldet, hat gestern Kanada als zwanzigstes Land den Marrakesch-Vertrag ratifiziert. Damit wird der Vertrag zum 30. September 2016 in Kraft treten und die Blindenorganisationen und Blindenbüchereien der 20 Länder können ihre Bestände an barrierefreier Literatur über Grenzen hinweg austauschen.

Prof. Dr. Thomas Kahlisch, stellvertretender Vorsitzender der Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen e.V. (Medibus) und DBSV-Präsidiumsmitglied, sieht nun die Bundesregierung am Zug: “Wie schade, dass Deutschland nicht zu den ersten zwanzig Ländern gehört, die den Vertrag ratifiziert haben! Es wird höchste Zeit, dass die Bundesregierung ihre Bummel-Strategie aufgibt und den grenzüberschreitenden Literaturzugang für blinde und sehbehinderte Menschen ermöglicht.”

Das Recht auf Lesen endlich auch für blinde Menschen umsetzen

Liebe Leserinnen und Leser,

am 10. Dezember, wird der Tag der Menschenrechte begangen. Den blinden und sehbehinderten Menschen in aller Welt wird unnötigerweise der Zugang zu Informationen verweigert. Lesen Sie dazu die heutige Pressemitteilung des DSBV:

Berlin, 09. Dezember 2015. Seit über einem Jahr verhindert die Bundesregierung, dass Literatur für blinde und sehbehinderte Menschen über Grenzen hinweg ausgetauscht werden kann. Darauf weist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) aus Anlass des Tages der Menschenrechte hin.

In Deutschland stehen lediglich fünf Prozent aller veröffentlichten Bücher in blinden- und sehbehindertengerechten Formaten zur Verfügung, in den Entwicklungsländern sogar nur ein Prozent. Um diese Büchernot zu mildern, beschloss die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) im Juni 2013 den Vertrag von Marrakesch. Das Abkommen soll Blindenbüchereien auf der ganzen Welt ermöglichen, ihre Bestände an barrierefreier Literatur auszutauschen. So könnte dann beispielsweise die blinde Leserin aus Bolivien auf ein Buch in Brailleschrift aus einer spanischen Blindenbücherei zugreifen und für den blinden Studenten in Deutschland würde der Zugang zu fremdsprachiger Literatur wesentlich erleichtert.

Deutschland besteht nun darauf, dass die Vertragsbestandteile erst in europäisches und nationales Urheberrecht eingearbeitet werden müssen, bevor der Vertrag durch die EU ratifiziert werden kann, und blockiert dadurch eine zügige Umsetzung.

Dazu der Präsident der Europäischen Blindenunion (EBU), Wolfgang Angermann: “Mit ihrer bürokratischen Bummel-Taktik zerstört die Bundesregierung die Bildungs- und Berufschancen blinder Menschen in aller Welt. Ich appelliere dringend an Bundesjustizminister Heiko Maas, dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Ratifizierung des Marrakesch-Vertrages zuzustimmen. Verweigern Sie uns nicht länger unser Recht auf Lesen!”

Neues Internetportal “REHADAT-Literatur”

Liebe Leser,

geballtes Wissen zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung

Unter www.rehadat-literatur.de ist das neueste Portal des REHADAT-Informationssystems online gegangen. Im Portal findet der Nutzer eine virtuelle Sammlung von Literatur zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung. Erfasst werden Bücher, Zeitschriftenartikel, Forschungsberichte, Studien, Broschüren, Faltblätter, Dokumentationen und
sonstige Medien.

Einen guten Überblick über die Inhalte der 30.000 Literaturinformationen verschafft die thematische Navigation. Literatur zu folgenden Themenbereichen ist vorhanden: Arbeit und Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung, Behinderung, Rehabilitation, Recht, Barrierefreies Leben, Hilfsmittel und Statistiken.

Mit der Detailsuche kann der Nutzer u. a. nach Schlagworten, bestimmten Autoren/Herausgebern, Zeitschriften oder Dokumentarten, z.B. nach Praxishilfen oder nach Literatur in Leichter Sprache recherchieren.

Die Literaturdokumente enthalten bibliografische Angaben wie Titel, Verfasser, Erscheinungsjahr, Abstracts sowie Verlinkungen zu Herausgebern. Viele Texte stehen als Online-Publikation zur Verfügung und können direkt aufgerufen werden.

REHADAT-Literatur wird laufend aktualisiert und ergänzt. Unter “Neu im Portal” kann neu hinzugekommene oder aktualisierte Literatur aufgerufen werden. Jährlich kommen rund 1.500 neue Titelnachweise hinzu.

REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln und wird gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Kontakt für Rückfragen: Anja Brockhagen, Tel. 0221 4981-845, brockhagen@iwkoeln.de. Internet: www.rehadat.de